Vorsicht Falle: Für Kabel-TV Empfang verlangt UM 21Euro pro Monat zusätzlich zum Paketpreis falls das nicht über den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft in den Nebenkosten abgedeckt ist.
Buchst du nur ein 2-Play Paket wird diese Gebühr nicht berechnet, es kann aber passieren dass der TV.Empfang dann gesperrt wird.
Von daher, wenn du wirklich TV über Kabel hast und das nicht über die Nebenkosten abgedeckt ist würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
Beiträge von NoIdea
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Bin kein Profi und nicht auf dem Laufenden was "In" ist, aber wie mein Vorposter geschrieben hat sind für brauchbare Vorschläge präziesere Angaben notwendig.
Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie die Geschmäcker, und bauliche Gegebenheit wie Fußbodenheizung, maximale Bauhöhe, der vorhandene Untergrund auf den aufgebaut werden soll und im Falle einer Mietwohnung die möglichst rückstandsfreie Rückbaubarkeit spielen eine wesentliche Rolle was grundsätzlich überhaupt in Frage kommt. -
Ja, UM garantiert aber z.B. keine Kompatibilität mit Aphacrypt Modulen, das ist immer auf eigenes Risiko dass die nach einer Smartcard Umstellung nicht mehr funktionieren.
Aber sie stellen grundsätzlich Hardware zur Nutzung ihrer Dienste (abgesehen vom Endgerät natürlich) ohne zusätzliche Kosten und ohne dass man feilschen muss zur Verfügung, das tut die Telekom bei der NGN Umstellung nicht. -
Mit Astra habe ich als Kunde keine Vertragsbeziehung und Grundgebühr kostet es auch nicht, daher sieht die Sache da für mich anders aus, abgesehen davon hat der Digitalempfang da einen erheblichen Mehrwert gebracht (Programmauswahl, Bildqualität, digitaler Recorder) weshalb ich lange vor der Analogabschaltug freiwillig umgestellt habe. Dto. die Digitalumstellung im Kabel.
Bei DVB-T und DAB fände ich es allerdings wegen der extrem kurzen Halbwertszeit und der meiner Meinung nach vorsätzlichen Inkompatibilität des Nachfolgestandards als Minimum angemessen wenn die dahinter stehdnen Konsortien die von den Geräteherstelelrn kassierten Lizenzgebühren an die betroffenen Kunden hätten erstatten müssen.
3G Abschaltung ist in dem genannten Fall zwar ärgerlich, aber man kann weiterhin mit 2G telefonieren. Und es betrifft nur einen verschwindend kleinenTeil der Kunden und es gibt lange keine 3G Only Smartphones mehr die Sicherheitsupdates bekommen (OK, vielleicht noch irgendwo auf Alibaba), die gehören von daher eigentlich sowieso aus dem Verkehr gezogen. Als weitere Folge werden die Netzbetreiber 4G für alle Kunden freigeben müssen was dann für viele der Betroffenen auch wieder ein deutlicher Vorteil ist.
Das mit dem CAM Modul bei KDG finde ich in der Tat auch grenzwertig, bei UM bekommt man allerdings kostenlos einen Receiver wenn man ein TV Paket bucht, CAM Module sind dagegen "Privatvergnügen". -
Also ich hab bisher noch keine Komplettverluste zu verzeichnen *dreimalholzklopf*, "Bestleistung" war allerdings dass ein Paket dass ich aufgegeben habe eine Woche lang in der Filale rumgelegen hat bevor sich ein DHL Fahrer dorthin verirrt hat um dort die sich dann schon bis unter die Decke stapelnden Pakete abzuholen.
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Für USA ist Vodafone gut,
da kann man in den Red Tarifen mit Easy Travel Paketen für 6 Euro pro Tag oder 20 Euro pro Woche den Heimattarif nutzen.
In Afrika und Asien bleibt eigentlich nur wenn man keine Mondpreise zahlen will einen lokalen mobilen Hotspot zu besorgen (oder sich mit öffentlichen WLANs durchschlagen) und über WiFi Call zu telefonieren, dazu braucht man allerdings auch wie für die Easy Travel Pakete einen "Red" Tarif.
Es kann bei WiFi Call allerdings in Ländern oder Hotels mit starken Internet Einschränkungen allerdings auch passieren dass es nicht funktioniert. -
Ich lande wenn ich einen Thread anklicke immer auf der ersten Seite statt beim neuesten Beitrag, das war doch zwischendurch schonmal anders (oder verwechsle ich das mit anderen Foren wo ich aktiv bin?).
Bleibt das jetzt so oder kann man das zumindest wenn man eingeloggt ist irgendwo einstellen? -
Weshalb fragwürdig? Muss wirklich immer alles kostenlos sein?
Nicht alles, aber eben genau in diesem Fall: Da mich der Anbieter zwingt meinen bis dato funktionierenden Router zu entsorgen und mir einen neuen zu kaufen weil er seine Technik umstellt um selber Geld zu sparen und ohne dass der Tarif günstiger wird finde ich das nicht zu viel verlangt.
Bei der Umstellung vom Anschluss bei meiner Mum hab ich aber wie geschrieben aber zumindest einen Nachlass bekommen können mit dem die FB7430 abgedeckt war, und mit der Umstellung hat sich die Geschwindigkeit von 5-6000 auf 12-13000 erhöht, von daher hab ich da selber keinen Grund zu meckern. -
Funktioniert nur bei Verbraucherverträgen, bei meinem Privat-Privat-Verkauf findet § 355 BGB keine Anwendung.
Im Falle dass beim Empfänger ein unbeschädigtes leeres Paket ankommt ist es aber genau wie beim gewerblichen Händler keine Frage des Gefahrenübergangs mehr, wenn es vor Gericht geht ist die vom Richter zu bewertende Frage ob die Ware bei Übergabe an den Versanddienstleister im Paket war. -
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Ein letztes Mal: Wenn der Verbraucher nach einem Widerruf die entsprechende Ware ordnungsgemäß verpackt an den Transportdienstleister übergeben hat, haftet der Unternehmer dafür was auf dem Rückversand passiert. Das ergibt sich auch ganz klar aus dem Gesetz.
Sollte dann nach Übergabe an den Versanddienstleister etwas "schieflaufen" und es später zum Streit kommen, stellt sich die Frage wer was beweisen muss. Gelingt dem Verbraucher der Beweis die Ware ordnungsgemäß versandt zu haben, bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn er sich nicht beispielsweise beim Versanddienstleister Ersatz beschaffen kann.
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Das Zauberwort heißt "nach der Übergabe an den Versanddienstleister"
Der Händler haftet daher nicht für Ware die bei Übergabe an den Versanddienstleister nicht im Paket drin war.
Wenn das Paket ohne erkennbare Beschädigung beim Händler angekommen ist und das Retourenhandling hinreichend gegen Diebstahl durch Mitarbeiter gesichert ist musst du beim Richter schon einen extrem vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen um dein Geld zurückzubekommen.scaleon: Auch bei Retouren hab ich bisher immer einen Einlieferungsbeleg bekommen, ich nehme auch mal an diesen meint skyrimimi mit Retourenschein, und die Sendung ist dann üblicherweise auch im Trackingsystem des Versanddienstleisters.