Beiträge von jarrakboy

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das nutzt dem Gläubiger aber recht wenig wenn irgendein Amt von Konten oder dem Einkommen weiß.


    Durch die Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger die nötigen Infos.


    Ist doch kein Unterschied. Warum sollte man jemanden dann mit Erzwingungshaft zwingen die Vermögensauskunft abzugeben?


    Was folgt im nächsten Schritt, wenn Erzwingungshaft doch nicht wirkt, dann wird mit Erschießung gedroht?


    Wozu Erzwingungshaft, wenn der zu Erzwingende doch schweigen und es absitzen kann?


    Dann soll eben das Gericht prüfen, ob der Gläubiger berechtigte Ansprüche hat und es wird das (den Ämtern) bekannte Vermögen offen gelegt. Das wäre auch für den Gläubiger zielführender.

    Zitat

    Original geschrieben von hottek
    die GEZ gibt es doch schon seit dem 1.1.2013 nicht mehr...


    Das Arbeitsamt gibt es auch seit xx.xx nicht mehr.


    Für meine Uroma ist Aldi immer noch Albrecht.


    Es gibt noch bestimmt etliche andere Beispiele, nur weil sich etwas gestern umbenannt hat, weil der Name "verbrannt" ist, muss man das Spiel nicht mitmachen.


    Wieviele der Angestellten sind neu bei dem Verein? Was hat sich geändert? Nur den Namen schnell wechseln kann jeder.

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Ich gehe mal davon aus, daß Inkasso und Vollstreckungsanträge für die Öffis von Anwaltskanzleien erledigt wird, und die machen sicher alles mit Haftbefehl.


    Keine Ahnung ob es in allen Ländern so ist, aber die gehen nicht über einen Anwalt oder ein Inkassobüro.


    Die lassen das irgendwie über die Verwaltung der Stadt laufen.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


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    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Die Gründe für die Haft waren die Nichtabgabe der Vermögensauskunft.


    Wozu soll eine Vermögensauskunft heutzutage noch gut sein, oder gebraucht werden, nur weil es das Gesetz so will?


    Der Bürger ist doch eh gläsern, die Bankkonten kann nahezu jedes Amt abfragen (auch wenn angeblich der Kontostand nicht übermittelt wird, wers glaubt), über das Einkommen ist das Finanzamt hinreichend informiert, Immobilien stehen im Grundbuch.


    Das einzige wäre, wenn jemand Gold, Bargeld, usw. hortet, aber das würde er dann wohl auch bei der Vermögensauskunft nicht angeben.