Beiträge von handyman1981

    Zitat

    Original geschrieben von ibomal
    Ich habe für solche Zwecke auch eine alte Prepaidkarte. Ist eine sinnvolle Investition :D



    Wer überhaupt eine Telefonnummer da angibt ist selbst Schuld. :rolleyes: :D


    Ich mache immer ein paar Fotos dazu ratzfatz mit dem Handy/Tablet,damit die Leute auch wissen,was sie geschenkt bekommen. :D


    Alle unliebsamen Emails wandern unbeantwortet in den Papierkorb und bis jetzt haben immer die Richtigen die Sachen erhalten. ;)


    Sollte sich niemand finden,der ernsthaft Interesse daran hat,sind meistens karitative Einrichtigen daran interessiert.


    Aber auch hier mache ich dann keine Kompromisse:
    Entweder es wird abgeholt oder es wandert in den Wertstoffhof. ;)

    Wenn es aus dem Fach-/Lehrbuch wäre,dann wäre es in etwa z.B. so zu ergänzen:


    A und B verständigen sich auf die Hälfte,nämlich 10.000€,da eine Rechnungsstellung ausgeschlossen worden ist.
    (U.U. ergänzend: Woher von A die Ware für die Leistung beschafft werden soll ist für B nicht von Belang).



    Dann wäre es klar,worauf man hier hinaus will.


    Bei deinen Fall weiß man nicht einmal,warum B sich vom RA plötzlich beraten lässt und wieso es zu einem außergerichtlichen Vergleich von 10.000€ kommt.


    Sehr komisch das Ganze; wie auch beim letzten Mal.
    Du musst mal deinen Prüfer fragen worauf er jetzt Satz für Satz hinaus wollte. ;)


    P.S:
    Ja,ich nehme an er will auf die 10.000€ hinaus,da ansonsten nichts dem SV dazu zu entnehmen ist außer mit viel Phantasie. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von HochImNorden


    Es wird ein außergerichtlicher Vergleich über die bereits vereinbarte Summe von 10000 Euro geschlossen.
    Welchen Gegenstandwert darf der Rechtsanwalt für die Vergleichsverhandlung hier als Gegenstandswert zugrunde legen.



    Es steht ja alles da. ;)


    Das "Geplänkel" davor würde den Fall nur beeinflussen,wenn es ausführlicher beschrieben und bestimmt wäre,aber ich nehme an du hast tatsächlich den ganzen Fall gepostet,oder?

    Für welches Fach soll das überhaupt sein?


    Justiz und Verfahren? ;)
    (Oder heißt das wieder anders)


    Da müsste eigentlich noch was stehen,warum die beiden vom regulären Preis abweichen wollen:


    -Steuerbetrug
    -zum Nachteil ggü. Dritten
    etc.


    So wie der Fall geschildert ist macht er auch wenig Sinn; auch lösungstechnisch.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    War da nicht mal einer, der sein UP auch nicht registrieren konnte, und dann ein anderes Base Go-Paket (also kein UP) als "Ersatz" zugesandt bekam?



    Daran kann ich mich nicht erinnern.


    Es gab jedoch 1-2 User,die ihr Originalpaket ab dem Zeitpunkt XY nicht mehr registrieren konnten und stattdessen ein UP bekommen haben.


    Was mit dem Guthaben passiert ist,schließlich war beim Original das I+ schon die 3 oder 6 Monate bezahlt,gab es kein Feedback mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In vielen Fällen müssen sie sogar. Die Kriterien sind nicht nur von der Unternehmensform abhängig und ergeben sich im Wesentlichen aus §§1 und 29 HGB.


    Ich will das aber an dieser Stelle nicht vertiefen. Letztlich hast Du damit Recht, dass der Umfang des Geschäftsbetriebs hiesiger Mitglieder einer Eintragungspflicht meist entgegenstehen dürfte.


    Vertiefen musst du und sollst es auch nicht. ;)


    Nur aus reinen Interesse:
    Wann müssen sich denn z.B. Einzelunternehmer eintragen lassen?