Beiträge von sdl3d
-
-
Wie genau läuft es mit dem Priority Code? Ich hab hier irgendwo gelesen, dass man den Code mit den 50% nicht nur an Freunde und Verwandte sondern auch an sich selbst übergeben kann und einen neuen Vertrag dann mit dem 50% Rabatt bekommt.
Wie genau muss ich einen solchen Vertrag anlegen, damit er nicht meinem bestehenden Vertrag zugeteilt wird? Andere Kontonummer?
-
Aktuell zahle ich für 50/225 DSL/5G 55€. Frage mich, ob o2 jetzt auch günstigere 5G-Tarife anbieten wird und paar zusätzliche Staffelungen einführt. 2/10/300 so wie es jetzt ist, bietet da noch viel Raum, weil 2/10 teilweise zu wenig sind, der Abstand von 10 zu 300 aber zu groß
-
Übrigens werden die 5€ Rabatt beim Zurückziehen der Kündigung noch gewährt. Mitarbeiter im Chat hat es eingebucht und die Bestätigung kam auch per Mail.
Dank der neuen Regelung ist das ein guter Deal, weil der Vertag sich ohnehin ab Dezember nur um einen Monat verlängert.
Jetzt habe ich somit für ein halbes Jahr Unlimited Max für 19,99.
-
Ach verdammt...
ich bin kein Jurist. Frag doch einfach bei der VZBV nach.
-
Nach meinem Kenntnisstand ist es wie folgt: In D gilt - zum Glück - immer noch das Prinzip der Rechtssicherheit bestehender Verträge. Eine (passive) Verlängerung wird in diesem Sinne allerdings als Neuvertrag angesehen, weswegen hierfür ab Dez. 2021 die neue Regelung gilt. Für vor dem 01.12.2021 begonnene (passive) Verlängerungen bleibt - bis zum nächsten Verlängerungstermin - hingegen alles beim alten.
Genau so habe ich das auch verstanden: Verlängert sich der Vertrag nach dem 1.12., dann gibt es die monatliche Kündigungsfrist. Hat er sich vor dem 1.12. verlängert, dann gilt er noch bis das Jahr seit der Verlängerung abgelaufen ist.
-
Stimmt das Gesetz für faire Verbraucherverträge mit Änderungen fürs BGB war es, aber gilt nicht dann genau von dort die Übergangsregelung aus dem BGB?
Laut Auskunft vom Verbraucherschutz ist eben der Mobilfunkvertrag im TKG geregelt und nicht im Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Deswegen überlege ich, meine Kündigung zurück zu ziehen und den 5€ Bonus zu nehmen, weil ich dann ohnehin in die monatliche Kündigung falle.
-
Ich weiß nicht woher das Zitat stammt, aber so ist die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht. Z.B. gilt es nicht für schon bestehende Verträge sondern neu abgeschlossene Verträge zum März 2022
Ja und nein. Es gibt diese Übergangsfrist für Verbraucherverträge, so steht es im neuen Gesetzestext für faire Verbraucherverträge.
Aber die Telekommunikationsverträge fallen unter das neue TKG und dort ist explizit keine Übergangsregelung beschrieben und daher gelten sie ab dem 1.12. für alle Verträge.
Die Texte kann man dem Bundesanzeiger entnehmen.
-
Südlich von Berlin. Z.b in Ludwigsfelde.
-
Aber da fängt es doch schon an. Im Bereich dieses Senders könnte 5G verfügbar sein? Hier ist in der Nähe kein 5G.
Langsam erinnert es an das Gebaren von Verizon in den USA wo auch Fantasie LTE+ angezeigt wurde.
Oder meint o2 mit "Nähe" irgendwo in Deutschland? Oder meinen sie die 5G Anlagen der Telekom?