Beiträge von Telekom hilft

    Hallo Niels2405,


    auf unserer Homepage steht ein kleiner Text dazu:

    Auf vielen Schiffen (z. B. Kreuzfahrtschiffe und Fähren) und in den Flugzeugen einiger Fluggesellschaften ist die Mobilfunk-Nutzung über spezielle Netze nur für Telefonie und SMS möglich. Welcher Betreiber das Schiff oder das Flugzeug versorgt, erfahren Sie bei Ihrem Reiseanbieter oder direkt bei der Kreuzfahrtreederei, Fährlinie oder Fluggesellschaft. Sie sind erkennbar an einem eigenen Netznamen. Datenroaming ist mit Buchung eines Travel & Surf Passes für Schiffe oder Flugzeuge möglich. Diese Pässe sind nur in den Netzen unserer Roaming-Partner Telenor Maritime und AeroMobile buchbar.

    Welche Kosten für Telefonie oder Passbuchung anfallen, können Sie in der Preisübersicht einsehen.

    Wenn du weiterhin Erfahrungen suchst, musst du noch warten, bis andere Nutzer*innen etwas schreiben.

    Bei Fragen, schreib gerne. :)


    Viele Grüße Danny H.

    Hallo Sermen,


    da du ja Mieter bist, würden wir wenn du Glasfaser bestellst auf den Eigentümer zugehen, da dieser seine Zustimmung geben muss. Vermutlich ist das Setzen des Hausanschlusses auch noch kostenfrei, jedenfalls ist das bei vielen Ausbauten so. Die Kosten für die Tarife sind bis zur Bandbreite von 250 Mbit/s auch nicht höher, sondern liegen genau so wie die der Kupferanschlüsse, wie AlexCeres auch schon geschrieben hat.


    Groß gebuddelt werden muss eventuell auch gar nicht, da gibt es unterschiedliche Verlegearten, wie zum Beispiel per Erdrakete.


    Es grüßt Wiebke S.

    Runte Hast du das Kontaktformular schon abgeschickt? Ich habe noch nichts vorliegen.


    Für die Mitlesenden: Für den Fall, dass Sie von der 1N Telecom GmbH ein Schreiben erhalten haben, mit dem diese einen Schadensersatz androht oder in Rechnung stellt, raten wir Ihnen, Ihren Vertrag mit der 1N wegen arglistiger Täuschung anzufechten (vorausgesetzt, Sie dachten bei der Unterschrift des Auftragsformulares, Sie würden weiterhin Kund:in bei der Deutschen Telekom bleiben). Selbstverständlich können Sie sich hierbei auch anwaltlich beraten lassen.


    Wichtig ist bei der Anfechtung (per E-Mail oder Einschreiben), dass Sie einen Anfechtungsgrund (hier arglistige Täuschung) angeben und auf den Vertrag Bezug nehmen. Hierzu sollten Sie Ihre Auftrags- / Kundennummer (siehe Anschreiben / Rechnung) und das bestellte Produkt (Tarif 1N DSL 16) konkret benennen. Die Anfechtung schafft Klarheit in Ihrer Vertragssituation mit der 1N. Auch im Falle eines vielleicht getätigten Widerspruchs ist eine umgehende Anfechtung sinnvoll, da eine Widerspruchsfrist schnell abgelaufen sein kann.


    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07. entschieden, dass das Schreiben mit Androhung zur Schadenersatzforderung nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher – nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben. Die Anfechtung ist unabhängig von der 14tätigen Widerrufsfrist möglich.