Wo man erstmal abchecken müsste, ob 5G bei Vodafone gegenüber nur LTE bei der Telekom ein Vorteil ist, an den Orten wo man es benötigt.
Beiträge von HavilandTuf
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Ich hinke nicht



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Gerne.
5G gibt es tatsächlich aktuell nur bei der Telekom direkt.
25 Mbit/s als Limit haben alle, außer Edeka, dort bis zu 300 Mbit/s
Du verlierst bei Edeka also nur 5G, gewinnst aber 1GB mehr zu gleichen Preis, und die Möglichkeit zu pausieren.
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Deswegen brauche ich einen Anbieter, der Prepaid-Basistarife ohne Grundgebühr hat
Die gibt es auch im Telekom Netz
Edeka Smart
Kaufland Mobil
Penny Mobil
Ja! Mobil (rewe)
Norma Connect
haben alle auch einen Tarif ohne Grundgebühr, in dem man wechseln kann, wenn man mal keine Daten oder Telefonflat braucht.
Die Telekom Hotspots sind aber nur bei Edeka inklusive.
Der Talk Tarif ohne Grundgebühr ist nicht prominent platziert, womöglich hast du ihn übersehen, findest du hier https://www.edeka-smart.de/tarife/talk
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Im besten Falle, also der praktikabelsten Umsetzung, muss man im Supermarkt für jeden einzelnen Artikel einen Spruch aufsagen - eine eindeutige Willenserklärung - um ihn rechtsgültig zu kaufen. Natürlich bei laufender Tonaufnahme zur Beweissicherung.
Vielleicht gibt es bald eine Gerichtsentscheidung, wonach man beim Eintritt in den Supermarkt, die Preiserhöhungen der letzten Woche akzeptieren muss.

Wenn man das nicht tut, muss der Supermarkt die Ware zum alten Preis verkaufen oder Hausverbot erteilen.
Das ist die Logik derjeniger, die neuen Bestimmungen nicht zustimmen, aber trotzdem nicht die Bank wechseln.
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Kleiner Tip: Die "alte Regelung" existierte nie. Das Vorgehen war schon immer rechtswidrig seit Einführung des BGB anno 1899.
Das heißt alle anderen Verträge, wo man Preiserhöhung weiterhin ohne Zustimmung akzeptiert, sind rechtswidrig?
Jüngstes Beispiel bei mir, Stromvertrag. Es gab nur eine Mitteilung, dass der Preis ab März sich verdreifacht und ich ein Sonderkündigungsrecht habe.
Ist es nicht eher so, dass nur für Banken die Einforderung der Zustimmung festgelegt wurde?
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Ich hatte auch mit der alten Regelung kein Problem, wer nicht mehr wollte, musste aktiv werden.
Wie man sieht, hindert es die Banken nicht daran, ihre Produkte zu ändern.
Nur der Aufwand wurde höher, früher musste die Minderheit aktiv werden und bearbeitet werden, nun muss die Mehrheit aktiv werden.
Ob man uns damit einen Gefallen getan hat, weiß ich nicht.
Profitieren tun nur die Anwälte, die alle AGBs anpassen mussten, die Fälle die nicht zustimmen prüfen müssen etc.
Am Ende zahlen das alle, die bleiben.
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Na ja, wenn in der ausgesprochenen Kündigung explizit steht, dass eine Weiternutzung des Kontos einer Zustimmung der Bedingungen entspricht, wäre das für mich okay. So kann man sich immer noch überlegen, ob man bleiben will oder nicht.
Soweit würde es bei mir aber nie kommen, wenn ich nicht einverstanden bin, gehe ich.
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Interessant, vor allem die "Hintertür"
ZitatSie kündigt den Kunden zwar, nach Ablauf der Kündigungsfrist will sie die Konten dennoch zunächst noch einen Monat weiterlaufen lassen. "Nutzen die betreffenden Kundinnen und Kunden in diesen vier Wochen ihr Konto aktiv", also beispielsweise durch Bargeldauszahlung, so die Bank, "wird auch dies als sogenannte 'konkludente Zustimmung', also Zustimmung über aktives Handeln gewertet." Das Konto bleibe dann bestehen.
Vielleicht kommt die DKB auch auf so eine Idee

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Mit diesem Bescheid kann man sich momentan schon seine zu zahlende Grundsteuer ausrechnen und mit der bisherigen Vergleichen. Denn man muss den ganz untenstehenden Betrag (ich glaube er heißt Grundsteuermessbetrag) mit dem Hebesatz multiplizieren.
Zum Beispiel ein Hebesatz von 480 (von Hundert) ist eine Multiplizierung von 4,8 x Messbetrag.
Beispiel: 25,00 Euro Messbetrag x 4,8 = 120,00 € Grundsteuer per anno.
Meiner ist heute gekommen.
Ab 2025 zahle ich dann wohl nur etwas mehr als die Hälfte, wenn der Hebesatz so bleibt.
Werde ganz sicher keinen Widerspruch einlegen 😜