Beiträge von Guthaben

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    Mir ging es nur darum, jemanden aus der persönlichen Erfahrung eine günstige Nutzungsmöglichkeit vorzuschlagen.

    Eine Netzclub-Nutzung setzt doch noch nicht einmal unbedingt ein Smartphone voraus. Das funktioniert doch auch mit einem z.Bsp. Nokia 6310 und ein wenig Guthaben.


    Das alles hier sind Vorschläge bzw. Anregungen, was man letztendlich damit anfängt, entscheidet der Ersteller des Anfangsbeitrages.

    Sich und anderen weiterzuhelfen, darin besteht doch der Sinn eines solchen Forums - oder hab ich alter Mann da etwas falsch verstanden!?

    Deine Haltung finde ich als nicht einmal halb so alte Frau sehr begrüßenswert und drückt m.E. im Kern das aus, was ich aufgrund meiner Medien-Sozialisation bzw. -Erfahrung als Forums-Kultur bezeichnen würde.


    Ein "Wunder" der Kommunikation besteht ja darin, dass auf ein sehr offen geschildertes Anliegen bzw. eine dementsprechende Frage eine tendenziell breitere Vielfalt an Reaktionen folgt. Dies den Antwortenden im Negativen vorzuhalten, finde ich im Kontext eines solchen Forums doch etwas befremdlich.


    Ein weiteres "Wunder" der Kommunikation, ist der Umstand, dass dem*der Fragenden die Fähigkeit zugestanden werden sollte, sich - wie Du bereits sagtest - schlussendlich die individuell passenden Schlüsse aus den Rückmeldungen zu ziehen.


    Und - oh "Wunder" - eventuell stößt in Zukunft eine andere Person mit einem ähnlichen Anliegen auf den Thread und kann ohne große Mühe bzw. erneute Frage die wiederum für sie passende Essenz aus den Erörterungen ziehen. Kurzum, Win-Win für alle! :)


    Zurück zum Sachverhalt:

    Ich folge Chickolinos jüngster Darstellung und präferiere in diesem Fall Netzclub/o2 Prepaid (bei beiden ist die Guthaben-Gültigkeit klar geregelt), da die angedachte Mitnahme der Rufnummer des Vaters seine überschaubaren Umsätze aufgrund des Bonus' i.H.v. 25 Euro für eine längere Zeit kostenneutral gestaltet und die Funktion/Aktivität der Karte gleichzeitig recht sicher ist.

    Voraussetzung dabei ist natürlich, dass die Netzabdeckung am jeweiligen Ort bzw. im Umkreis zufriedenstellend ist.

    Finde es schade, dass hier und auch in den anderen Threads es häufig nur noch darum geht, Startguthaben auszuzahlen zu lassen oder damit die Portierungsgebühren zu zahlen.

    Ich finde es zugegebenermaßen auch nicht erbaulich, dass sich hier ein einzelner Anbieter in der großen (Prepaid-)Landschaft bei der Beauftragung einer Standard-Dienstleistung so kundenunfreundlich verhält - bei anderen Providern gibt es wie bereits geschrieben diesbezüglich keine Diskussion - warum auch...

    Daher geht es mir hier primär um's Prinzip, als um die lächerlichen 6,82 Euro Mehr-Ausgaben bzw. -Einnahmen.


    Und dass Sachverhalte, die suboptimal laufen, gerade hier in einem solchen Forum diskutiert werden, sollte wohl im Rahmen des Denkbaren sein, oder?

    Zum Zeitpunkt X wird es womöglich ein anderer Sachverhalt sein, der Dich (und manch andere) dann tangiert.


    Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Frage sollte dies doch eine Ausnahme sein. Verbraucht das Startguthaben doch einfach regulär und bucht davon ein Datenpaket etc. Ich habe schon sehr viele Prepaid Angebote getestet und wenn mir die Nummer wichtig war, habe ich für die Portierung bei o2 und Vodafone eben die 6,82€ per Überweisung aufgeladen, bei Telekom Angeboten 10€. Das Start- und Bonusguthaben habe ich vorher bereits verbraucht. Das sollte doch jeder schaffen bevor man beim Provider um die Auszahlung betteln muss oder noch schlimmer das Ganze rechtlich prüfen lässt. Denn wenn man es nicht mal schafft das Startguthaben auszugeben, für was hat man die Sim dann überhaupt registriert?

    Ja, das ist in der Tat eine Ausnahme. Wenn sich hier eine Zufriedenheit mit dem Anbieter eingestellt hatte, wäre das Kundenverhältnis ein längeres, ggf. sogar ein dauerhaftes gewesen. Dem ist aber nicht so, eher im Gegenteil. Und vor dem Startguthaben gab es ja noch den bekannten Portierungsbonus.


    Schön, das kannst Du ja gerne für Dich so praktizieren. Ich möchte jedoch immer noch gerne selbst entscheiden, wann ich welche Dienstleistung von einem bereits vorab bezahlten Geldes-Gegenwert ("Pre-Paid") in Anspruch nehme.


    Wichtig ist doch nur, dass Kaufguthaben ausgezahlt wird und die Dauer der Auszahlung sowie der Umgang der Provider mit diesem Thema, darüber darf gerne diskutiert werden.


    Oder z.B. wo die seit Monaten angekündigten neue Kaufland Mobil App bleibt. Das sind doch relevante Fragen.

    Auch schön, dass Du uns bei dieser Gelegenheit mitteilst, was Du aus Deiner Sicht für wichtig und diskussionswürdig erachtest. Wir sind hier jedoch eine höchst diverse Gemeinschaft, oder irre ich?


    Für mich wiederum ist eine App völlig irrelevant, maßgeblich ist in meinem Kreis eine verlässliche, funktionsfähige Kundenverwaltung via Web-Login.


    Jedoch würde ich mir nicht anmaßen, meine persönlichen Interessen so zu verorten, als wären sie für alle im Forum allgemein gleichermaßen relevant und in Bezug auf eine Verhaltensweise, die nicht der eigenen entspricht, hier belehrend aufzutreten.


    Was ich persönlich wirklich schade finde, dass es in der Forums-Kommunikation Thread-übergreifend in letzter Zeit regelmäßig zu persönlichen Übergriffen kommt - sei es, weil persönliche Vorannahmen auf Andere projiziert werden, die eigenen Vorstellungen/Ansichten/Meinungen/Haltungen partout auch vom Gegenüber vertreten werden sollen oder schlicht und ergreifend Sachverhalte missverstanden/fehlinterpretiert werden, weil zu wenig rückgefragt wird.

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    Aber andere Provider haben eben schon Gerichtsverfahren hinter sich und der Tenor war eben einheitlich, das das Startguthaben eine mit dem Starterpaket gekauftes Guthaben ist und somit für alle Dienstleistungen in der Preisliste ( also auch für die Opt.In.Gebühren) genutzt werden können muss.


    Wie gesagt....kaufland mobil ist noch relativ neu....aber auch Kaufland wird irgendwann genau dies von einem Gericht gesagt bekommen und es ist eigentlich schade, das man es darauf ankommen lassen will bei Kaufland....anstatt sich da anzupassen und das gekaufte Startguthaben eben auch für die Opt.In.Gebühr zuzulassen ohne das es erst ein Richter bescheinigen muss.


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    Um nochmal auf sachlicher Ebene auf die bereits mehrfach genannte These zurückzukommen:


    Ich habe versucht, diese Gerichtsurteile, die sich nach der obigen Aussage zufolge explizit auf Startguthaben beziehen sollen, zu recherchieren.


    Gefunden habe ich wie bereits in einem meiner jüngsten Beiträge angedeutet lediglich die üblichen, teils in die Jahre gekommenen Entscheidungen, die sich konkret auf

    • Die Gültigkeit von Prepaid-Guthaben an sich (Es darf grds. nicht verfallen)
    • Den Anspruch auf Auszahlung/monetäre Erstattung von kundenseitig aufgeladenem/eingezahltem Guthaben (vergleichbar mit der gesetzl. Gültigkeit von Gutscheinen bzw. Verjährungsfrist von diesbezüglichen Ansprüchen nach Ablauf von drei Jahren)
    • Der Untersagung von unverhältnismäßigen Bedingungen, die an eine Guthabenauszahlung seitens der Provider zwingend geknüpft wurden (z.B. verpflichtende Einsendung von SIM-Karten bzw. SIM-Karten-Pfand / Nachweis der Aufladungen mit Belegen o.ä.)

    bezogen haben. (Im Übrigen waren dies alles Aspekte, in denen Provider zunächst willkürlich sowie zu Ungunsten von Verbrauchern agiert haben.)


    Eine rechtskräftige Entscheidung, wie mit einem beim Kauf inkludierten Startguthaben umgegangen werden darf bzw. ob / inwieweit eine Einschränkung hinsichtlich ihrer Verwendung vertretbar ist, habe ich leider nicht gefunden.


    Wenn es hierzu einen sog. Präzenzfall gäbe, würde es ein Gericht im Falle von Kaufland Mobil nämlich überhaupt nicht für nötig erachten, hier (nochmals) eine Klärung herbeizuführen, da es in dem Fall bereits eine gültige Rechtssprechung gäbe, worauf zu verweisen ist.


    In meinem geschilderten Fall - und in manch weiteren (vergangenen bzw. zukünftigen) Fällen - ist es allerdings essentiell, für die Kommunikation mit Kaufland Mobil einen belastbaren Beleg liefern zu können, damit eine weitere Auseinandersetzung möglichst zielführend für unseren Bedarf verläuft statt in weiteren willkürlichen Verhandlungen (wer hat wieviel "Kauf-Guthaben" auf dem Konto und wem wird ab einer gewissen Summe, die sich den exorbitanten 6,82 Euro nähern, das Opt-In nach Absegnung durch Vorgesetzte gewährt...) zu münden.


    So ist die bloße Nennung, dass es da wohl Urteile gäbe, im aktuellen Kontext für mich (und ggf. für andere) leider völlig nutzlos - schade!


    Und das sage ich bewusst ohne einer Wertung (von Personen, die ich nicht kenne), da ich dies zum einen v.a. im Rahmen einer Online-Kommunikation für grds. angebracht halte und zum anderen Chickolinos teils außergewöhnlich umfangreiche Schilderungen seiner Alltagserfahrungen und des damit verbundenen Wissens für die Belange eines solchen Forums hier als Bereicherung wahrnehme.


    Sollten also jemand zu einer bereits erfolgten rechtlichen Klärung zum Umgang mit Startguthaben belastbare, d.h. für die Auseinandersetzung mit Kaufland Mobil geeignete Quellen finden, bitte her damit!


    BTW: Dies ist das erste Mal seit langer Zeit, dass ein Anbieter bei dem Versuch, eine Portierung zu beauftragen, sich in dieser Manier so überraschend bzw. zum Nachteil der Kundschaft querstellt. Von anderen, auch Discountern habe ich sowas noch nicht erlebt.

    In KW35 gibt es wieder bei Lidl Extra-Guthaben, aber leider nur noch 15% und keine 20% mehr :(

    Der Übersichtlichkeit bzw. Chronologie halber an dieser Stelle nochmals der Hinweis auf den ursprünglichen Beitrag von Thomas:


    Seit heute ist ja die KW 35 und im aktuellen LIDL-Prospekt findet sich das Angebot, das folglich von heute bis einschließlich 5.9.2021 gilt, mit den angekündigten, zusätzlichen 15 % an Guthaben in Bezug auf den jeweiligen Nominalwert (abgebildet sind dort die Karten mit 25€, 50€ und 100€ Guthaben).


    Faktisch betrachtet entspricht dies einem rechnerischen Rabatt von 13,04 %, wenn ich den aufgerufenen Kaufpreis in Relation zum dafür erhältlichen Gegenwert setze.


    Das Kleingedruckte definiert noch eine Einschränkung im Hinblick auf die weitere Verwendung:


    "Rabattierte App Store & iTunes Geschenkkarten dürfen nicht für eBooks verwendet werden."


    (Seltsam finde ich an dieser Formulierung übrigens zwei Aspekte:

    Erstens wird das Angebot ja nicht als rabattiertes Produkt, sondern mit einem zusätzlichen Bonus beworben. Für den jeweiligen Nominalwert bezahle ich zunächst ja den vollen Preis und bekomme 15 % dessen als kostenlose Zugabe.

    Zweitens irritiert mich das "dürfen" - ich hätte hier eher ein "können" erwartet. Letzteres würde implizieren, dass es nicht möglich ist, eBooks zu bezahlen. Davon abgesehen erwarte ich, dass ich zumindest den jeweiligen Nominalwert vollumfänglich für alle Waren bzw. Dienstleistungen einsetzen kann. Wie es sich mit den geschenkten 15 % verhält und ob diese als separates Bonus-Guthaben im Account der Apple-ID ausgeworfen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.)

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    Die andere Besonderheit, allerdings aller Telekom Prepaid Anbieter, ist die Geschichte dass die Portierung eingehend nachträglich nicht möglich ist.

    Das ist wirklich blöd, aber kein spezielles Kaufland Mobil Problem, wenn man das nicht weiß zahlt man 10€ Leergeld für ein aktiviertes Starterpaket.

    Exakt, das ist wirklich suboptimal.

    Die gegebene Struktur bei allen Telekom Providern ist das eine, der Umgang des Kundensupports mit einer solchen misslichen Situation ist das andere. Wenn bei einem kundenorientierten Anbieter wiederum Prozesse implementiert sind, die Kulanzregelungen ermöglichen, lässt sich das Ganze kompensieren.

    Und ja, bei Kaufland Mobil ist das offensichtlich nicht der Fall bzw. nicht gewünscht.

    "Richtige" Kunden merken überhaupt nichts von der "kruden Praktik" da sie mit dem Startguthaben das getan haben wofür es gedacht ist, für den Mobilfunkdienst verwenden.

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    Das mag sein, nur ändert das ja nichts an der Tatsache.


    Und welches Einsatzszenario sich ein Anbieter denkt, möchte ich vorab klar geregelt haben - und mich nicht an der Hotline in einer irrwitzigen Diskussion wiederfinden.

    Davon abgesehen ist die abgehende Portierung eine anbietereigene Mobilfunkdienstleistung, die wie alle weiteren anbieterbezogenen Dienste in den AGB bzw. den Preislisten geregelt sind - dazu sind diese Dokumente samt ein ordentlicher Vertragsabschluss da. Irgendwelche Nebenabreden oder plötzlich geänderten Vorstellungen sind diesbezüglich irrelevant, da nichtig.


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    Ich sehe das genau andersherum, diese Klientel wird womöglich eher davon abgehalten zu Kaufland zu gehen wenn die Mitnahme der Nummer eine weitere Investion bedeutet und nicht mit Start-/Bonusguthaben möglich ist.

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    Alternativ wird sie ihr Verhalten ggf. darauf anpassen und nur noch solche Rufnummern mitnehmen, auf die anschließend verzichtet werden kann. Portierung als ausschließliches Mittel zum Zweck...

    Ich finde es lustig, was ihr für einen Aufwand wegen der 5€ im Jahr macht. Man bekommt die am Ende doch eh zurück. Als könnte es irgendwer sich nicht leisten, einmal im Jahr einen fünfer in die (Lidl) Spardose zu werfen.

    Theoretisch bzw. im Idealfall ja - wenn der jeweilige Anbieter "fair play" an den Tag legt.

    Die Lehren aus meiner bisherigen Mobilfunk-Praxis zeigen allerdings, dass es bisweilen weniger aufwändig sein kann, sich im Hinblick auf das oben dargestellte Anliegen einen passenden Anbieter auszusuchen als zum Schluss dem eingezahlten Geld womöglich hinterher rennen zu müssen:


    Aktuell verdient sich LIDL Connect keine Lorbeeren, da Erstattungen regelmäßig erst nach 6-8 Wochen oder zunächst gar nicht eintreffen, so dass nur eine schriftliche Reklamation inkl. deutlicher Worte für die zeitnahe Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs sorgen.


    Worin Du im oben Geschriebenen eine ggf. mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit herausliest, kann ich nicht nachvollziehen und ist wohl eher auf Deine Interpretation zurückzuführen.

    Ich finde es lustig, was ihr für einen Aufwand wegen der 5€ im Jahr macht. Man bekommt die am Ende doch eh zurück. Als könnte es irgendwer sich nicht leisten, einmal im Jahr einen fünfer in die (Lidl) Spardose zu werfen.

    Ich finde es lustig, was Dich belustigt. ;)


    Ne, eigentlich nicht. Eher oberflächlich und perspektivisch einseitig.

    Was hat die Bezahlung der Portierungsgebühr an dem Anbieter selbst (für dessen eigene Dienstleistung) überhaupt mit einer Auszahlung (oder Übertragung) von "geschenktem" Guthaben zu tun?

    Gar nichts!


    Die einzige Schnittmenge ist, dass dies versch. Aktivitäten sind, die sich an einem vorhandenen Guthaben bedienen.


    Und in Deiner Frage stecken per se drei unterschiedliche Prozesse, die allein schon aufgrund versch. Grundlagen bzw. Voraussetzungen tunlichst differenziert zu betrachten sind.


    Aktuell wird jedoch gerne alles in einen Topf geworfen, was irgendwie mit Guthaben zu tun hat:


    Von Seiten der Kaufland Mobil Hotline, um eine vermeintliche Argumentationsgrundlage zu erschaffen, die sich jedoch einer solchen entbehrt und vermutlich den Zweck erfüllen soll, der Kundschaft künstliche Hürden für einen Anbieterwechsel zu bescheren und gleichzeitig durch die Hintertür Mehreinnahmen zu generieren.

    (Ein Blick in die Historie zeigt, dass ein solches Gebahren immer wieder auftaucht und regelmäßig so lange besteht, bis div. Gerichtsurteile dem Einhalt gebieten und einen klaren Rechtsanspruch für uns Verbraucher*innen erwirken - Stichwort Gültigkeit/Verfall von Prepaid-Guthaben, SIM-Karten-Pfand, Hürden bei der Erstattung von Rest-Guthaben etc.)


    Und auch hier im Forum werden die genannten versch. Vorgänge leider regelmäßig und mit einer Selbstverständlichkeit in einem Atemzug genannt. Aber so einfach ist es eben nicht - und vor allem dann nicht, wenn der Anlass zur Diskussion darin besteht, dass ein Prepaid-Anbieter der Kundschaft (mal wieder) partout ein X für ein U vormachen will.


    Ein solches Auftreten, das der Kunden"service" von Kaufland Mobil anlässlich der Beauftragung einer abgehenden Portierung an den Tag legt, bin ich ehrlich gesagt inzwischen leid. Da geht es mir persönlich primär um's Prinzip als um den Umstand, ob ich es mir leisten kann/will, die lächerlichen 6,82 Euro noch extra einzubezahlen oder eben nicht.

    Nur wenn dem eben so sein sollte, möchte ich als Kundin das bitte vor Vertragsabschluss wissen und entsprechend adäquat geregelt haben.

    (Wieder ein Blick zurück: Vor einigen Jahren hat der Anbieter Blau.de dies recht galant gelöst, indem die Portierungsgebühr unabhängig vom individuellen Guthabenstand der Prepaid-Karte im Zuge der Beauftragung einer abgehenden Portierung von vornherein per Überweisung entrichtet werden musste.)


    Wenn die Verhältnisse von vornherein klar wären, kann ich als Kundin vorab abwägen, ob mir nun ein (damaliger) Mitnahmebonus i.H.v. 50 Euro bzw. weitere (bewusst eingestreute) Goddies zur Gewinnung neuer Kundschaft wichtiger sind als irgendwelche seltsamen Regelungen bei Beendigung der Geschäftsbeziehung.


    An der Hotline oder im E-Mail-Kontakt plötzlich mit der Situation konfrontiert zu werden, dass das Startguthaben von 10 Euro, das im Kaufpreis von 9,99 Euro im Starterpaket inkludiert ist, im Kontext der Beauftragung der abgehenden Rufnummernportierung kurzerhand als geschenktes Guthaben deklariert und es mit einer Verweigerung des Opt-In quasi als nichtig entwertet wird, während gleichzeitig sogar der als "Geschenkguthaben" deklarierte Portierungsbonus seinerzeit für sämtliche Mobilfunkleistungen verwendet werden konnte, zeugt in meinen Augen von einem höchst willkürlichen, unprofessionellen und letztlich auch vertragsbrüchigen Verhalten.


    Solange es genügend Kund*innen gibt, die solche kruden Praktiken entweder gar nicht kennen, sich ihnen (aus unterschiedlichsten, teils sehr nachvollziehbaren Gründen) beugen oder dies auch noch gutheißen, werden sie tendenziell erhalten bleiben, was den Anbieter in seinem Kurs eher bestätigt.


    Für mich persönlich hat sich Kaufland Mobil mit dieser Aktion im negativen Sinne unvergesslich gemacht und ich werde ihn künftig weder als ernstzunehmenden Anbieter verorten noch in der Folge weiter empfehlen - es sei denn, die Intension ist die alleinige, die jeweils gebotenen Prämien punktuell abzustauben und rasch wieder zu verschwinden oder lediglich die Nischen des Portfolios in seiner günstigsten Kombination (z.B. die Telefonflat mit der gratis Messaging-Flat) zu nutzen.

    Unabhängig davon, was jede*r Einzelne davon hält, werden damit eher Leute angezogen, die primär ihren (kurzfristigen) Vorteil aus dem Angebot ziehen wollen und die Möglichkeit für den Anbieter, mit einer fairen Dienstleistung gleichzeitig Gewinne zu erzielen, wird damit eher gering ausfallen.


    Um nach den Ausschweifungen wieder zurück zu Kaufland Mobil zu kommen:

    Wenn auffällt, dass einem die Kundschaft wegrennt, ist es nicht nur kurz-, sondern insbesondere mittel- und langfristig m.E. der denkbar ungünstigste Schachzug, das Weggehen inkl. Rufnummer mit derlei Unannehmlichkeiten zu versehen oder die Auszahlung von (eingezahltem!) Rest-Guthaben ohne einer entsprechenden Kommunikation unverhältnismäßig zu verzögern.

    Wer ein solches Theater bei gesetzlich geregelten Prozessen inkl. Rechtsanspruch veranstaltet und die Kundenkommunikation dabei an einer sehr langen Leine führt, hat sich bei mir als überdurchschnittlich informierte, versierte und daher auch kritische Kundin disqualifiziert.