Naja manche Vorteile einer etwas größeren Stadt, muss man schließlich nutzen. Gibt auch genug Nachteile...
Es müssen hier mindestens um die 5 m.W. sein.
Des einen Freud, des Anderen Leid. War schon immer so.
Beiträge von Spitzkühler
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Also ich bin hier einfach beim Einkauf im Einkaufscenter befindlichen Telekom Laden gegangen, hatte genau beschrieben was ich möchte, und wieder raus mit der Jahreskarte.
Seit dem läuft es. Nur indoor halt schlechter als O2...
Das app- und Videogeschmarre bei der Registrierung ist sicher ein Graus, bei Anbietern ohne eID. Zur Not noch Postident.
Verglichen mit anderen Anbietern, gefällt mir manches nicht bei der Telekom, als dass ich nächstes Jahr bestimmt keinen Diener wegen eingehender Portierung machen werde. Sondern einem Vodafone Ableger als Backup eine Chance geben werde. Fertig der Lack.
Ich fackel da nicht lange mit Anbietern herum.
Muss sowieso eine Nummer welche auf anderen Namen läuft umschreiben. Suche mir dann halt einen geeigneten Kandidaten aus. Die Telekom ist das nicht und es war bisher nur ein Test von mir. -
Ist bei 1und1 ähnlich. Portiert man eine Nummer rein, behält man die Karte, portiert man eine Nummer weg, bekommt man eine neue Karte.
Kurzes OT: Und bei Drillisch ist es wieder anders, obwohl zum gleichen "Verein" gehörend. Habe nach Portierung meiner Nr. zu O2 keine neue Karte erhalten. Nur neue Nummer.
Was die Telekom betrifft, jene ist bei mir eh nur Backup. Zumal Verträge z.T. teurer sind als Prepaid (siehe jetziges Prepaidangebot).
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GreenBay, ja das war/ist die Eigenwilligkeit bei der Telekom. Jeder andere Anbieter sagt dir dann tschüss bei opt in setzen. Und damit ist das erledigt. Hier muss man noch zusätzlich kündigen. Kann man aber auch als Vorteil sehen, ok.
Und nachträglich eingehende Portierung ist ja bekanntlich leider für die Telekom ein Fremdwort.
Noch einmal erscheine ich nächstes Jahr nicht im T-Punkt. Dann läuft halt der Jahresvertrag aus, ohne Ersatz. Wenn eine bisherige Nummer nicht rein portiert werden kann.
Muss man den Jahresvertrag anschließend kündigen (wenn bezahltes Jahr zu Ende ist)? Während der Laufzeit geht das ja nicht, so stands in deren "Schriften"... -
eine Portierung ist nur möglich, wenn diese online, im Telekom Shop, telefonisch, oder bei uns, bei Telekom hilft direkt mit der Beauftragung des Tarifes gebucht wird. Eine Portierung bei gekauften Startersets ist nicht möglich.
Viele Grüße
Rebekka H.
Hallo, da schließt sich doch zwangsläufig (mal wieder) die Frage an, warum ist das bei der Telekom nach all den Jahren noch so "stiefmüttelich"?
Warum macht man es nicht so wie einige Konkurrenten, sprich nachträgliche (eingehende oder abgehende) Portierung?
ist das bei der Telekom "festgemeißelt" bis in alle Ewigkeit?
P.S.: Und eiD kommt wann?
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Nun ja im TK Sektor waren Preiserhöhungen meistens ein jahrzehntelanges Fremdwort. Das Gegenteil war meistens der Fall. Das muss ja nicht immer weiter so sein. Die Technik läuft nun mal auch mit Strom, der immer teurer wird, Lohnkosten, etc....
Unabhängig davon, denke ich schon, dass man eine Regelung finden wird, die sich woanders bewährt hat.
Man kündigt auf drei vier Monate in der Zukunft eine Änderung an. Und ab Zeitpunkt X kostet "das Produkt" (auch für Bestandskunden) den Betrag xyz.
Die Spreu vom Weizen wird sich trennen, wenn zu "toten Accounts" keine aktuellen Kontaktdaten mehr vorliegen. Und wenn kaum Geld sowie Bankverbindung bekannt sind.
Widerspricht man den Änderungen - Kündigung durch den Anbieter.
Dann wird man sicher noch portieren können und während dessen den Altpreis zahlen. Oder wie in #6688 geschildert.
Ansonsten läufts zu bekannt gegeben neuen Bedingungen weiter.Das alles kann man ja zeitlich strecken...
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rmol, alles klar. Ich hatte leider den post der letzten Seite von dir nicht mehr auf dem Schirm (#6670). Sorry für meine Frage in #6673.
Naja mal sehen, wenn alle Flüchtlinge weg sind, müsste es ja dann auch wieder ruhiger und gesitetter bei Portierungen zugehen.
Gestern las ich, dass es bei Portierung zu O2 genauso dauert. Liegt sicher an Staus bei Sipgate.
Ich für meinen Teil, lasse den Anschluss bis zum jüngsten Tag, also bis für mich nicht vertretbare angekündigte Ändeungen ins Haus stehen.
Bisher hat jedoch Sipgate noch nichts verlautbart denke ich.
Oder hat hier schon irgend jemand offizielle Nachricht von Sipgate, was künftig mit seinem Account/Vertragsverhältnis/Preis sich ändert?
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Hast du die Portierung der Rufnummer vom Rufnummer aufnehmenden Provider erledigen lassen?
Wenn ja, macht der ja meist die Kündigung. Entsprechend ob da auch der Haken von dir gesetzt wurde.
Und dabei gilt es Kündigungsfristen einzuhalten.
P.S.: Nichts desto trotz, denke ich schon, dass es derzeit bei Sipgate "ordentlich zu tun gibt", aufgrund diverser Portierungen. Da kommt es dann auch des öfteren zu Staus....
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nein, abgebender Vertrag ist sipgate basic
Ich habe zwar einen exSimquadrat Anschluss, jedoch sind Kündigungsfristen bei Sipgate (basic/also ohne Grundgebühr) m.W. gleich mit denen von Simquadrat gewesen.
Und haben sich im Laufe der Jahre nicht geändert.
Hier mal ein Auszug aus meinen AGB vom 31. Januar 2013 (hatte ich als html Datei seinerzeit abgespeichert):
"1.2. ordentliche Kündigung
1.2.1. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.
1.2.2. Kündigungen müssen per E-Mail von der im sipgate Account hinterlegten E-Mail Adresse oder in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen. sipgate ist in Zweifelsfällen berechtigt einen Nachweis der Identität/Legitimität des Kündigenden zu verlangen.
1.3. außerordentliche Kündigung
1.3.1. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
den sipgate Account, Telefonverbindungen oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre."