Sicherlich ist es nicht die feine Art in der Angebotsbeschreibung nicht gleich einen Hinweis auf das nicht mehr buchbare IP+ zu geben.
Du weißt aber nicht, was im Hintergrund läuft. Also z.B. beantwortet der Verkäufer ehrlich die Frage nach der Buchbarkeit von IP+ ? Wie geht der Verkäufer vor, wenn ihn Anfragen von ebayern erreichen, dass man ihm gern gleich mehrere Pakete abkaufen will und dies gern außerhalb von ebay machen würde. Geht er darauf ein? Oder fragt er die Leute, warum sie denn diese Urlaubspakete haben wollen? Ob sie womöglich auf die 50 GB Option spekulieren, die doch nicht mehr buchbar ist?
Ich denke die Leute sind alle groß genug und erwachsen, und wer ohne nachzufragen einfach auf ein Urlaubpaket losbietet, bei dem keinerlei Hinweis auf die 50 GB mehr zu finden ist, was noch bis vor kurzem doch DAS Highlight des Tarifs war - dem kann man schon unterstellen, dass er ziemlich naiv vorgeht. Es ist nicht Aufgabe des Verkäufers ihn vor der eigenen Unvorsicht zu warnen, zumindest so lange der Verkäufer nicht annehmen muss, dass der Käufer unter Annahme falscher Voraussetzungen handelt. Diese kann man eigentlich nur an 2 Punkte festmachen:
A) Der Käufer will mehrere Urlaubspakete haben und ist bereit dafür gleich eine relativ hohe Summe auszugeben
B) Die Gebote erreichen eine Höhe, die für den Leistungsumfang des Produkts ungewöhnlich hoch erscheint
Nur, wenn das erfüllt ist und der Verkäufer trotzdem keine Warnung ausgibt, könnte man ihm Bösgläubigkeit unterstellen.
Doch gerade bei der Höhe des Gebots wird es schwer zu sagen sein, wo diese Schwelle erreicht sein soll, da die Urlaubspakete in den Shops ja nicht mehr verkauft werden. Es geht hier also um den Abverkauf von Restbeständen.
Man kann nur sagen: Bei den ganz hohen, also dreistelligen Preisen - da kann man den Verkäufern sicher Bösgläubigkeit unterstellen, wenn sie diese Pakete ohne Warnung verkaufen.