Beiträge von NoIdea

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    Original geschrieben von ElaHü
    Richtig. Mein Beitrag bezog sich auf die Surfflat -Tarife nicht auf die Surfoption...


    Hast du mal einen link zu dem Tarif? Ich hab auf der Congstar Seite nur den Prepaid Surf Tarif gefunden der bei täglicher Nutzung mit 75 Euro pro Monat nicht ganz billig ist, auch wenn man dafür wohl dann 15GB ungedrosselt bekommt.


    Zu 1.) spart dafür Kosten in der Entwicklung weil Basis- und Weiterentwicklung nicht in Eigenregie laufen.
    Dass eine reine Eigenentwicklung am Ende billiger kommt wage ich zu bezweifeln, insbesondere wenn man sich so einen Zoo an Betriebsystemen hält wie Nokia.
    Zu 2.) Dazu muss es aber überzeugend sein. Symbian ist das nur noch bedingt, gegen Android sieht es in den meisten für Normalkunden relevanten Bereichen alt aus.
    MeeGo hätte das Zeug gehabt besser zu werden als Android, dazu hätte Nokia aber eine Menge Zeit und Geld in die Entwicklung stecken müssen und eigentlich auch als OEM Version vertreiben. Gerade was die Anwendungsentwicklung angeht braucht man eine kritische Masse um für Entwickler interessant zu sein, solange Anwendungen exklusiv auf wenigen Nokia Handys laufen muss Nokia dafür bezahlen dass jemand für sie etwas entwickelt statt das rein über Verkaufpreis oder Werbung zu refinanzieren.
    Von daher ist die Entscheidung auf ein fremdentwickeltes OS zu verstehen, dass man ausgerechnet auf das eigentlich auch schon tote WP7 setzt wird wohl primär an Elop liegen.
    Minus x Minus gibt zwar Plus, aber ich sehe im Falle von Nokia und MS eher eine Addition

    Re: Erstattung von Mietwagen, Pauschalen - wie lange nach Unfall?


    Wenn du weitere Ansprüche geltend machen willst kommt es drauf an wann diese Ansprüche entstanden sind.
    Grundsätzlich beträgt die Verjährung wohl 3 Jahre, aber als Geschädigter muss man Ansprüche unverzüglich geltend machen, wenn du jetzt noch mit Telefonpauschale o.ä. ankommst wird sich die Versicherung darauf berufen dass du die Kosten nicht unverzüglich, sprich als sie entstanden sind, geltend gemacht hast und daher wegen Obliegenheitsverletzung nicht zahlen.
    Da du den Wagen wohl schon vor längerer Zeit verkauft hast können ja auch kaum noch irgendwelche neuen Folgekosten entstanden sein.
    Der Kauf eines anderen Wagens begründet jedenfalls normal keine schadenersatzplichtigen Mehrkosten, schon gar nicht wenn er nicht direkte Folge des Unfallschadens ist.
    Beim Totalschaden hätte es in der Tat auch anders aussehen können, bei alten Autos die üblicherweise nur noch privat gehandelt werden muss die Versicherung ggf. den tatsächichen Kaufpreis eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs erstatten.
    P.S. Anspruch auf Nutzungsausfall hast du nur wenn der Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder wenn er später tatsächlich repariert wurde, das ist wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe beides nicht der Fall, wenn er fahrbereit war und du ihn unrepariert verkauft hast gibts keinen Nutzungsausfall.
    Wenn er nicht mehr fahrbereit war brauchst du der Versicherung jetzt auch nicht mehr mit Nutzungsausfall zu kommen ->Obliegenheitsverletzung

    Re: Hilfe. Kein BluRay Bild. Nur Ton und "Hintergrundbild" von Receiver.



    Problem works as designed.
    HDMI setzt durchgehende Verschlüsselung voraus, der Yamaha "darf" das Signal was er per HDMI empfängt nicht analog ausgeben.
    Anders der BR Player, der darf die BR in Normalauflösung anaolog wiedergeben.
    Warum das Bild darüber so mies ist weiß ich allerdings auch nicht, kann es sein dass die aus irgendeinem Grund in NTSC oder S-Video wiedergegeben wird? Kannst du im Menü etwas einstellen in welchem Format die analoge Wiedergabe erfolgt?


    Mach dir nichts draus, auch mit Rabattretter hättest du auf Dauer etwas draufgezahlt da du dadurch in deinem Altvertrag hängengeblieben wärst, und die Altverträge werden bei den meisten Versicherungen selbst bei sinkenden Neuvertragspreisen jedes Jahr teurer.


    Zitat


    Nur das Zurückwechseln bringt ja bestimmt auch nihct viel


    Wenn sie den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen würden bringst evtl. schon etwas, SF6 ist ja etwa die Hälfte teurer als SF14, das kriegt man auch nicht über eine billigere Versicherung abgefangen.

    Zitat


    oder, wenn ich dann eben 1 Jahr später trotzdem in die dann wohl 7 komme. Oder würde dann beim nächsten Wechsel wieder die normale SFK gelten?


    Wenn im Laufenden Jahr kein Schaden dazu kommt bist du nächstes Jahr dann in SF7, den SF14 hast du in jedem Fall frühestens in 8 Jahren zurück.

    Hallo,
    den vorderen linken Satelliten wurde ich in die Ecke links neben der TV Wand hängen, um ca 30° zum Schreibtisch hin gedreht, den Satelliten vorne Rechts an die Querwand etwa auf Höhe der Vorderkante der TV-Wand, mit ca. 45° Winkel zur Wand.
    Alternativ könntest du die beiden vorderen Satelliten direkt Rechts und Links an die TV Wand stellen (mit entsprechendem Standfuß) oder hängen, Abstrahlung etwa senkrecht nach Vorne.
    Den Satelliten Links hinten würde ich übers Bett hängen (habe ich bei meiner 5.1 Anlage auch gemacht und den in über 3 Jahren noch nicht einmal "abgeschossen") und um leicht Richtung Fernseher kippen.
    Ich sehe nur ein Problem rechts unten in der Ecke, wie hoch sind die beiden Schränke die da stehen?
    Wenn deutlich über 1m würde ich den vor den rechten Schrank an die Querwand Richtung Bett hängen, evtl. ein paar Grad Richtung Fernseher gedreht.
    Wenn der zumindest der zweite Schrank von Rechts nicht viel über 1m hoch ist könntest du den Satelliten auch in die Ecke zum rechten Schrank stellen.
    Center Links unten neben den Fernseher, Subwoofer evtl. auch vor den rechten hinteren Schrank Richtung Bett oder zwischen Laptop und Schreibtisch.

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    Original geschrieben von archie83
    Und? Ist doch heute mit GSM und UMTS genauso. Klar könnte man sein Smartphone auf 3G-only einstellen. Da die Netzabdeckung von GSM jedoch höher ist, wäre man mit 3G-only eben schwieriger erreichbar...


    Nein, ist nicht so. Wenn du eine Internetverbindung über UMTS laufen hast läuft Sprache auch über UMTS.
    So lange LTE nicht für Sprachübertragung genutzt werden kann muss das Handy parallel in GSM/UMTS und LTE eingebucht sein, ansosnsten wärst du telefonisch nicht erreichbar so lange die Internetverbindung über LTE läuft.

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    Original geschrieben von diger
    Die Chancen bei ATU, über den Tisch gezogen zu werden, sind aber wesentlich höher, als bei einer anderen schlechten Werkstatt zu gelangen...


    OK, das kann ich nicht beurteilen, sollte auch keine generelle Empfehlung für ATU von mir sein falls das so rübergekommen ist.
    Da ich bisher soweit wie möglich alles in meiner Stammwerkstatt hab machen lassen hab ich bei ATU bis jetzt höchstens mal Birnen gekauft.
    Was mir bei Markenwerkstätten in den letzten Jahren halt negativ auffällt dass die eigentlich nur noch Baugruppen tauschen können, daher war ich mit der Lichtmaschinenreparatur bei ATU bei dem Wagen von meinem Bruder positiv überrascht.