Laut Verbraucherzentrale soll man seinen Grundversorger doch vorab darüber informieren, wenn man in die Grundversorgung möchte.
ZitatSie sind sowohl im Falle der bloßen Entnahme als auch im Falle der Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass Sie Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen.
https://www.verbraucherzentral…das-koennen-sie-tun-77436
Dafür gibt es ein Musterschreiben: https://www.verbraucherzentral…die-grundversorgung-78114
Schaden kann es nicht, werde ich dann nächsten Monat per E-Mail verschicken, falls es dabei bleibt in die Grundversorgung zu wechseln.
Vielleicht gibt es bis März eine Erhöhung, und es ist doch sinnvoller, woanders hin.