Beiträge von HavilandTuf
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Probiert mal die App: https://play.google.com/store/…d=com.parizene.netmonitor
Im Menü rechts (drei Striche) gibt es die Auswahl "Phone Info", damit komme ich auch direkt in die Telefoninfo.
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@Truthahn
Das geht über einen Registry Eintrag, wird sogar von Microsoft selbst beschrieben:
ZitatAlles anzeigenMicrosoft rät davon ab, Windows 11 auf einem Gerät zu installieren, das die Mindestsystemanforderungen für Windows 11 nicht erfüllt. Wenn Sie sich für die Installation von Windows 11 auf einem Gerät entscheiden, das diese Anforderungen nicht erfüllt, und Ihnen die damit verbundenen Risiken bewusst sind und sie in Kauf nehmen, können Sie die folgenden Registrierungsschlüsselwerte erstellen und die Überprüfung auf TPM 2.0 (es ist mindestens TPM 1.2 erforderlich) sowie CPU-Familie und Modell umgehen.
Registrierungsschlüssel: HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\Setup\MoSetup
Name: AllowUpgradesWithUnsupportedTPMOrCPU
Typ: REG_DWORD
Wert: 1
Hinweis: Es können schwerwiegende Probleme auftreten, wenn Sie die Registrierung mithilfe des Registrierungseditors oder einer anderen Methode falsch ändern. U. U. ist in einem solchen Fall sogar die Neuinstallation des Betriebssystems erforderlich. Microsoft garantiert nicht, dass diese Probleme behoben werden können. Das Ändern der Registrierung erfolgt auf eigenes Risiko.
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Das ist ja, als würde man jemanden Raten, die Brennstoffzelle neu zu installieren, weil die Kutsche damit nicht funktioniert hat.

Es geht ja nicht darum win 11 auf einem c64 zu installieren 😆
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Mein Hauptrechner erfüllt nur die CPU Anforderung nicht (eine Generation zu alt).
Denke das ist nicht so tragisch. Frage mich nur, kann es passieren dass MS es sich in ein paar Wochen oder Monaten anders überlegt und Systeme die nicht die Anforderungen erfüllen z.B. keine Updates mehr erhalten? Zurück auf Win 10 wäre in so einem Fall ja nur durch ein vorheriges Image oder Neuinstallation möglich, und das Image hätte dann den Stand von vor dem Update auf Win 11.
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Was mich an der AGB-Änderung wundert ist die Klausel über die automatischen Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist. Denn mir war so, als würde künftig gesetzlich gelten. dass eine Verlängerung um 12 Monate nicht mehr möglich ist und eine Kündigung auch ein Monat vor dem Vertragsende ok ist und nicht, wie von O2 geschrieben, 3 Monate früher.
Das gilt ersmtal nur für Neuverträge ab März nächsten Jahres, da tritt das neue Gesetz nach meinen Infos erst in Kraft.
Es soll wohl eine Übergangszeit geben und ab dann sind dann auch alte Verträge betroffen. Aber wann es dann soweit sein sollte weiß ich nicht.
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Viele schimpfen ja auf Kaufland Mobil, aber da gab es im Frühjahr tatsächlich die 5GB extra im Halbjahrestarif über die ganzen 6 Monate.
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weil der gute Herr nicht wusste was er tun soll (das waren wirklich seine Worte).
Sorry, ist eigentlich eher traurig aber erinnerte mich an:
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Also ich werde definitiv in den Smart XS wechseln.
Um keinen Tag zu verschenken plane ich am Tag vor der Verlängerung (wenn ich Nachmittags Zuhause bin und keine mobilen Daten mehr benötige) in den Basic zu wechseln. Wenn der Wechsel erfolgt ist, sollte ja nur ein paar Minuten dauern, buche ich zur Sicherheit noch die Messaging-Option.
Am nächsten Morgen buche ich dann den Smart XS.
Hab ich einen Denkfehler?
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Hab eben für meine Frau in der App die gratis 3GB gebucht.
Sie wollte schon Datenvolumen nachkaufen da sie ansonsten 1 Woche gedrosselt gewesen wäre

Da man die 3GB gratis bis 25.11. auch merhmals buchen kann (zumindest stand das da) wird sie die nächsten zwei Abrechnungszyklen 6GB zur Vefügung haben

