Beiträge von Testuser222

    Der Geschäftsinhaber ist dazu verpflichtet und kann dieses selbstverständlich auch an seine Mitarbeiter delegieren.

    Kannst du mir mal bitte den Wortlaut der Verpflichtung nennen. Gerne als Link zur Verordnung/zum Gesetz.


    Adressat der Hygienevorschriften sind Kunde und Einzelhandel.

    Auch hier bitte ich um den Wortlaut und Link zur entsprechenden Verordnung.


    Nebenbei: Ich hatte sogar hier im Forum durch einen User erfahren, dass zum Beispiel Personal vom Geschäft (also die Verkäufer) überhaupt keine Maske tragen müssen! Die betrifft nur die Kunden. Ich war damals überrascht und auch entsetzt, aber es stimmte!

    Daher möchte ich nicht streiten, dass es jetzt eine gesetzliche Regelung gibt, die den Ladenbetreiber berechtigt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und Kunden zu belehren oder gar zu Handlungen zu zwingen.


    Der Handel muss ein Hygienekonzept erstellen (und dieses natürlich auch umsetzen). Zuwiderhandlungen sind im Bußgeldkatalog z.B. des Landes BW mit 500€ - 5000€ für den Betreiber beziffert.

    Das ist natürlich unbestritten. Aber darum geht es jetzt nicht.

    Oder kann nun auch ein Kunde die 550€-5000€ kassieren, wenn er einen Mißstand bemerkt? ;-)

    Die Läden (egal ob Bäcker oder MM) als Hausrechtsinhaber haben aber ein Schutz- & Hygienekonzepte und dürfen nur deswegen öffnen.

    Das ist richtig. Nur dann dürfen sie öffnen.

    Das sind zwei paar Schuhe. Der Kunde ohne Maske öffnet nichts.


    Somit muss der Inhaber schon auf das Hygienekonzept achten, in dem Fall Kunde nur mit Maske. Deswegen ja auch oft Security.

    Das sage ich doch die ganze Zeit.

    Ja, er muss darauf achten. Stimmt. Nichts anderes behaupte ich!


    Aber es ist nicht seine Aufgabe, Vorschriften durchzusetzen. Zumindest sollte es das nicht sein.

    Ordnungsamt oder Polizei rufen. Okay. Da gehe ich mit, obwohl die Polizei/Ordnungsbehörde gar kein Interesse hat!


    Aber nicht, sich mit Querulanten anlegen, vielleicht noch körperlich....... Wo kommen wir denn da hin. Das ist rechtlich nicht abgedeckt.

    Wollen wir wieder eine Bürgerwehr aufstellen.


    Und Security..... Wovon sprechen wir hier eigentlich?

    Ich bin von einem kleinen Einzelhändler oder von einem kleinen Caffee, welches vom Eigentümer mit 1 oder 2 Angestellten betrieben wird ausgegangen. Ob sich für die eine Security wirklich rechnet?




    Dass es Corona-Verordnungen gibt, hast Du aber schon gehört, oder?

    Und genau dort stehen Strafen für Ladeninhaber, auch falls deren Kunden die Verordnung brechen.

    Eigentlich will ich mich mit dir überhaupt nicht mehr unterhalten. Das wird mir echt zu doof.

    Auch wenn du mit deiner Trollerei oft auf offene Ohren und Befürwortung stößt, ist es doch immer nur Provokation und dummes Zeug, was du hier von dir gibst. Zumindest in diesem Thread.


    Dort stehen die Strafen?

    Wo ist dieses "dort". Zeige mir bitte eine einzige Stelle, wo Strafen für Ladeninhaber aufgeführt sind, wenn Kunden Verordnungen brechen!

    Aber die Verkäuferin hätte trotzdem etwas sagen müssen. Kauf nur mit richtig sitzender Maske und Finger weg von der Theke.

    Moralisch hätte sie vielleicht etwas sagen sollen.

    Aber rechtlich?


    Kennst du dafür eine Vorschrift? Ich nicht! Darum meine ich die Frage wirklich ernst. Mir ist diesbezüglich (Corona) nicht bekannt, dass Verkaufspersonal per Gesetz oder Verordnung zu Kontroll- und Sanktionszwecken bestimmt und ermächtigt wurde.


    Wenn die Verkäuferin meine Frau wäre, würde ich ihr auch raten, sich nicht mit dem Kunden anzulegen.

    Da geht für mich die Sicherheit und Gesundheit meiner Frau vor!


    Ich selber habe mich schon mehrfach als Kunde mit anderen Kunden angelegt. Ich bin aber auch kein Verkäufer.

    Und für die Moral sind auch Verkäuferinnen nicht zuständig. Dafür gibt es Ordnungsbehörden und den Pastor.

    Leider wollen die nicht. Oder sie trauen sich nicht. Zumindest derzeit nicht und hier in meiner größeren Umgebung.

    Das war allerdings auch schon vorher so,

    Nein.

    z.B. Tabak- und Alkoholverkauf an Minderjährige.

    Das ist etwas ganz anderes!


    Um hier eine Vergleichbarkeit zu schaffen, bedarf es eines Gesetzes, dass es Betreibern von Ladengeschäften untersagt, Kunden den Zutritt ohne ordnungsgemäße Mund-/Nasenabdeckung betreten zu lassen! Zuwiderhandlungen werden dann gegen den Ladenbetreiber geahndet. Eine gegebenenfalls zu zahlender Geldbuße müsste der Ladenbetreiber zahlen.


    Eine Kontrolle würde hier wieder die zuständige Ordnungsbehörde durchführen! Nicht irgendeine Privatperson.

    Es gibt aber kein Gesetz, dass dies fordert. Kennst du eine Strafvorschrift diesbezüglich?

    Mir sind nur Regeln bekannt, die dem Kunden das tragen einer Maske vorschreiben.


    Bei deinem Beispiel mit dem Tabakverkauf ist der Verkäufer der Adressat des Gesetzes!

    Der Verkäufer wird auch von einem offiziellen Vertreter des Staates kontrolliert und sanktioniert.

    Wenn ein Verkäufer einem 17-jähgrigen Zigaretten verkauft, wird auch nicht der 17-jährige oder dessen Vertreter bestraft, sondern der Verkäufer!


    Bei der Vorschrift zum Tragen einer Maske ist aber der Kunde Adressat der Verordnung! Der Kunde muss! Nicht der Verkäufer!

    Hier soll jetzt der Verkäufer die Staatsgewalt übernehmen?


    Es kann sein, dass dies jetzt neu ist, aber es war nicht schon immer so.

    Verkäuferin kein Ton

    Ich bin eigentlich absolut bei dir, aber.......


    .... die Aufgabe einer Verkäuferin ist es, zu verkaufen.

    Normalerweise ist es nicht berufsentsprechend, sich mit Kunden anzulegen und diese zu belehren. Ganz im Gegenteil.


    Kontrolle staatlicher Auflagen, Belehrung von Personen und die Durchführung von Sanktionen gehört nicht zum Aufgabenfeld einer Verkäuferin!

    Da läuft etwas schief! Die Exekutive, als eine der drei Staatsgewalten, sollte nicht dem schwächsten Glied der Gesellschaft aufgebürdet werden!

    Derzeit ist aber genau das gefordert!

    Kurze Kontaktdauer, Masken, Abstand.

    Das sind alles keine wirklichen Studien, obwohl sich ein Link "Studie" nennt, aber selber angibt, nur eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu sein.


    Auch die anderen beiden Links stammen vom Handel selber.

    Der böse Wolf hat dem Rotkäppchen auch erklärt, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. ;-)


    Ich hätte gerne eine echte Studie von einer unabhängigen Stelle durchgeführt.


    Dein zweiter Link zeigt: Shopping mit Maske und 10qm/Person ;)

    Willkommen in der Realität! Die Maske wird kaum getragen, wenn doch dann unter der Nase, unter dem Kinn oder am Knie.

    Der Handel redet sich selber vorbildlich und schön. Oft genug (wenn auch natürlich nicht immer!) stehen die Hygienemaßnahmen nur auf dem Papier, sind reine Makulatur oder werden falsch angewendet.


    Falls Du das noch nicht wusstest, hättest Du die Infos in einer Suchmaschine Deiner Wahl finden können 😢.

    :D Meinst du, ich würde da solchen Unfug finden, wie du ihn immer hier postest?

    Das, was du "weißt", möchte ich nicht finden!

    Und auch jetzt schreibst du einfach nur peinlichen Quatsch.


    die Sachsen auflaufen, wie sie in schönstem Ossi-Deutsch ihre Parolen von sich geben und sich die Mauer zurückwünschen. IQ knapp über Zimmertemperatur, aber die Fresse aufmachen, kann ich richtig gut leiden!

    Ein Kommentar voller Haß. :thumbdown:

    Da passt auch die Wortwahl dazu.

    Was steht denn wörtlich in deinem Vertrag von vor 6 Jahren?


    Hier muss ich leider passen.

    Echte Vertragsunterlagen habe ich nicht. Ob ich welche bekommen habe, kann ich nicht zu 100% sicher sagen. Ist zu lange her.

    Allerdings habe ich alle E-Mail vorliegen. Vom ersten Tag an. Auch die Rechnungen!


    Die erste Rechnung belief sich auf:



    Zitat

    Pos Bezeichnung Menge Einheit Einzelpreis Betrag

    1 FRITZ!Box 7490 18.10.2017 ­ 17.10.2019 24,00 Monat 2,99 71,76

    2 Standardversand 1,00 Monat 0,00 0,00

    Die zweite Rechnung belief sich auf:


    Zitat

    Pos. Bezeichnung Menge Einheit Einzelpreis € Betrag €

    1 FRITZ!Box 7490 18.10.2019 - 17.10.2021 24,00 Monat 2,99 71,76

    Danach kam die erste Mail, dass Routermiete sich für den Auftrag auf Umstellung meines Tarifs bedankt! :D

    Ich hatte aber nichts beauftragt, was ich, damals per Mail und telefonisch mitteilte.


    Daraufhin bekam ich eine Mail mit einer Entschuldigung und dem Hinweis auf Probleme mit der Abrechnungssoftware.


    Die letzte Rechnung bitte hier:


    Zitat

    Pos. Bezeichnung Menge Einheit Einzelpreis € Betrag €

    1 FRITZ!Box 7590 18.10.2021 - 17.10.2023 24.00 Monat 2.99 71.76

    Zu beachten ist, dass man mir die 7490 kostenfrei mit unveränderten Konditionen in eine 7590 getauscht hat.



    Was ich mit den Rechnungen sagen will ist, dass bis heute routermiete bei mir weiterhin die 2,99 pro Monat (als Gesamtsumme eingezogen) kassiert.


    Stand heute steht dort ein Betrag von 95,76€ pro Abbuchung, welcher in 24 Monatsbeträgen a 3,99€ schöngerechnet wird.

    Warum schöngerechnet?

    Man kann auch sagen:

    Stand heute steht dort ein Betrag von 3,99€ pro Monat, welcher als einmalige Abbuchung zusammengerechnet wird.


    Wenn sich nun der Abrechnungszeitraum auf 12 Monate ändert, so wird eben nicht der Betrag für die Abbuchung reduziert. Du zahlst weiterhin 95,76€ pro Abbuchung, nur eben alle 12 Monate.

    Nö. Nur nach deiner Auslegung des Textes.

    Nach meiner Auslegung (die routermiete bei mir bis heute akzeptiert hat!) verkürzt sich der Abrechnungszeitraum auf 12 Monate, also 2,99€*12=35,88€.

    Somit wäre ich bereit zu zahlen: 25,88€ alle 12 Monate oder eben die 71,76€ alle 24 Monate.


    Auch hier sollte man allerdings in die Vertragsunterlagen schauen, dort steht das hoffentlich detaillierter drin. Eventuell auch eine Anpassung des Betrags für die Abbuchung.

    Wie gesagt, ob ich weitere Vertragsunterlagen bekommen habe und welche, weiß ich nicht mehr.

    Ich glaube aber nicht! Mit Papier hat es routermiete nicht so. (Was ich befürworte!)


    Aber aus den AGB kann ich zitieren:

    Zitat

    § 3 Laufzeit und Kündigung des Vertrags

    1. Die Mietzeit (erster Miettag) beginnt am Tag der Zustellung des Routers durch den Beförderer beim Kunden oder dessen Empfangsbevollmächtigten.
    2. Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten können, soweit nichts anderes vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei einer Laufzeit ab drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen.
    3. Wird das Mietverhältnis nicht durch eine der beiden Vertragsparteien fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte anfängliche Laufzeit, höchstens aber um 12 Monate.

    Auch hier lesen wir, dass sich der Vertrag verlängert! Verlängert, aber nicht verändert!

    Somit bleibt es bei den (bei mir damals) vereinbarten 2,99€ pro Monat, allerdings nun alle 12 Monate (2,99€*12) eingezogen.


    So steht es geschrieben. Und so habe ich es akzeptiert.

    Da gibt es nicht hineinzuinterpretieren oder auszulegen.


    Die Laufzeit verlängert sich! Ja, das steht bis heute nachzulesen.

    Es steht nicht da, dass sich auch der Preis ändert! Ob nun von routermiete vergessen oder wegen Unfähigkeit des Managements sei dahingestellt.



    Sei es wie es sei.

    Ich habe meine Erfahrung mit routermiete.de hier mitgeteilt.

    Ich war 6 Jahre sehr zufrieden.

    Heute bin ich es nicht mehr. Ich ärgere mich aber auch nicht und rege mich ebenso wenig auf. Alles ganz ruhig und entspannt.

    Mein Vertrag ist gut gelaufen. Jetzt wird er zum Ende meines bereits bezahlten Zeitraumes gekündigt und gut.


    Weiterhin halte ich das Angebot für gut gedacht aber schlecht gemacht. Schon alleine wegen der Möglichkeit der Zweideutigkeit.

    Auch stört mich, dass man damals mit den Leuten noch (telefonisch) reden und damit einiges klären konnte konnte und heute nur noch Textbausteine als Mail bekommt.




    Vielleicht sind viele von uns zu sehr an die Formulierungen von Telefonanbietern wie (ich schrieb es bereits):

    wie "Nur 2,99€ p.M. - nach 24 Monaten 3,49€ oder gar 4,49€".

    vorgeschädigt und akzeptieren diesen Dummenfang als Normalität.

    Ich weiß es nicht.

    Eine solche Formulierung ist aber bei routermiete nicht vorhanden!

    Wenn Du manuell für 24 x 2,99 verlängerst und dann irgendwo 4,49 für die Zeit danach steht - naja, da kann man sich über viel größere ungelegte Eier aufregen...

    Du scheinst mir ja ein ganz gewitzter zu sein.

    Auf solchen Blödsinn wie 24x2,99€ Einzelüberweisungen würde ich nie kommen.


    Ich zahle so, wie es in der Rechnung steht: 24 x 2,99€ Monat als Gesamtbetrag.

    So wie ich es seit Vertragsbeginn mache.


    Jetzt wollte man halt wieder 24x2,99€ in einer Summe und bedankte sich gleichzeitig für meinen Auftrag, ab November 2023 dann 12x4,49€ als Gesamtsumme zu zahlen.


    Wenn du mit deinem Vertrag zufrieden bist, ist es gut so. Wenn du einen Vertrag wolltest, der nach 24 Monaten teurer wird, ist es gut so.


    Ich habe einen anderen Vertrag abgeschlossen. In meinem Stand 2,99€ pro Monat (extra für dich: zahlbar als Gesamtsumme) für 24 Monate. Danach automatische Verlängerung - aber nicht Verteuerung.

    Einen Vertrag wie du ihn akzeptiert hast, hätte ich nie zugestimmt.

    Da hast du dich über den Tisch ziehen lassen!

    Wenn man das mit dir machen kann und du trotzdem zufrieden bist - bitte!


    Schau mal, was heute noch auf der Webseite steht:


    Zitat von routermiete.de

    *rechtliche Hinweise

    Gewähltes FRITZ!Box Modell zur Miete. Abbuchung nach Wahl alle 12 oder 24 Monate. (Bei 24 Monaten verkürzt sich der Abrechnungszeitraum auf 12 Monate nach dem Ende der ersten 24 Monate).


    Der Abrechnungszeitraum verkürzt sich. Ja.

    Aber nicht der Preis!

    Da steht nicht, dass du dann in einen anderen (teureren) Tarif rutscht.

    Man wechselt nicht in den 12 Monatstarif. Nein, man bleibt in seinem Tarif, aber der Abrechnungszeitraum/die Kündigungsfrist wechselt auf 12 Monate.

    Abrechnungszeitraum und Preis sind verschiedene Dinge.

    So wie der 24-Monatstarif und der 12-Monatstarif zwei verschiedene Tarife sind!


    Ich habe einen Tarif für 2,99€ monatlich abgeschlossen, der eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten hat und dann jeweils um 12 Monate verlängert wird.




    Über Eier rege ich mich nicht auf, auch nicht über ungelegte.

    Aber ich lasse mich auch nicht über den Tisch ziehen. Und sich aufzuregen bringt auch nichts. Dafür bin ich zu alt. Ich ziehe Konsequenzen und kündige. Ganz unaufgeregt und entspannt.

    Nachtrag:

    Vor Jahren war routermiete auch mal telefonisch zu erreichen.

    Jetzt haben sie sämtliche offizielle Kontaktmöglichkeiten entfernt. Man kann nur noch Textbausteine per E-Mail bekommen.


    Auch eingeloggt über die Webseite erfährt man kaum etwas über den Vertrag. Da wird mehr verschleiert als offengelegt.

    Ne, ne. Die Idee war gut. Die Umsetzung ist mangelhaft.


    Wer für 2 oder 3 Monate einen zusätzlichen Router braucht, ist dort gut bedient.

    Für längere Zeit würde ich eher einen kaufen. Notfalls gebraucht.