Beiträge von GreenBay

    Hm, dachte Startguthaben und Guthaben für Rufnummernmitnahme werden nicht ausgezahlt. Wer hat das wann ausgezahlt bekommen?

    Bei Vodafone Callya werden als "Guthaben" ausgewiesene Beträge bei einer Aufladung (Nicht Guthabentransfer) ab 15 Euro zu normalem Guthaben, was transferiert werden kann, ausbezahlt wird und für Drittanbieter nutzbar ist.


    Ich hatte eine Callya Classic registriert. Versucht via Transfer zu übertragen, schlug fehl. Dann 15 Euro aufgeladen, wie es hier im Forum auch stand, und dann konnte ich die ganzen 25 Euro transferieren.

    In deinem Zitat geht es nur um den steuerlichen Aspekt. In wie weit es legitim ist auf Demonstrationen den Traktor als Waffe... äh Meinungsverstärker zu nutzen steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Um was anderes ging es auch nicht. Um den steuerlichen Aspekt. Es ging nur darum, dass wieder einige Mitbürger meinten, sie sind schlauer, und wollten die Bauern anzeigen, sind sie auf die Nase geflogen.


    Das hat rein GAR NICHTS mit anderen eventuellen Straftaten zu tun, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzungen, Widerstandshandlungen, diese Straftaten entstehen aber aus den entsprechenden Handlungen, und entstehen nicht, nur weil der Bauer mit grünem Kennzeichen zur Demo fährt.

    https://www.stern.de/gesellsch…teilnehmen--34345776.html


    Zitat

    Der stern hat bei der Generalzolldirektion nachgefragt und eine eindeutige Antwort bekommen: "Eine Teilnahme an Protestaktionen bzw. Demonstrationen zu land- oder forstwirtschaftlichen Themen oder der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen im Rahmen der steuerunschädlichen Verwendung des § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) zulässig", erklärt ein Beamter. Kurzum: Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor. Dies wäre nur der Fall, wenn die Aktionen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug hätten.



    Auf x/Twitter gabs da am Montag auch direkt was vom Zoll.

    Hier auf Twitter:



    Zitat

    Info #Bauernproteste #Landwirte: Eine Teilnahme an Protesten/Demos zu land-/forstwirtschaftlichen Themen o. der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen i.R.d. steuerunschädlichen Verwendung des § 3 Nr. 7 KraftStG zulässig. Eine zweckfremde Benutzung liegt nicht vor.

    Die Großgrundbesitzer dürfen mal eben mit nicht zugelassenen und steuerbefreiten Fahrzeugen die Straßen blockieren, nicht mal der Caterer für Schulen und Kindergärten wurde durchgelassen, die Polizei anscheinend völlig überfordert.

    Wenn es eine legitime Demonstration mit dem Thema Landwirtschaft geht, dürfen die Bauern sehr wohl mit steuerbefreiten Fahrzeugen daran teilnehmen. Hat der Zoll am Montag nochmal klargestellt, weil einige Blockwarte angefangen haben den Zoll mit Anzeigen zu traktieren.


    Eine Demo darf auch eine Straße in voller Breite nutzen. Es ist Aufgabe der Polizei die Einhaltung der Grenzen zu überwachen, und ggf. den Versammlungsleiter auffordern, entsprechend die Demo zu ändern bzw. einzuwirken auf die Demonstrationsteilnehmer.