SEPA Sofortüberweisung bei ersten Banken heute gestartet

  • Aber wie sieht es mit einer deutschen Bank mit Gerichtsstand in Deutschland aus?


    Habe ich doch längst in #111 genannt:


    "Diese Konten, um die es hier geht, bei denen für eingehende (und ausgehende) Überweisungen ein Entgelt verlangt wird, haben im Gegenzug weder eine kostenlose KK noch sonst irgend ein Bonbon, das entgeltfrei draufgepackt wird. Im Gegenteil: Selbst die GiroCard kostet nochmal ca. 5€/Jahr extra.


    Das ist i.d.R. bei allen Filialbanken aus dem VR- und Spk.-Verbund bei den Kontomodellen ohne oder mit der geringsten Monatspauschale der Fall."


    Es gibt natürlich auch etliche VR-Banken und Sparkassen, die bereits beim Einstiegsmodell einen hohen Grundpreis von 6, 7 oder 8 EUR verlangen und bei dem Modell dann eine gewisse Anzahl kostenfreier Buchungen (z.B. 20 oder 30) inklusive ist. Du darfst also nur nach solchen suchen, die Modelle mit 2 EUR/Monat Grundentgelt oder weniger anbieten.


    Wobei es unter denen, die hohe Pauschalen mit Inklusivbuchungen anbieten, auch wieder etliche gibt, die noch eine nicht unbedeutende Anzahl von Altkunden im Bestand haben, die in alten Modellen stecken, wo es keinen Grundpreis gibt und jede Buchung bepreist wird. Die Modelle mit Pauschalen gibt's ja noch nicht so lange. Vor zehn oder 20 Jahren war das noch vollkommen normal, dass pro Buchung bepreist wurde; die Pauschalmodelle mit Inklusivleistungen kamen erst später auf und viele Kunden haben gar nicht in eins der neuen Modelle gewechselt.


    PS: Mit VR-Banken meine ich die klassischen Filialbanken mit "Volksbank" im Namen; die Spardas und psds also ausgenommen.


  • Die genannte Haspa (Hamburger Sparkasse) sitzt in Hamburg.


    Bei der genannten Haspa steht in den AGBs nichts von eigehenden Überweisungen:



    Ich kann jetzt echt nicht etliche AGBs deutscher Banken durchwühlen nur um EURE These zu stützen. Macht doch mal endlich Nägel mit Köpfen und zeigt auch mal eine Preisliste wo das drin steht.:(

  • https://www.rvbmil.de/content/…hinweise/Preisaushang.pdf


    Zufrieden, oder hast du hier wieder etwas auszusetzen?


    Ja, ich bin zufrieden! :)


    Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt. Die Eingangs von mir und Barts geäußerten Bedenken, dass nämlich solche Kosten vor Gericht Bestand haben werden -sind somit eben noch nicht geklärt.



    http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=70032&linked=pm


  • ...
    Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt.
    ...


    Der BGH hat eben nicht die Buchungskosten an sich für nichtig geklärt, sondern nur die Buchungskosten für "fehlerhafte Buchungen". Aus diesem Grund findet man auch immer die Anmerkungen in den Preisverzeichnisssen, dass die Kosten nur für fehlerfreie Buchungen anfallen.


    Im Umkehrschluss hat er damit aber auch bestätigt, dass Buchungskosten an sich nicht zu beanstanden sind. Es wurde also bereits höchstrichterlich geklärt.

  • Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt. Die Eingangs von mir und Barts geäußerten Bedenken, dass nämlich solche Kosten vor Gericht Bestand haben werden -sind somit eben noch nicht geklärt.

    Und wieder nicht alles gelesen. Naja. Kennen wir ja schon.


    Bin schin gespannt ob du die bemängelte Klärung selbst herbeiführst :p

  • Der BGH hat eben nicht die Buchungskosten an sich für nichtig geklärt, sondern nur die Buchungskosten für "fehlerhafte Buchungen".


    Ja, das ist mir schon klar aber es wurde eben nur dieser eine Punkt angegriffen. Würde man einen Punkt Namens "Gutschrift einlösen -0,35€" angreifen -hätten wir auch dafür ein Urteil. Dass du schlussfolgerst das Buchungskosten ala "Gutschriften einlösen" legal sein könnten ist sehr gewagt. Denn DAS alles hier wurde bereits gekippt und das stand ebenso 0815 in den AGBs...:cool:


    https://www.focus.de/finanzen/…-bezahlen_id_7582344.html

  • Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte bereits, dass es schon lange gerichtlich geklärt wäre, wenn die Bepreisung von Buchungsposten grundsätzlich nicht statthaft wäre. Das gibt es schließlich nicht erst seit gestern. Ich würde jetzt mal schätzen, dass es seit mindestens 50 Jahren Buchungspostenentgelte gibt. Okay, manchmal kommen Urteile, die AGB betreffen, die zehn oder 15 Jahre alt sind, aber die dazugehörigen Klagen wurden dann auch schon vor längerer Zeit eingereicht. Wenn die Bepreisung von Buchungsposten kritisch zu sehen wäre, hätte das schon längst eine Verbraucherschutzorganisation aufgegriffen. Etwas anderes anzunehmen, ist lebensfremd ... oder starrköpfig.

  • Ja, das ist mir schon klar aber es wurde eben nur dieser eine Punkt angegriffen. Würde man einen Punkt Namens "Gutschrift einlösen -0,35€" angreifen -hätten wir auch dafür ein Urteil. Dass du schlussfolgerst das Buchungskosten ala "Gutschriften einlösen" legal sein könnten ist sehr gewagt. Denn DAS alles hier wurde bereits gekippt und das stand ebenso 0815 in den AGBs...:cool:


    ...


    Das ist überhaupt nicht gewagt. Das ist eben der Stil in dem Urteile formuliert werden. Und wenn vor dem BGH die weitreichendere Regelung für alle (nicht fehlerhaften) Buchungsposten standhält, dann erst Recht diejenige für "Gutschriften einlösen...", da diese entsprechend ein "weniger" darstellt.


    Anders ausgedrückt, wenn Kosten für alle Buchungsposten möglich sind, dann auch für "Gutschriften", da diese nur eine Teilmenge "aller Buchungsposten" darstellen.

  • Ich würde jetzt mal schätzen, dass es seit mindestens 50 Jahren Buchungspostenentgelte gibt.


    Also dass damit auch Gehaltseingänge kostenpflichtig wären -war mir bisher nicht bekannt. Und dass eine Kaff-Filiale irgendwo in der Provinz so eine Nummer abziehen kann wo die Leute ohnehin nicht wissen wohin mit dem ganzen Geld und sie sich dieses Kontomodell nur wegen der 5€-Ersparnis (aus Prinzip) angeschafft haben -tja, wo kein Kläger auch kein Richter. Sollte "sowas" aber flächendeckend und bundesweit Schule machen -so wird sich sicherlich die eine oder andere Verbraucherzentrale finden, die dagegen klagt. Abgesehen davon reden wir schließlich die ganze Zeit darüber, ob sowas auch mit der neuen SEPA-Echtzeitüberweisung einher gehen könnte. Und da denke ich wäre das ein Novum, da man ja auch gleichzeitig die Überweiser belastet.


    Das ist überhaupt nicht gewagt. Das ist eben der Stil in dem Urteile formuliert werden. Und wenn vor dem BGH die weitreichendere Regelung für alle (nicht fehlerhaften) Buchungsposten standhält, dann erst Recht diejenige für "Gutschriften einlösen...", da diese entsprechend ein "weniger" darstellt.


    Anders ausgedrückt, wenn Kosten für alle Buchungsposten möglich sind, dann auch für "Gutschriften", da diese nur eine Teilmenge "aller Buchungsposten" darstellen.


    Ich bin skeptisch. Nimmt man die jetzige (ungünstige Praxis) mit den Entgelten, so müssen derzeit wenigstens die Überweiser in der Regel nichts zahlen. Argument war ja wahrscheinlich bis jetzt, dass man ein günstiges Giro bekam und dafür für einzelne Transaktionen selber aufkommen mußte. Wenn aber jetzt durch das neue SEPA zwingend alle Gebühren entrichten -wäre es doch naheliegend zu hinterfragen wieso nun beide Parteien für die gleiche Sache aufkommen sollen?

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