Beiträge von HavilandTuf

    @Truthahn

    Das geht über einen Registry Eintrag, wird sogar von Microsoft selbst beschrieben:

    Quelle

    Code
    https://support.microsoft.com/de-de/windows/möglichkeiten-zum-installieren-von-windows-11-e0edbbfb-cfc5-4011-868b-2ce77ac7c70e

    Mein Hauptrechner erfüllt nur die CPU Anforderung nicht (eine Generation zu alt).

    Denke das ist nicht so tragisch. Frage mich nur, kann es passieren dass MS es sich in ein paar Wochen oder Monaten anders überlegt und Systeme die nicht die Anforderungen erfüllen z.B. keine Updates mehr erhalten? Zurück auf Win 10 wäre in so einem Fall ja nur durch ein vorheriges Image oder Neuinstallation möglich, und das Image hätte dann den Stand von vor dem Update auf Win 11.

    Was mich an der AGB-Änderung wundert ist die Klausel über die automatischen Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist. Denn mir war so, als würde künftig gesetzlich gelten. dass eine Verlängerung um 12 Monate nicht mehr möglich ist und eine Kündigung auch ein Monat vor dem Vertragsende ok ist und nicht, wie von O2 geschrieben, 3 Monate früher.

    Das gilt ersmtal nur für Neuverträge ab März nächsten Jahres, da tritt das neue Gesetz nach meinen Infos erst in Kraft.

    Es soll wohl eine Übergangszeit geben und ab dann sind dann auch alte Verträge betroffen. Aber wann es dann soweit sein sollte weiß ich nicht.

    Also ich werde definitiv in den Smart XS wechseln.

    Um keinen Tag zu verschenken plane ich am Tag vor der Verlängerung (wenn ich Nachmittags Zuhause bin und keine mobilen Daten mehr benötige) in den Basic zu wechseln. Wenn der Wechsel erfolgt ist, sollte ja nur ein paar Minuten dauern, buche ich zur Sicherheit noch die Messaging-Option.

    Am nächsten Morgen buche ich dann den Smart XS.

    Hab ich einen Denkfehler?