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Original geschrieben von predalien
Ob der Vertrag 40 € kostet und das Handy 0 € oder der Vertrag nur 20 € und das Handy 480 € ist doch völlig egal (gerechnet auf 24 Monate). Die Umsatzsteuer ist doch in beiden Fällen genau die gleiche.
Genau auf dem Punkt gebracht!
Dem FA entgeht momentan kein Cent! 
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Original geschrieben von DieTwelf
Aber genau DAS ist doch bei vielen hier angebotenen Verträgen nicht so! Bzw war vor allem in den letzten Jahren nicht so. Ich habe nie +5/10€ HW-Zuschlag gezahlt.
Marko hat es sehr anschaulich dargestellt! Ich stimme absolut zu!
Vielleicht meldet sich ja noch ein Händler zu Wort 
Es geht nicht um den HW Zuschlag sondern um den gesamten Vertrag!
Gerade dieser Zuschlag soll dem Kunden "vorgauckeln" ein richtiges Schnäppchen zu machen und der "wahre Zuschlag" ist im Tarif enthalten.
Zeige mir doch bitte einen Vertrag z.B auf Congstar Niveau,bei dem man ein Handy völlig kostenlos bekommt!
(Bei Congstar liegt der HW Zuschlag bei 20€ z.B für ein HTC One mit ca. 100€ Zuzahlung,weil es eben nicht durch den Tarif reingeholt werden kann!!!!).
Mir hat noch kein Netzbetreiber ein Handy "geschenkt" - aber wenn ihr meint - immer her mit den Tarifen und den "kostenlosen Handys" dazu....... 
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Original geschrieben von Marko
Beträgt der Wert aber 700 EUR und hätte der Händler das Gerät dementsprechend zum realen Preis veräußert, hätte das Finanzamt auf 700 EUR die Umsatzsteuer bekommen. Diese Differenz möchte das Finanzamt (imho zu Recht, es ist und bleibt mit oder ohne Subvention nunmal der gleiche Gerätewert) haben.
Du vergisst aber,dass der Kunde die Mwst mit seiner Handyrechnung bezahlt - ohne Handy sind manche Tarife 20€ günstiger und das sind bei 24 Monaten 480€ auf die der Kunde Umsatzsteuer zahlt!
Wenn es tatsächlich so wäre,dass man ein Handy "gratis""kostenlos" etc bekommen würde,dann würden die Einwände stimmen - das ist jedoch nicht der Fall!
Mit dem überteuerten Handyvertrag wird das Gerät schlussendlich bezahlt - spätestens nach 24 Monaten inkl. der Umsatzsteuer.
Und genau hier liegt der Denkfehler......
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Das gleiche gilt natürlich bei Barauszahlungen:
Der Händler bekommt ja nicht einfach mal so für z.B für 100 Verträge die Provision überwiesen,sondern er stellt sie dem jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung.
In dieser Rechnung weißt er die Mwst aus und somit sind die Provisionen schon einmal von der Märchensteuer "betroffen".
Wie soll jetzt der Verbraucher,der kein Gewerbetreibender ist,noch zur Kasse gebeten werden,wenn er eine Einmalzahlung von einem Händler bekommt?????
So ein Gesetz ist völlig unrealistisch!
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Re: Re: Re: "Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet
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Original geschrieben von e.spieler
weil das Finanzamt dann unterstellt ,das keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt!
Wie den das???
Ein Händler kauft beim Großhändler ein S4 für z.B 300€ und verschenkt es als Zugabe an seinen Kunden und erhält vom Netzbetreiber eine Provision von z.B 400€.
Ein ganz normales 3 Personen Geschäftsverhältnis,bei denen 100€ "Gewinn" vor Steuern bei dem Händler verbleibt.
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Re: "Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet
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Original geschrieben von DieTwelf
Anfang kommendes Jahr wird der BFH über eine mögliche Umsatzbesteuerung der "Gratis"-Handies entscheiden.
Wo gibts den diese Gratishandys????
Mir hat noch keiner eins angeboten!!! 
Aber Spaß beiseite:
Abgesehen von den im Artikel angegeben Gründen:
Seit wann ist es einem Händler verboten seine Sachen unter Einkaufswert zu verkaufen??? 
(Das ist nur der Fall bei Grundnahrungsmitteln => aus gutem Grund).
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Original geschrieben von vesat
@ handyman1981: xtra-Card Wechsel ist leider wie eine VVL, daher hier nicht möglich.
Würden dann diese Konditionen für mich gelten (euer Angebot für VVL) oder ganz andere:
http://www.telefon-treff.de/sh…eadid=540335&pagenumber=1
Vielen Dank im voraus!
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vesat:
Kann man eigentlich eine Xtra-Card Nummer in diese Verträge übernehmen???
Ich habe nämlich eine wirklich gute Nummer bekommen und würde diese gerne im Laufzeitvertrag nutzen.
Vielen Dank im voraus!
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Original geschrieben von fluxxr
Widerrufen wäre natürlich das einfachste, wenn irgendetwas nicht passt. Andererseits muss man sich die Möglichkeit des Widerrufs dafür gar nicht freihalten. In dem Angebot wurden bestimmte Konditionen versprochen und an die muss der Händler sich auch halten.
Ja,das stimmt.
Allerdings ist sowas in einem 3 Personenverhältnis nicht immer leicht durchzusetzen.
(Kunde - Händler/Vermittler - Netzbetreiber)
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Original geschrieben von handytick.de
Hello,
entschuldige bitte, habe mich im Tipp Wahn, leider vertippt
habe die E-Mail Adresse korrigiert.
Aber hier nochmals: eyuep.cin@motion-tm.de
Gruß
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Ok - danke - email ist raus! 