Was geht euch auf den Keks?

  • Pauschal für überall geht nicht und jeder möchte das auch auf seine Art und Weise regeln. Auch gut so.


    Aber wer im Dezember bei trockener Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist, der bekommt nicht automatisch eine Teilschuld wenn es knallt.

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Aber wer im Dezember bei trockener Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist, der bekommt nicht automatisch eine Teilschuld wenn es knallt.

    Sehr richtig.


    Außerdem wird oft vergessen oder ist überhaupt nicht bekannt, dass zum Beispiel die StVO keinerlei "Teilschuld" kennt.

    Die StVO hat mit der zivilrechtlichen Schadensregulierung absolut nichts zu tun.


    Im Versicherungsvertrag könnte auch drinstehen, dass, wer auf dem Autodach im Winter keine Schlittschuhe montiert hat, seinen Anspruch auf Regulierung verliert.

    Dann ist das so. Auch wenn man eine Versicherungspolice unterschreibt, die die Montage bestimmter Reifen zu bestimmten Zeiten vorschreibt.

    Das sind dann aber Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versichertem und völlig unabhängig von einer Rechtsverordnung wie der StVO.

  • Pauschal für überall geht nicht und jeder möchte das auch auf seine Art und Weise regeln. Auch gut so.


    Aber wer im Dezember bei trockener Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist, der bekommt nicht automatisch eine Teilschuld wenn es knallt.

    Die situative WR Pflicht ist relativ klar geregelt, nur bei Glätte durch winterliche Straßenverhältnisse sind WR vorgeschrieben
    Und auch wenns nicht kracht riskiert man ein Bußgeld inkl. Punkt wenn man dagegen verstößt.

    Umgekehrt kann man bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen auch in Wintermonaten mit SR fahren ohne deswegen ein Bußgeld oder im Falle eines unverschuldeten Unfalls eine Teilschuld zu riskieren.

    Wenn einem an einer roten Ampel bei Glätte einer hinten drauf kracht bekommt man allerdings auch keine Teilschuld wegen der SR (ein Bußgeld ist unabhängig davon trotzdem möglich), neben Haftung aus der Betriebsgefahr (die auch mit WR zu einer Teilschuld führen kann) gibts die nur wenn der Verstoß mutmaßlich zum Unfallgeschehen beigetragen hat.

  • Mir geht es auf den Sack, dass Mehr Demokratie Werbung für Bürgerräte macht. Lieber direkte Demokratie. Bürgerräte sind überflüssig. Jeder kann ja auch zum Stadtrat, Gemeinderat oder Ortsteilrat hingehen.

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    Im Versicherungsvertrag könnte auch drinstehen, dass, wer auf dem Autodach im Winter keine Schlittschuhe montiert hat, seinen Anspruch auf Regulierung verliert.

    Dann ist das so. Auch wenn man eine Versicherungspolice unterschreibt, die die Montage bestimmter Reifen zu bestimmten Zeiten vorschreibt.

    Das sind dann aber Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versichertem und völlig unabhängig von einer Rechtsverordnung wie der StVO.

    Teilschuld ist keine Frage des Versicherungsvertrags. Diese betrifft zunächst nur die Regulierung der Haftpflichtversicherung und ergibt sich aus der Schadensersatzpflicht nach BGB.

    Eine Teilschuld im Straßenverkehr kann sich entweder durch Gefahrenerhöhung bzw. Mitverschulden oder Haftung aus der Betriebsgefahr ergeben.

    Dann müssen beide Haftpflichtversicherungen den jeweils anteiligen Schaden des Unfallgegners erstatten und beide Versicherungsnehmer werden im SFR hochgestuft.

    Die Vollkasko, sofern vorhanden, kommt nur für den jeweiligen "Restschaden" der Unfallbeteiligten ins Spiel den sie dann anteilig an der Gesamtschadenssumme (weil der andere Teil von der gegnerischen Haftpflicht erstattet wird), oder im Falle dass der Grund der Teilschuld vertraglich von der Leistung ausgeschlossen ist, gar nicht erstattet.

    Wer keine Vollkasko hat bleibt auf dem Restschaden sowieso sitzen, wobei man auch mit Vollkasko wegen Selbsbeteiligung und Rückstufung abhänig vom Restschaden rechnen muss ob sich eine Regulierung lohnt.

    3 Mal editiert, zuletzt von NoIdea ()

  • Teilschuld ist keine Frage des Versicherungsvertrags.

    Das habe ich auch weder behauptet noch geschrieben.


    Der Teil meines Textes, den du zitierst, bezieht sich nicht auf irgendwelche Schuld. Auch nicht auf Teilschuld.

    Ich schrieb:


    Außerdem wird oft vergessen oder ist überhaupt nicht bekannt, dass zum Beispiel die StVO keinerlei "Teilschuld" kennt.

    Hier geht es um die StVO und nicht um irgendwelche Versicherungsverträge.


    Du vermischt unzulässig zwei Bereiche meines Kommentars, die sich auf unterschiedliche Teile beziehen (1. StVO und Teilschuld - sowie 2. Versicherungsvertrag.)

    Die StVO regelt weder irgendwelche Schäden, auch keine Teilschäden, hat weder etwas mit Selbstbeteiligung noch mit irgendwelchen Rückstufungen zu tun.

  • ...

    Du vermischt unzulässig zwei Bereiche meines Kommentars, die sich auf unterschiedliche Teile beziehen (1. StVO und Teilschuld - sowie 2. Versicherungsvertrag.)

    Dann hättest du das vieleicht klarer trennen sollen bzw. auf den Themenwechsel hinweisen.

    ich habe deinen beiden Absätze als zusammengehörig verstanden da du ja das Thema Teilschuld zitiert hast.

  • Ist eigentlich ein neuer LD angekündigt? Habe ich was verpasst?


    Wir waren eben einkaufen:


    -Milch alle

    -Nudeln alle billigen alle, wenig teure Marken

    -passierte Tomaten alle

    -Reis fast alle

    -Wasser im Laden alle, nur noch im eigenen Getränkemarkt

    -meine Droge (Pepsi Max) alle

    -etliche Säfte alle

    -Klopapier wenig vorhanden


    <X<X<X

  • Wo warst du einkaufen? :rolleyes:

    Hier gibt es fast alles.

  • Unser örtlicher Edeka. Gar nicht so klein und normalerweise gut aufgestellt. Ist mir aber auch schon in anderen Läden aufgefallen. Zwar nicht so extrem aber durchaus wenig Bestand im Laden.

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