Beiträge von Kloeffer

    Soweit ich weiß ist es gar nicht möglich die neue Karte über die alte App zu aktivieren, deshalb steht ja auch in dem Merkblatt zur Debit Karte, dass man diese über die neue App aktivieren soll.

    Bezüglich Kontakt zur DKB war bei mir bisher das Telefon eigentlich immer die beste Wahl und auch die schnellste.

    Habe soeben per Facebook Messenger folgendes Angebot bekommen. O2. Free s Boost Plus, 27,49 abzüglich 17,49 Rabatt

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    Ist das Angebot gut oder könnte man bessere bekommen? Viele Grüße.

    Das wär so ziemlich genau das was ich mir für meine Verlängerung wünsche. Naja, hab noch ein Jahr hin, mal sehen was bis da noch so passiert.

    Natürlich hast du recht und es gibt theoretisch die Gefahr, dass ein Keylogger auf dein Endgerät geschleust wird, welcher deine Eingaben mitschneidet. Nur wie hoch ist die Gefahr wirklich? Da behaupte ich, dass sich die doch stark in Grenzen hält.

    Alternativ könnte man mir auch den Finger abschneiden und zum entsperren nutzen, aber da wäre mein abgeschnittener Finger mein größeres Problem als das Konto....

    Ich würde nicht drauf wetten. Bei ehemaligen E-Plus Kunden zeigt man seit 7 Jahren kein Interesse die 50 mbit/s Beschränkung aufzuheben. Vermutlich wird es 5G-„max“ nur in neuen Tarifen geben.

    Ich denke auch nicht, dass die 300Mbit Grenze aufgehoben wird. Ich muss allerdings dazu sagen, dass es mich auch absolut nicht stören würde, denn mir reichen meine 50Mbit/s meines All-In M locker aus.
    Bei den e-Plus Kunden noch immer das Problem mit der Datenbank als Ausrede anzubringen finde ich zwar schwach von o2, aber auf der anderen Seite dürften auch nur wenige Privatkunden wirklich Bedarf an mehr Bandbreite im mobilen Bereich haben.

    Evtl. etwas OT ;):

    Diese 4er-Gruppierung und alles in weiß/hellgrau aufgedruckt gibt's bei meiner Barclay-VISA auch ...

    Hanseatic schreibt es auf den neuen Karten auch untereinander, bei den neuen Santander weiß ich es gerade nicht.

    Kann natürlich auch eine Vorgabe von Visa sein, denn es erleichtert ein bisschen das vergleichen der eingegebenen Zahlen bei Onlinezahlungen.

    Das ist erstmal lediglich eine Behauptung deinerseits, die nicht mit Quellen belegt ist. Leider kommt immer eine Fehlermeldung, wenn ich aktuell PDF von der DKB lade. So auch bei den AGB und den Bedingungen zur Kreditkarte. Gerade weil es keine separaten AGB für die Kreditkarte gibt, muss ich davon ausgehen, dass die Kreditkarte auch in den AGB geregelt ist.

    Naja du meckerst hier seit drei Seiten, dass die DKB das doch sicher nicht darf und stellst es in Frage anstatt es selbst nachzusehen. Ich bin dir eigentlich keine Quellenangabe schuldig, aber hier:

    Aus den gültigen AGB vom 1. Juni 2017, ich hoffe das liegt dir ausreichend weit zurück:


    Auflösung der Geschäftsbeziehung
    Nr. 26 – Kündigungsrecht

    1 Ordentliche Kündigung
    Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
    Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist,
    können sowohl der Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer
    Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Bank, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere
    nicht zur Unzeit kündigen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Bank beträgt die Kündigungsfrist
    mindestens zwei Monate.