Beiträge von Guthaben

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    Nach der Doku des Anbieters lässt sich das Startguthaben nicht für eine Portierung einsetzen, hierfür muss zumindest einmal ausreichend Guthaben aufgeladen werden, das dann dafür verwendet wird.

    Das könnte schon fast der O-Ton der Hotline des Anbieters sein. ^^


    Nachdem Kaufland Mobil diese "Doku" offensichtlich wie einen heiligen Gral hütet und mir abseits ihrer absurden, willkürlichen Behauptungen bislang nichts geliefert hat:


    Kannst Du mir bitte die Quelle Deiner Aussage nennen? Wo finde ich als Kundin die von Dir benannte "Doku" bezüglich der Bezahlung der Portierungsgebühr?

    Danke!

    Habe eben bei Kaufland mobil angerufen und mir wurde gesagt, dass das Startguthaben (10,-- €) weder ausgezahlt noch auf eine Kaufland mobil Mobilfunknummer übertragen werden kann - weil ja diese 10 € Startguthaben ein Geschenk von Kaufland mobil sind und ich mit den 9,99 € bei Kaufland nur das Material (SIM-Karte inkl. Träger + Umverpackung) bezahlt habe! Ist diese Aussage korrekt?

    Weil ja so einige hier behaupten, dass man mit dem reinen Startguthaben sogar die Portierungsgebühr (Rausportierung) bezahlen könne, ohne auch nur jemals einen müden Cent auf diese Karte überwiesen zu haben.

    Ob die von Dir am Telefon gehörte Aussage in der hier wiedergegebenen Form korrekt ist, kannst nur Du beurteilen.


    Geht es Dir bei Deiner Frage diesmal um einen ernstgemeinten, voreingenommenen und differenzierten Erkenntnisgewinn oder eher um ein erneutes Aufwärmen Deiner kürzlich als Frage getarnten Meinungsäußerungen?

    Bei mir war es so, dass nach der Portierung die 7,99€ für den Tarif erneut abgezogen wurden, kurze Zeit später jedoch als "Vergünstigung" wieder gutgeschrieben wurden.


    Anschließend habe ich zusätzlich nach einem bzw. acht Tagen jeweils 7,99€ Extra Guthaben erhalten. Ich bin mal Mitte August gespannt, wenn der Tarifpreis wieder regulär abgebucht wird.

    Hier noch meine Rückmeldung zu einer Anfang August eingehend portierten Rufnummer, die sich im Hinblick auf die vielen Gutschriften mit der zitierten deckt:


    Auch hier kam es zunächst einmal zu einem prompten finanziellen Ausgleich, der mit der Migration des Tarifes auf die neue SIM zusammenhängt ("Vergünstigung").

    Tags darauf wurde der Tarifpreis auf Grundlage der derzeitigen Aktion gutgeschrieben, dieses Procedere wiederholte sich knapp eine Woche später erneut ("Extra-Guthaben").


    Im Grunde liegt die doppelte Gutschrift in zwei voneinander parallel ablaufenden Prozessen begründet: Die Migration von Tarif und Guthaben nach erfolgter Portierung auf eine neue physische SIM findet (bei Vodafone) grds. immer statt. Die temporäre Aktion zur Erstattung des SMART S wurde einfach zusätzlich aufgeschaltet, so dass in technischer Hinsicht beide Prozesse ihre Wirkung erzielen.

    Eventuell ist dies sogar günstiger als die Systeme für die Dauer solcher Sonderaktionen dahingehend anzupassen, dass die mehrfache Gutschrift nicht erfolgt.


    Wie es allerdings zur zweiten bzw. insgesamt dritten Gutschrift kommen konnte, ist mir unerklärlich. Mir solls zunächst recht sein. ;)


    Auch ich bin gespannt, wie es sich in den kommenden Abrechnungszyklen verhält.


    PS: Eine vor ein paar Tagen über das Web-Kundencenter veranlasste Aufladung von Callya-Guthaben (Kauf im vergangenen Jahr) hat einwandfrei und sofort funktioniert!

    Im Servicebereich findet sich zum Thema des "Freunde werben Freunde"-Bonus' folgender Passus:

    "Beachten Sie, dass die Gutschrift nur dann gewährt wird, wenn der Geworbene bisher noch kein Kundenkonto bei FONIC mobile hat."


    Gilt diese Einschränkung auch in der Praxis oder wird trotz dieser benannten Voraussetzung (derzeit) der Bonus auch dann gewährt, wenn bereits eine andere FONIC mobile SIM mit den persönlichen Daten der geworbenen Person existiert?


    Danke für Eure Rückmeldungen! :)

    Danke Dir für die Verlinkung! (Meine vorgeschaltete Suche im Thema brachte keine Ergebnisse zutage.)


    Chickolinos Beschreibung entspricht im Grunde meinen vorgebrachten Argumenten, nur dass mein Einwand, es handele sich beim Startguthaben mitnichten um geschenktes, sondern um mit der SIM-Karte gekauftes Guthaben, auch nach Rücksprache leider zu keinem positiven Ergebnis führte.


    Die Behauptung, dass Startguthaben ausgerechnet für diese Dienstleistung der zugrundeliegenden Preisliste nicht verwendet werden kann, wurde ohne eine entsprechende Grundlage zu nennen, aufrecht erhalten.

    Hart gelogen von der Hotline. Ich habe eine Opt-in erfolgreich setzen lassen, die 6,82 EUR sind auch abgebucht und ich habe nie Geld aufgeladen.

    Ich hatte gehofft, dass sich das vor einiger Zeit hier im Thread bereits beschriebene Gebahren inzwischen erledigt hat - mitnichten... :thumbdown:

    Auf welchem Kommunikationsweg hat es bei Dir erfolgreich geklappt?

    Die telefonische Kundenbetreuung weigert sich nach wie vor beharrlich, das Opt-In zu setzen, sofern zur Bezahlung der Gebühr kein "Kaufguthaben" in ausreichender Höhe zur Verfügung steht.


    Die Entscheidung basiert auf der Begründung, es handele sich beim "Startguthaben" um geschenktes Guthaben, was für den Vorgang nicht verwendet werden kann.


    Eine entsprechende Regelung in den AGB konnte man mir ad hoc nicht nennen, man versprach, mir diesbezüglich etwas auf dem schriftlichen Wege mitzuteilen.


    Hier hilft dann wohl nur die schriftliche Kommunikation weiter.

    Wie war das nochmal bei denjenigen unter Euch, die die Portierung mit Start- (oder gar Geschenkguthaben) erfolgreich vollziehen konnten?


    Danke!

    Wo finde ich im Onlinekundencenter die Möglichkeit nachzusehen, wann welcher Tarif und Optionen zu welchem Preis abgebucht wurden? Oder gibt es das nicht?

    Ich habe in den letzten Tagen öfter die DayFlat gebucht, aber so richtig nachvollziehen kann man die Buchungen nicht, oder?

    In der Tat wirft der EVN leider keine Guthaben-Abbuchungen, die für die Bezahlung von Tarifen bzw. Optionen erfolgten, aus.

    Das nicht nur unlogisch, intransparent, sondern auch im Sinne einer vollumfänglichen Nachverfolgbarkeit unvollständig.