Beiträge von uwest

    Ich weiß auch gar nicht mehr genau was Du von mir möchtest und uns allen hier sagen möchtest.

    Ich helfe Dir gern.


    Es gab hier eine Diskussion, ob man eine Flatrate übermäßig beanspruchen kann, was möglicherweise zu einer Kündigung durch den Provider führt. Ich habe in dieser Diskussion lediglich herausgestellt, daß der Provider (Lidl Connect) aufgrund der AGB das Recht hat, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Er braucht diese Kündigung nicht zu begründen und auch seine Kriterien dafür nicht offenzulegen. Er könnte also allen Kündigen, die mehr als 100 Minuten pro Monat telefonieren. Oder allen, die mehr als 50 Minuten pro Monat mit jemandem in Bielefeld telefonieren. Aus diesem Grund ist es völlig müßig, darüber zu spekulieren, ob es eine solche Grenze gibt. Der Anbieter ist ein Wirtschaftsunternehmen und nicht die Wohlfahrt. Er wird seine Festpreisangebote auf irgendeiner wirtschaftlich tragfähigen Grundlage kalkulieren und sich überlegen, wie er mit Kunden umgehen möchte, die die Wirtschaftlichkeit seiner Angebote gefährden. Und das darf jeder Anbieter machen, wie er möchte.

    Mich stören die AGBs nicht. Im interessiere mich gar nicht erst für die AGBs. Du zitierst mir hier AGBs die absolut unpassend sind.
    Ein Prepaid Kunde muss nicht erst eine zu Ungunsten des Kunden ausgelegte Vertragsänderung bekommen, damit er seinen Prepaid Vertrag kündigen kann.

    Bevor Du darüber urteilst, ob Du etwas für überflüssig halten möchtest, solltest Du Dich damit auseinandersetzen.


    Die AGB sind die rechtliche Grundlage für den Mobilfunkvertrag mit Lidl Connect. Sie haben Gültigkeit, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt. Dabei ist unerheblich, ob Du sie "unpassend" findest oder nicht. Allerdings bemerke ich, daß Du es nicht geschafft hast, bis zu Punkt 4 zu lesen, wo Du gefunden hättest, daß Lidl Connect dem Kunden (und sich selbst) sehr wohl das Recht zur jederzeitigen Kündigung mit einer Frist von einem Monat einräumt.

    Zitat aus den von dir verlinkten Lidl Connect AGBs:

    Absatz 1 Vertragsinhalt

    2.2 Leistungsumfang


    Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.

    Und wenn es keine Änderungen zu Ungunsten des Kunden gibt, kann der Kunde den Prepaid Vertrag nicht kündigen? Irgendwie passt das nicht so ganz...

    Diese AGB sind offensichtlich für mehrere Vertragsarten gemacht worden. Und dem Kunden ein bestimmtes Recht einzuräumen heißt nicht automatisch, daß man ihm ein anderes Recht verwehrt. Unter Punkt 4 bekommen die Vertragspartner ihre "gewöhnlichen" Kündigungsrechte, also wenn sich der Dienst nicht verändert.


    Wenn Dich diese AGB stören, solltest Du aber nicht Kunde bei Lidl Connect werden... Es besteht ja Vertragsfreiheit!

    Da verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag 24 Monate aufrechtzuerhalten. Daran sind dann beide Vertragsparteien gebunden. Darum geht es hier aber nicht, weil wir im LIDL-Connect-Forum sind, und meines Wissens bietet Lidl solche Verträge gar nicht an.


    Das habe ich auch die ganze Zeit geschrieben: Es dürfen keine strafbaren Handlungen erfolgen und man darf kein Call Center mit der Simkarte betreiben. Die Privatperson die viel telefoniert, betreibt aber keinen Mißbrauch. Irgendwie führt die Diskussion zu nichts...

    Mir erschließt sich nicht, woher Du das mit dem Call Center nimmst. Die Ausschlüsse sind in Punkt 5.5 der AGB recht klar beschrieben. Generell wird sich aber kein Prepaid-Anbieter auf den schmalen Grat der Kündigung aus wichtigem Grund begeben. Die Hürden sind recht hoch, und er kann alternativ den Kunden innerhalb eines Monats ohne Begründungserfordernis loswerden.

    Kann es sein, dass Du gar nicht richtig weißt was Du da für einen Unsinn geschrieben hast?

    Dann schließe ich Morgen direkt so viele Verträge wie möglich und mit der höchst möglich Provision jeweils mit einem iPhone ab und kündige dann wieder alle Verträge ohne Angabe von Gründen fristlos. Erst denken, dann posten...

    Da verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag 24 Monate aufrechtzuerhalten. Daran sind dann beide Vertragsparteien gebunden. Darum geht es hier aber nicht, weil wir im LIDL-Connect-Forum sind, und meines Wissens bietet Lidl solche Verträge gar nicht an.


    Dennoch gibt es auch bei solchen Verträgen (sogar bei Prepaid!) die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Mißbrauch. Das muß dann aber - wie der Name schon sagt - begründet werden.