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Und warum zahlen bei Ortsgesprächen im Festnetz z.B. nicht beide Parteien? Wäre doch 1A über die AGBs durchsetzbar...
Was möchtest du jetzt mit deinem Beispiel zeigen? Nur weil etwas nicht gemacht wird heißt es noch lange nicht, dass es nicht möglich wäre.
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Ja, was denn ehrlich? Waren denn die gekippten Sachen etwa keine Bestandteile zivilrechtlicher Verträge?
Doch natürlich. Aber du hast doch selbst das BGH-Urteil zitiert aus dem hervorgeht, dass Kosten für Buchungen berechnet werden dürfen.
Ich meinte auch deine krude "Theorie", dass wenn Kunde A bei seiner Bank für eine Leistung etwas gezahlt hat, dass Kunde B bei einer anderen Bank keine Kosten mehr berechnet werden dürfen sollen.
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Ja, kommt hin.:)
Die ganzen Urteile gegen die Banken beruhen ja nun mal darauf, was nämlich hinten rauskommt und nicht wie sich das im einzelnen zusammensetzt. Wie gesagt -ich bin skeptisch.
Jetzt mal ehrlich, dass ist doch Schmarrn.
Selbstverständlich muss auf die einzelnen Vertragsbeziehungen abgestellt werden. Was Kunde A mit Bank B treibt, hat Kunde C und Bank D nicht zu interessieren.
Die Preisliste oben war nur ein Beispiel. Es gibt noch zig andere.
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Wenn aber jetzt durch das neue SEPA zwingend alle Gebühren entrichten -wäre es doch naheliegend zu hinterfragen wieso nun beide Parteien für die gleiche Sache aufkommen sollen?
Was gibt es denn da zu hinterfragen? Das sind i.d.R. doch völlig andere Vertragsverhältnisse und Leistungen.
Kunde A zahlt bei Bank B für die Leistung "Versenden von Geld" und der Empfänger C bei Bank D für die Leistung "Gutschriftbuchung".
Nach deiner Argumentation müsste Bank D ihrem Kunden C die Leistungen kostenfrei anbieten, da Bank B ihrem Kunden A schon etwas für eine Leistung in Rechnung gestellt hat.
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Ja, das ist mir schon klar aber es wurde eben nur dieser eine Punkt angegriffen. Würde man einen Punkt Namens "Gutschrift einlösen -0,35€" angreifen -hätten wir auch dafür ein Urteil. Dass du schlussfolgerst das Buchungskosten ala "Gutschriften einlösen" legal sein könnten ist sehr gewagt. Denn DAS alles hier wurde bereits gekippt und das stand ebenso 0815 in den AGBs...:cool:
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Das ist überhaupt nicht gewagt. Das ist eben der Stil in dem Urteile formuliert werden. Und wenn vor dem BGH die weitreichendere Regelung für alle (nicht fehlerhaften) Buchungsposten standhält, dann erst Recht diejenige für "Gutschriften einlösen...", da diese entsprechend ein "weniger" darstellt.
Anders ausgedrückt, wenn Kosten für alle Buchungsposten möglich sind, dann auch für "Gutschriften", da diese nur eine Teilmenge "aller Buchungsposten" darstellen.
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Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt.
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Der BGH hat eben nicht die Buchungskosten an sich für nichtig geklärt, sondern nur die Buchungskosten für "fehlerhafte Buchungen". Aus diesem Grund findet man auch immer die Anmerkungen in den Preisverzeichnisssen, dass die Kosten nur für fehlerfreie Buchungen anfallen.
Im Umkehrschluss hat er damit aber auch bestätigt, dass Buchungskosten an sich nicht zu beanstanden sind. Es wurde also bereits höchstrichterlich geklärt.
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Macht doch mal endlich Nägel mit Köpfen und zeigt auch mal eine Preisliste wo das drin steht.:(
https://www.rvbmil.de/content/…hinweise/Preisaushang.pdf
Zufrieden, oder hast du hier wieder etwas auszusetzen?
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Wenigstens hast du dem Taxifahrer nicht das Bündel Geld hingeworfen und gesagt: "Stimmt so!"
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P.S. Willst du echt die nächsten 4 Seiten eine Diskussion ähnlich wie zardi77 führen, ob ein Kunde der in seiner Überschrift "Überweisungen dauern meist 2 Tage" geschrieben hat doch nicht "Daueraufträge dauern meist 2 Tage" schreiben wollte?
Darauf kommt es letztlich überhaupt nicht an, da die Bewertung rein gar nichts belegt.
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Oder ganz genau: Ein Dauerauftrag führt zu Überweisungen.
Mach's ihm doch nicht zu kompliziert 
In diesem Sinne tätigt man auch eigentlich keine Überweisung, sondern gibt nur einen Überweisungsauftrag an die Bank.