Beiträge von NoIdea
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https://www.ndr.de/nachrichten…e-auf-0,ndrinfo23292.html
Wow könnte ja doch noch mit dem bundesweiten Freedom Day in den nächsten Wochen klappen
Glaub ich nicht, und selbst wenn, zumindest nicht dass das nachhaltig sein wird.
Sobald die Zahlen etwas steigen (was sie sicher wie das Amen in der Kirche tun werden) werden da ganz schnell wieder die schweren Geschütze ausgepackt.
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OK, da sehe ich jetzt aber auf den ersten Blick keinen Unterschied zu einem VF Standort. D.h. um zu erkennen dass das MOCN ist müsste ich wissen dass die eNB zu einem anderen Netzbetreiber gehört, oder habe ich da einen Unterschied zu einem normalen VF Standort übersehen?
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Mein anderer Gerätefuhrpark (moderne Samsung, Xiami Mi 10, sogar ein altes Sony Xperia XA) zeigen bei laufendem MOCN den MNC des Spendenetzes und bringen dann als Ergebnis auf der Karte den Sender beim Spendeanbieter.
OK, d.h. das XZ zeigt den Sender als VF Sender. Aber woher weiß man dann dass es MOCN ist und nicht einfach ein Standort von VF?
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Never say never...
Dann wär der Elektroschrott wenigstens nicht ganz umsonst entstanden. Für Einmalgebrauch kaufe ich mir kein Werkzeug. Mit Glück kennt man jemanden mit passendem Gerät, ansonsten ist eben Handarbeit angesagt.
Es gibt im Garten wenig was man nicht auch mit Spaten, Axt und Handsäge richten kann (Bäume fällen überlasse ich Profis).
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Der Akku meiner 37€-Säge ist zum Glück immer frisch (230V-Kabel) 🙂.
Das Auf- und Abrollen der Kabeltrommel dauert da oft länger als die Arbeit mit dem Gerät.
Dann schon lieber Akku wechseln, das geht mit 2 Handgriffen.
Abgesehen davon kommen billige 220V Geräte oft nichtmal leistungsmäßig an ein gutes Akkugerät heran.
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Du vermischt unzulässig zwei Bereiche meines Kommentars, die sich auf unterschiedliche Teile beziehen (1. StVO und Teilschuld - sowie 2. Versicherungsvertrag.)
Dann hättest du das vieleicht klarer trennen sollen bzw. auf den Themenwechsel hinweisen.
ich habe deinen beiden Absätze als zusammengehörig verstanden da du ja das Thema Teilschuld zitiert hast.
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Eine fette Person hat hier intellektuelle Defizite. Das will diese Person natürlich nicht hören/ glauben.
Nein, das Problem liegt in der Steuerungsfähigkeit.
Die Meisten die zu dick sind wissen das durchaus und wissen sogar dass sie am Ende einfach weniger essen müssten, das klappt aber nicht, der Appetit siegt über die Vernunft.
Eine Bekannte hat sich daher den Magen verkleinern lassen und dadurch über 50kg abgenommen und hält sich jetzt auf einem für ihre Größe gesunden Gewicht.
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Im Versicherungsvertrag könnte auch drinstehen, dass, wer auf dem Autodach im Winter keine Schlittschuhe montiert hat, seinen Anspruch auf Regulierung verliert.
Dann ist das so. Auch wenn man eine Versicherungspolice unterschreibt, die die Montage bestimmter Reifen zu bestimmten Zeiten vorschreibt.
Das sind dann aber Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versichertem und völlig unabhängig von einer Rechtsverordnung wie der StVO.
Teilschuld ist keine Frage des Versicherungsvertrags. Diese betrifft zunächst nur die Regulierung der Haftpflichtversicherung und ergibt sich aus der Schadensersatzpflicht nach BGB.
Eine Teilschuld im Straßenverkehr kann sich entweder durch Gefahrenerhöhung bzw. Mitverschulden oder Haftung aus der Betriebsgefahr ergeben.
Dann müssen beide Haftpflichtversicherungen den jeweils anteiligen Schaden des Unfallgegners erstatten und beide Versicherungsnehmer werden im SFR hochgestuft.
Die Vollkasko, sofern vorhanden, kommt nur für den jeweiligen "Restschaden" der Unfallbeteiligten ins Spiel den sie dann anteilig an der Gesamtschadenssumme (weil der andere Teil von der gegnerischen Haftpflicht erstattet wird), oder im Falle dass der Grund der Teilschuld vertraglich von der Leistung ausgeschlossen ist, gar nicht erstattet.
Wer keine Vollkasko hat bleibt auf dem Restschaden sowieso sitzen, wobei man auch mit Vollkasko wegen Selbsbeteiligung und Rückstufung abhänig vom Restschaden rechnen muss ob sich eine Regulierung lohnt.
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Pauschal für überall geht nicht und jeder möchte das auch auf seine Art und Weise regeln. Auch gut so.
Aber wer im Dezember bei trockener Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist, der bekommt nicht automatisch eine Teilschuld wenn es knallt.
Die situative WR Pflicht ist relativ klar geregelt, nur bei Glätte durch winterliche Straßenverhältnisse sind WR vorgeschrieben
Und auch wenns nicht kracht riskiert man ein Bußgeld inkl. Punkt wenn man dagegen verstößt.Umgekehrt kann man bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen auch in Wintermonaten mit SR fahren ohne deswegen ein Bußgeld oder im Falle eines unverschuldeten Unfalls eine Teilschuld zu riskieren.
Wenn einem an einer roten Ampel bei Glätte einer hinten drauf kracht bekommt man allerdings auch keine Teilschuld wegen der SR (ein Bußgeld ist unabhängig davon trotzdem möglich), neben Haftung aus der Betriebsgefahr (die auch mit WR zu einer Teilschuld führen kann) gibts die nur wenn der Verstoß mutmaßlich zum Unfallgeschehen beigetragen hat.