-
Re: Unterschiedliche Vodafone Netze ???
Zitat
Original geschrieben von Skusi
...
Da für mich die Netzabdeckung aus beruflichen Gründen sehr wichtig ist, und ich oft in irgendwelchen Kellern unterwegs bin, habe ich mich überreden lassen das Vodafone Angebot anzunehmen.
Dann solltest du aber auch den Support berücksichtigen. Solange alls funktioniert hast du auch bei den Discountern kein Problem, nur wenn nicht bist du beim Netzbeteriber i.d.R. besser bedient.
Zitat
Was sagt Ihr dazu ???
MFG Skusi
Musst du entscheiden. Ärger ist verständlich, aber kein guter Ratgeber.
Ich würde es weitgehend danach entscheiden welches Tarifmodell für mich in Summe das günstigere ist oder ob das ggf. etwas teurere Angebot durch mehr Komfort und/oder besseren Service überzeugen kann.
-
Zitat
Original geschrieben von nurLeser
...
Wenn man jetzt nicht sehr konstruiert fantasieren will, dass der LKW absichtlich ein Stück nach links gefahren ist um den Überholenden zu rammen - und das wäre ja nun wahrlich absurd an den Haaren herbeigezogen - dann ist die Schuldfrage ja so eindeutig wie nur irgend möglich...
Es ist kein Vorsatz nötig. Auch wenn es nur eine Windbö war kann sich aus der Betriebsgefahr eine Mithaftung ergeben.
Die überwiegende Schuld wird aber in jedem Fall beim Überholenden bleiben da der Schaden ohne das Überholmanöver nicht eingetreten wäre.
Zitat
Die eigentlich Frage war ja auch nur die nach weiteren Konsequenzen, Bussgeld etc.
Und da dürfte wohl kaum irgendwas relevantes kommen, schliesslich lag ja sogar gar keine Sachbeschädigung vor (eigenes Eigentum darf man ja straflos beschädigen).
Wegen irgendeiner Verwarnung ohne Punkte zum Anwalt zu rennen ist doch albern.
Es geht nicht um eine Verwarnung. Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung kostet 250Euro Bußgeld+4Punkte+1 Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung 300Euro+4Punkte+1Monat Fahrverbot (ob ein eigener Schaden in dem Zusammenhang als Sachbeschädigung gewertet werden kann weiß ich nicht), für die Formulierung des Widerspruchs kann es da durchaus sinnvoll sein sich anwaltlich beraten zu lassen.
Und wenn er keine Vollkasko hat kann es sich je nach Höhe des eigenen Schadens auch lohnen zumindest eine Teilschuld des Anderen zugesprochen zu kommen, durch das Bußgeld wird es noch schwerer.
-
Die Telekomiker sollten doch wohl wissen bis wann die Installation der neuen Ports fertig sein sollte und je nach Zeitdauer von sich aus eine Überbrückungslösung anbieten.
Schon blöd genug dass die Telekom etwas verkauft was sie nicht liefern kann, aber halbgare Software oder schlecht geschulte Mitarbeiter sollten ja wohl nicht das Problem des Kunden sein.
-
Ich kenne Vista auch nicht, nach diesem Forumsbeitrag scheint es da zwischen Vista und XP keinen nennenswerten Unterschied zu geben.
-
Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Weil Garantie und Gewährleistung immer durcheinander gebracht werden.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist Gewährleistung eher besser.
Bei Pixelfehlern gibts aber eine Gewährleistungslücke, eine gewisse Anzahl stellt noch keinen Sachmangel dar, selbst bei einem Neugerät.
Da ist das Rückgaberecht die wesentlich bessere Lösung.
frotto: Für die Herstellergarantie ist beim Gebrauchtkauf ein Kaufbeleg des Erstkäufers nötig, was dir der Verkäufer beim Weiterverkauf unterschtreibt ist für den Hersteller nicht verpflichtend.
-
Re: Denon AV 1910 - PC durch AV an TV
Zitat
Original geschrieben von katzamoto
...
Ich geh mal davon aus das diese PC HDMI anschlüsse kein Bild und Ton zusammen schleifen können, oder ?
Doch. die GraKa hat normal einen eigenen Soundchip für HDMI, such mal im Gerätemanager nach "ATI HDMI Audio Device"
Du musst wahrscheinlich einen von beiden Soundchips deaktivieren.
Viel Erfolg!
-
Zitat
Original geschrieben von schinge
murosama
Vodafone bietet z.B. keinen Grundtarif an, auf den man alle möglichen Telefonie-Optionen (abgesehen von den Minutenpaketen) aufbauend buchen kann, sondern fünf verschiedene Superflats. Dem TE schwebt sicher etwas in der Art des früheren Congstar-Modul-Systems vor - allerdings mit noch mehr Optionen.
Alle möglichen oder Alle möglichen ?
Das Congstar Modul System war vermutlich wirtschaftlich nicht tragfähig da die IC Gebühren immer noch exorbitant hoch sind und natürlich nur Leute so ein Paket buchen für die es sich auch rechnet, was sich dann wiederum für den Anbieter schnell nicht mehr rechnet.
Da die Mobilfunkanbieter versuchen bei sinkenden Preisen den Umsatz/ Kunde hoch zu halten wird die Tendenz eher zu noch größeren Paketen gehen.
-
Zitat
Original geschrieben von NoxX
anscheinend doch 
du lässt dich nach callya umstellen und kannst danach einen wechsel aus
callya in einen sim-only tarif durchführen...
Warum so umständlich? Fragen kostet bei VF nichts bzw. macht manches möglich was das Onlineportal nicht anbietet.
Ich hab nach der Hälfte der Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel aus meinem Minutenpaket in die Superflat auf Nachfrage die Online-Konditionen bekommen und damit die Superflat zum gleichen Preis wie vorher die 120 Minuten und zusätzlich für 3 Monate 10 Euro Nachlass bekommen.
Die MVLZ beginnt damit natürlich wieder von Vorne, aber das hat man bei VF ja bei den aktuellen Tarifen bei jedem Wechsel.
-
Sollen heißt nicht müssen. Verpflichtet ist man nur auf Nachfrage des Zolls den Erwerb innerhalb der EU bzw. die bei der ersten Einfuhr gezahlte EUSt nachzuweisen.
Kann man das nicht sollte man sich natürlich unbedingt die Ausfuhr bescheinigen lassen, ein "formloseres" und kostengünstigeres Verfahren als ein Carnet ist mir dafür leider nicht bekannt
-
Zitat
Original geschrieben von SunnyStar
...Ganz abgesehen davon, bist Du in der Pflicht, das Gerät bei der Ausreise am Zoll anzumelden, um genau diesen Vorfall zu verhindern...
Nein, dazu ist man nicht verpflichtet. Es ist zwar sehr empfehlenswert wenn man keinen Kaufbeleg mehr hat und das Gerät wie neu aussieht, aber ein Carnet muss man erst bei der IHK holen, es kostet auch Gebühren und man muss vor jedem Ein und Auschecken beim Zoll vorbei um das stempeln zu lassen.