Beiträge von STE92

    Drillisch verfügt über einen gewissen Prozentsatz (20%?) der Kapazitäten des O2-Netzes. Wenn man in Gegenden wohnt in denen das O2-Netz hoch belastet ist, oder viele Drillisch-Kunden sind, führt das wahrscheinlich dazu dass man mit einer Drillisch-SIM deutlich schlechtere Datenraten hat wie mit einer Original O2-SIM. Ansonsten stimme ich dir vorbehaltlos zu. Tarife ohne diesen Verlängerungszirkus alle zwei Jahre sind durchaus interessant.

    Das wäre mir neu, dass innerhalb des Netzes eine solche Depriorisierung zwischen o2 und Drillisch-Kunden stattfindet bzw. vor Ort o2-Kunden 80% und Drillisch 20% der Kapazität/Geschwindigkeit eingeräumt wird.

    Mach gerade im Bfw dort ne Umschulung. Indoor hast du im Internat kein Empfang. Wenn überhaupt dann ca. 2 MBits. Getestet vor mehr als einem Jahr als Freenet Funk raus kam. Bin gespannt, ob dort jetzt Netflix und YouTube einwandfrei läuft. Halt abends zur Entspannung. Im freien Rund um das Bfw ca. 6 MBits. ich erwarte nicht, das o2 dort 200 MBits und mehr bietet. Aber indoor Empfang wäre halt das mindeste. Und in meiner Wohnung in südwestfalen glaube ich nicht an schlechten Empfang, da ich sehr zentral wohne. Mit der Telekom habe ich 5G und über 400 MBits. Mir würden 50 bis 100 MBits durch o2 reichen. Vor 2015 war ich bei o2 und nirgends in Südwestfalen haben die mehr als 50 MBits geboten, daher ist ein erneuter Test sinnvoll.

    Sollte o2 meinen Ansprüchen nicht genügend, muss ich weiter bei der Telekom bleiben und die 90 Euro zahlen. Am Arbeitsplatz habe ich mit der Telekom schwankenden aber akzeptablen Empfang, reicht für meine 8 bis 10 Stunden Arbeit.

    In den letzten zwei Wochen wurde der Standort dort endlich von o2 und vermutlich auch DT umgebaut.
    o2 ist jetzt statt B1 mit mindestens 1/3/20 vertreten

    Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.

    Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.


    Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.

    Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?

    "Durch eine Ände­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes können Verbrau­cher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit monat­lich kündigen....


    Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag davor oder danach abgeschlossen haben"


    Habe ich ein Glück...

    Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022

    Was bringt mir 5G im Lowband? Von dem was ich aus Amerika gelesen hatte, bei gleicher Frequenz max. 15% höhere Geschwindigkeit gegenüber LTE (gerne korrigieren, falls ich falsch liege). Für mich ist "echtes 5G" nur im Highband, denn nur dort kann 5G seine Stärke zeigen (mal abgesehen von Sonderszenarien wie volles Stadion etc.).

    Gehe ich mit, aber es macht halt aktuell auch keinen Sinn für 26k Standorte N78 zu fordern bzw. als Maß der Ausbaugeschwindigkeit heranzuziehen.

    Um es mal einzuordnen, bei ~26600 Standorten würde es bei einem dauerhaft wöchentlichen Ausbau von 70 Standorten mehr als 7 Jahre dauern bis alle Standorte 5G haben... Für sehr schön habe ich persönlich höhere Ansprüche 😉

    Da aber die bisherigen Standorte größtenteils mit N78 ausgebaut wurden und es noch andere Frequenzbänder gibt, die weniger aufwendig auszubauen sind, geht deine Rechnung nicht auf.