Was hat die Bezahlung der Portierungsgebühr an dem Anbieter selbst (für dessen eigene Dienstleistung) überhaupt mit einer Auszahlung (oder Übertragung) von "geschenktem" Guthaben zu tun?
Gar nichts!
Die einzige Schnittmenge ist, dass dies versch. Aktivitäten sind, die sich an einem vorhandenen Guthaben bedienen.
Und in Deiner Frage stecken per se drei unterschiedliche Prozesse, die allein schon aufgrund versch. Grundlagen bzw. Voraussetzungen tunlichst differenziert zu betrachten sind.
Aktuell wird jedoch gerne alles in einen Topf geworfen, was irgendwie mit Guthaben zu tun hat:
Von Seiten der Kaufland Mobil Hotline, um eine vermeintliche Argumentationsgrundlage zu erschaffen, die sich jedoch einer solchen entbehrt und vermutlich den Zweck erfüllen soll, der Kundschaft künstliche Hürden für einen Anbieterwechsel zu bescheren und gleichzeitig durch die Hintertür Mehreinnahmen zu generieren.
(Ein Blick in die Historie zeigt, dass ein solches Gebahren immer wieder auftaucht und regelmäßig so lange besteht, bis div. Gerichtsurteile dem Einhalt gebieten und einen klaren Rechtsanspruch für uns Verbraucher*innen erwirken - Stichwort Gültigkeit/Verfall von Prepaid-Guthaben, SIM-Karten-Pfand, Hürden bei der Erstattung von Rest-Guthaben etc.)
Und auch hier im Forum werden die genannten versch. Vorgänge leider regelmäßig und mit einer Selbstverständlichkeit in einem Atemzug genannt. Aber so einfach ist es eben nicht - und vor allem dann nicht, wenn der Anlass zur Diskussion darin besteht, dass ein Prepaid-Anbieter der Kundschaft (mal wieder) partout ein X für ein U vormachen will.
Ein solches Auftreten, das der Kunden"service" von Kaufland Mobil anlässlich der Beauftragung einer abgehenden Portierung an den Tag legt, bin ich ehrlich gesagt inzwischen leid. Da geht es mir persönlich primär um's Prinzip als um den Umstand, ob ich es mir leisten kann/will, die lächerlichen 6,82 Euro noch extra einzubezahlen oder eben nicht.
Nur wenn dem eben so sein sollte, möchte ich als Kundin das bitte vor Vertragsabschluss wissen und entsprechend adäquat geregelt haben.
(Wieder ein Blick zurück: Vor einigen Jahren hat der Anbieter Blau.de dies recht galant gelöst, indem die Portierungsgebühr unabhängig vom individuellen Guthabenstand der Prepaid-Karte im Zuge der Beauftragung einer abgehenden Portierung von vornherein per Überweisung entrichtet werden musste.)
Wenn die Verhältnisse von vornherein klar wären, kann ich als Kundin vorab abwägen, ob mir nun ein (damaliger) Mitnahmebonus i.H.v. 50 Euro bzw. weitere (bewusst eingestreute) Goddies zur Gewinnung neuer Kundschaft wichtiger sind als irgendwelche seltsamen Regelungen bei Beendigung der Geschäftsbeziehung.
An der Hotline oder im E-Mail-Kontakt plötzlich mit der Situation konfrontiert zu werden, dass das Startguthaben von 10 Euro, das im Kaufpreis von 9,99 Euro im Starterpaket inkludiert ist, im Kontext der Beauftragung der abgehenden Rufnummernportierung kurzerhand als geschenktes Guthaben deklariert und es mit einer Verweigerung des Opt-In quasi als nichtig entwertet wird, während gleichzeitig sogar der als "Geschenkguthaben" deklarierte Portierungsbonus seinerzeit für sämtliche Mobilfunkleistungen verwendet werden konnte, zeugt in meinen Augen von einem höchst willkürlichen, unprofessionellen und letztlich auch vertragsbrüchigen Verhalten.
Solange es genügend Kund*innen gibt, die solche kruden Praktiken entweder gar nicht kennen, sich ihnen (aus unterschiedlichsten, teils sehr nachvollziehbaren Gründen) beugen oder dies auch noch gutheißen, werden sie tendenziell erhalten bleiben, was den Anbieter in seinem Kurs eher bestätigt.
Für mich persönlich hat sich Kaufland Mobil mit dieser Aktion im negativen Sinne unvergesslich gemacht und ich werde ihn künftig weder als ernstzunehmenden Anbieter verorten noch in der Folge weiter empfehlen - es sei denn, die Intension ist die alleinige, die jeweils gebotenen Prämien punktuell abzustauben und rasch wieder zu verschwinden oder lediglich die Nischen des Portfolios in seiner günstigsten Kombination (z.B. die Telefonflat mit der gratis Messaging-Flat) zu nutzen.
Unabhängig davon, was jede*r Einzelne davon hält, werden damit eher Leute angezogen, die primär ihren (kurzfristigen) Vorteil aus dem Angebot ziehen wollen und die Möglichkeit für den Anbieter, mit einer fairen Dienstleistung gleichzeitig Gewinne zu erzielen, wird damit eher gering ausfallen.
Um nach den Ausschweifungen wieder zurück zu Kaufland Mobil zu kommen:
Wenn auffällt, dass einem die Kundschaft wegrennt, ist es nicht nur kurz-, sondern insbesondere mittel- und langfristig m.E. der denkbar ungünstigste Schachzug, das Weggehen inkl. Rufnummer mit derlei Unannehmlichkeiten zu versehen oder die Auszahlung von (eingezahltem!) Rest-Guthaben ohne einer entsprechenden Kommunikation unverhältnismäßig zu verzögern.
Wer ein solches Theater bei gesetzlich geregelten Prozessen inkl. Rechtsanspruch veranstaltet und die Kundenkommunikation dabei an einer sehr langen Leine führt, hat sich bei mir als überdurchschnittlich informierte, versierte und daher auch kritische Kundin disqualifiziert.