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Drillisch wird die Abrechnungsdaten nur täglich bekommen, ggf. wird das mit der Umstellung ins eigene 1&1 Netz besser.
Ist zwar nich Drillisch aber 1und1. Dort hat sich bei Karten im 1und1-Netz die Anzeige des verbrauchten Volumens auch verbessert auf wenige Minuten. Wenngleich bei 1und1 der Verbrauch von Karten im o2-Netz sonst zweichen 30 und 120 Min aktualisiert wurde.
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Wen wunderts, Humpel-Putin soll ja auch beim dicken Reiskanzler Artilleriemunition eingekauft haben. Für den ist der Konflikt willkommen, kann er Einnahmen generieren, bzw. Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas dafür bekommen. Und wer bis jetzt noch geglaubt hat, die dicke Reiskugel würde das nicht schon lange ausnutzen, hat quasi hinterm Mond gelebt.
Und Russland umging schon immer die Sanktionen gegen Nordkorea. Von je her lieferte man Kohle über den Seeweg an.
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Wifi lutscht den Akku beider Geräte schneller leer. Ist z.b. ein Grund. Zudem kann man per USB das Ding an einen Router wie die Fritzbox hängen, wenn DSL ausgefallen ist. Man vermeidet auch bei vielen WLANs in der Umgebung, weitere Störfaktoren.
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Können die Geräte seit dem "neusten Update" dann überhaupt noch das Band 38 von Vodafone benutzen? Wohl nicht?!
N38 ja, B38 nicht mehr.
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Hat den Nachteil das die B38 Frequenzen vergammeln. Wenn die Versprechen von O-RAN stimmen könnte 1&1 den Bereich ohne großen Aufwand nutzen.
Als n38 dann. Denn die Android-Flaggschiffe (S22 bis 24, sowohl die normale, FE, plus als auch Ultraversionen) bei 1und1, können seit dem letzten Update keine TDD-LTE mehr
Zitat
Bitte beachten Sie: In Deutschland gekaufte Modelle können in den folgenden Ländern keine 4G-Signale des Frequenzbandtyps TDD empfangen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Tschechische Republik.
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Ja wenn man sich über den Menüpunkt "Mehrere Verträge" einloggt, dann fehlen einige Funktionen, wie der Guthabentransfer, die Gigagarantie usw.
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Ich zitiere einfach mal:
Zitat
Was zuvor durch Gerichte festgestellt wurde, steht nun auch im Gesetz. Nach § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes, muss das Restguthaben nach Beendigung des Vertrages auf Anfrage erstattet werden.
AGB-Klauseln, die einen Verfall von Prepaid-Restguthaben vorsahen, waren nach einem BGH-Urteil bereits unzulässig (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10). Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.
Der BGH hatte schon entschieden, dass vom Kunden aufgeladenes Prepaid-Guthaben über die gesamte Zeit des bestehens des Vertrages gültig sein muss. Erst wenn der Vertrag beendet wurde, dann gelten die normalen schuldrechtlichen Fristen, d.h. bis zum Ende des dritten Jahres welches auf das Kündigungsjahr folgt.
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Das Opt-in noch nicht, erst das Wegportieren ist dann mit der Abschaltung der Karte verbunden, und damit der Kündigung.
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Weiss jemand ob das Limit nur für die jeweilige Nummer gilt oder auch für die Nummer die überträgt?
Das Limit gilt für beide, 50 Euro je 31 Tage:
https://www.prepaid-wiki.de/wi…CallNow-Transfer_2018.pdf
Zitat
Der Empfänger des Transfers …
… muss CallYa-Kunde sein
… darf maximal 50 Euro pro 31 Tage empfangen
… darf maximal 3 Übertragungen pro Tag empfangen
Der Sender des Transfers …
… muss Vodafone-Kunde sein
… muss, wenn er CallYa-Kunde ist, über ausreichend Guthaben verfügen
… darf maximal 50 Euro pro 31 Tage transferieren
Alles anzeigen
Auch hier nochmal:
https://forum.vodafone.de/t5/O…%BCbertragen/td-p/3131318