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Original geschrieben von qwer640
NoIdea,
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Was wäre denn ein Formfehler, der mir zu gute käme?
Siehe mein Link, z.B. wegen der Formulierung im Anhörungsbogen der an dich geschickt wurde.
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Heisst also eigentlich, dass ich definitiv zahlen muss?!? 
Definitiv nicht, aber wahrscheinlich.
Wenn der Punkt nicht deinen Führerschein gefährdet verbuch es als Lehrgeld, wenn du eine Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch haben willst musst du einen guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.
Ggf. kann der neben Formfehlern auch das Messverfahren (die Messungen der neuen Radarsäulen wurden von einigen Gerichten nicht anerkannt) oder die Richtigkeit der Messung (Fehlauslösungen, mehrere Fahrzeuge im Messbereich...) in Zweifel ziehen, aber das gibt neben möglichen Kosten auch einen erheblichen Zeitaufwand für dich (Anwaltstermine, Gerichtstermine, Schreibkram) der sich eigentlich nur bei wirklich hohen Bußgeldern oder akuter Gefahr für den Führerschein lohnt.
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Original geschrieben von qwer640
... Hab denen innerhalb der Frist den Fahrer (=ich) als Fahrer mitgeteilt.
Der Anhörungsbogen wurde nun mir zugestellt. Datum im Briefkopf 3 Monate + 1 Tag nach der Tat. Ist meine Tat nun verjährt?!?
Verstehe ich das richtig: Dein Arbeitgeber hat gegenüber der Ordnungsbehörde dich als Fahrer benannt (oder dir den Anhörungsbogen in die Hand gedrückt und du hast ihn ausgfüllt und zurückgeschickt) und die Ordnungsbehörde hat dir jetzt einen Anhörungsbogen geschickt?
Dann ist die Verjährung wenn kein Formfehler vorliegt unterbrochen
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Original geschrieben von Quindan
Moin.
Ich habe via Y-Stecker meine Boxen und mein Headset an der Soundkarte hängen.
Das Headset-Modell ist im allgemeinen selbst bei fast zugedrehtem Lautstärke-Rad sehr laut (mein Kumpel hat das gleiche und bei dem ist es auch so).
Nun habe ich in den Sound-Einstellungen nach einer Möglichkeit gesucht, nur beim HS eine geringe "Grundlautstärke" einzustellen. Aber gefunden habe ich dazu nichts.
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Physik kann echt fies sein
(OK, dank der Schwerkraft gibts wenigstens keine Fußtappen under der Decke)
Wie soll der eine Ausgang unterschiedliche Signalpegel an die parallel geschalteten Ausgänge des Y-Kabels senden? Wenn du beides parallel an einem Ausgang hängen hast liegt an beiden Anschlüssen immer der gleiche Signalpegel an.
Die einzigen Möglichkeiten die mir (abgesehen von irgendwelchen Bastellösungen) so auf die Schnelle einfallen sind:
-Ein Headset mit eigenem Laustärkeregler nehmen (kenne ich nur von Headsets für VOIP und Gaming)
-eine separate Soundkarte fürs Headset
-Boxen kaufen die über USB angeschlossen werden
-Falls vorhanden, Verstärker für die Boxen über S/PDIF anschließen
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Original geschrieben von Printus
Niemand hier kann sagen ob / dass der Zoll im Internet nachschaut oder schon geschaut hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch weil wenn sie dich hinzitieren gibt es...
a) eine Unklarheit bzgl. der Ware (die wissen nicht genau was das ist) oder
b) sie haben gesehen, dass der Internetpreis anders ist als der, der auf der beigefügten Rechnung am Paket steht und wollen dich dazu befragen.
Es reicht schon wenn außen keine Rechnung drauf ist, bei mir hat sich der Zoll noch nie die Mühe gemacht die Pakete von der Post öffnen zu lassen und mich stattdessen mit Zahlungsbelegen auf Zollamt bestellt.
Und bei Rechnungsbeträgen die über dem Zollfreibetrag liegen reicht ggf. schon eine fehlende oder nicht zum Rechnungstext passende Zolltarifnummer damit man persönlich erscheinen darf.
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Ich an deiner Stelle würde in diesem Fall von Anfang an mit offenen Karten spielen. Du musst dich nicht selbst belasten und musst nicht zugeben, dass du den Deal so eingefädelt hast. Lass' es halt so aussehen als sei es ein ungewolltes Entgegenkommen des Händlers, von dem du nichts wusstest und was du NATÜRLICH NIEMALS so wolltest.
Wenn man auf Zollamt bestellt wird sollte man in der Tat nicht versuchen irgendwie die echten Warenwert zu "beschönigen", denn:
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Du bist rechtlich auch für die Fehler des Versenders haftbar - klingt unglaublich, ist aber so...
Genauer ausgedrückt, du bist als Empfänger dafür verantwortlich für den tatsächlichen Kaufpreis EUSt und Zoll zu bezahlen, egal welchen Betrag der Versender auf der Rechnung ausgewiesen hat.
Wenn du nun versuchst dem Zoll einen niedrigeren Kaufpreis vorzugaukeln und du wirst dabei erwischt kann es richtig teuer werden.
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Original geschrieben von Röbelfröbel
Das ist eben die Mentalität: Die Telekom soll ausbauen, aber genutzt werden soll die Technik dann über andere Anbieter...
Meine nicht, ich hab Telefon und Internet über die Telekom und würde auch dabei bleiben wenn sie mir DSL6000 oder VDSL anbieten würden.
Wenn es aber Unitymedia vorher schafft meinen Kabel-TV Anschluss internetfähig aufzurüsten oder ein anderer Anbieter eigene Leitungen mit höherer Datenrate anbieten täte würde ich den Telekom Anschluss komplett kündigen.
Bei LTE hab ich leider erhebliche Zweifel dass das jemals eine Alternative wird, die Mobilfunktöchter werden wohl kaum den Festnetz-Mutterkonzernen das Geschäft streitig machen dürfen.
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Original geschrieben von oo7x
Wenn man sein Notebook an den Fernseher anschließen möchte, reicht dann die Auflösung der HD-Ready-Geräte oder sollte man lieber auf Full-HD setzen?
Um Youtube Videos zu schauen ist schon HD Ready overkill
Es kommt drauf an was du vorhast (Filme oder Fots gucken, Internet Surfen, Bild- oder Videobearbeitung..., wie groß der Fernseher ist und wie weit entfernt du dabei sitzen willst.
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Original geschrieben von Hope0815
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Nach Möglichkeit für schmales Geld.
So etwa 300- 400€.
Alternativ würde es auch ein gutes Gebrauchtgerät reichen.
Dabei hätte ich so an 150-220€ gedacht.
Wie oben mit BS.
Eigentlich habe ich an ein Netbook gedacht, weil es so schön klein ist und wenig wiegt.
Musste leider feststellen, dass es meine Augen mir nicht danken werden.
Es muss kein Spitzenmodell sein, sondern soll mir einfach treu dienen.
Vielen Dank Erstmal für eure Antworten. :top:
Gruß Hope0815 
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Dann schau vielleicht mal bei einem seriösen Gebrauchtnotebookhändler nach einem IBM/ Lenovo Thinkpad der T-Serie.
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Original geschrieben von Superniete
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Deshalb meine Frage: Hängt der oben beschriebene Anschluß an einem Telekom Outdoor Dslam (was ich mir nicht vorstellen kann), oder VF Indoor Technik an einer Telekom Leitung (letzte Meile). Was dann wiederem die Frage aufwirft: wenn VF die letzte Meile "mietet", was hat Telekom dann mit dem VF eigenen VDSL Port zu tuen, der "nicht mehr sichtbar ist" :confused:
Nur woher soll man das als Endkunde wissen?
Aber ich weiß nicht ob man auf die Aussage der Hotline was geben kann, sprich ob der Port selbst überhaupt das Problem ist.
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Ich hab vor 6 Jahren meine Gallenblase eingebüßt, aber zum Glück nie eine Kolik gehabt, war bei mir ein dicker Stein, infolge eine Entzündung-> Magen auf Dauer-Umkehrschub.
Die OP war Minimalinvasiv, 6 Tage Krankehaus von denen zumindest die ersten 3 zwar nicht Vergnügungssteuerpflichtig waren, unterm Strich bin ich froh dass ich das Ding los bin.
Seitdem ist meine Verdauung aber wesentlich unempfindlicher als vorher, fettes Essen, sogar rohe Zwiebeln und Knoblauch die ich schon seit Kindheitstagen nicht vertragen hab sind jetzt kein Problem mehr (Alkohol hab ich nie viel vertragen, hat sich gefühlt zumindest nicht weiter verschlechtert).
Vom ca. 2cm breiten Schnitt unterm Nabel sieht man zwar noch etwas, von den anderen beiden Narben aber nur wenn man ganz genau hinsieht, davon sollte man sich wirklich nicht abhalten lassen.
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Original geschrieben von Maulbeere
Hab nicht unbedingt rechenintensive Anwendungen am laufen. Bin eher der Normal-User sag ich mal.
Aber was ich so gesehen habe, besitzen die meisten Notebooks 2 Plätze für den RAM. Und diese sind dann mit 2x2 GB aktuell bestückt. Somit müsste man dann später eh beide komplett entfernen, um dann später auf 8 GB zu kommen (2x4).
Ich möchte nur gleich für die Zukunft etwas abgesichert sein. Deshalb auch ein Gerät mit 8 GB RAM. Diese Geräte gibt es bereits und fangen ab ca. 1.000 EUR an.
4 GB sind für den aktuellen Stand sicher ausreichend. Aber was ist in 2 Jahren? Zumal fast alle Notebooks, ab 500-600 EUR, mittlerweile 4 GB als Standard haben.
Außerdem kann man nie genug RAM haben 
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Ist grundsätzlich richtig, trotzdem ist die werksseitige Speicherbstückung eines der unwichtigsten Kriterien beim Notebookkauf, wichtig ist nur dass eine entsprechende Speicherbestückung unterstützt wird, da Speicherpreise im längerfristigen Trend fallend sind kann man auch später bei Bedarf nachrüsten.
Wenns mit der Anschaffung nicht akut ist kann man natürlich warten, bei Computern gilt immer noch, je später man kauft desto mehr Leistung bekommt man fürs Geld.