Ich bin mir sicher, dass dort von der Gleichbehandlung von Diensten und Daten die Rede ist, nicht davon, dass man Sim-Karten nicht in verschiedene Verkehrsklassen einordnen darf. StreamOn und die Vodafone Pässe haben einzelne Dienste bezugt behandelt, Die Daten eines Dienstes wurden auf das Volumen angerechnet, die anderen nicht. DAS war europarechtswidrig. Das ist aber keine Einstufung von Sim-Karten bzw. Verträgen in verschiedene Klassen.
Denn dann wären die Österreichischen Netzbetreiber richtig gea..scht. Denn dort gibt es Netzklassen, und das wird offen Kommuniziert, für jedes Produkt, welche Netzklasse diese ist. Magenta setzt dort für 4G die Netzklassen A-K ein. Netzklasse A hat eine Ratio von 1:1, die Klasse K waren glaube 1:22,5. 3A setzt zwei Hauptklassen, mobil und stationär ein, und verteilt die Bandbreite über die vertraglich vereinbarte maximale Downloadrate. Das gleiche System setzt Magentan für 5G ein. D.h. zwei Mobilfunktarife sind gerade in einer Zelle, Kategorie Mobil, Tarif A maximal 50 Mbit, Tarif B 200 Mbit. Damit bekommt Tarif B 4/5 der Kapazität, Tarif A 1/5. Bis zum Maximum ihrer jeweiligen tariflichen Geschwindigkeit.
Die starren Netzklassen bei LTE führen bei Magenta dann zu solchen Auswüchsen, dass zu Stoßzeiten, dann Produkte wie der (nicht mehr vermarktete) Hofer data unlimited mit 2-3 Mbit (von 30 Mbit) rumkrebsen muss, weil Netzklasse I, und an der selben Stelle ein Tarif der Netzklasse A, von seinen 300 Mbit, 150 Mbit nutzen darf.
Das ist in Österreich, Österreich ist in der EU. Also verstoßen die österreichischen Mobilfunkanbieter gegen EU-Recht?
In Deutschland kommuniziert die Telekom offen, dass die Sim-Karten aus hybrid nachrangig sind. Wie also kommt man dann darauf zu meinen, bei all den in den AGB stehenden "Maßnahmen zum Verkehrsmanagement", setzen die Netzbetreiber NICHT auf eine Klassifizierung der Veträge bzw. Produktgruppen? Und wenn es nur nach der maximalen Downloadrate ist?
Muss man doch schon, um z.b. Veträge mit garantierten Bandbreiten und Verfügbarkeitszeiten in Stoßzeiten bevorzugen zu können. Bei DSL und Kabel die Geschäftskundentarife mit garantierten Bandbreiten zu xx% im Jahresmittel, erreicht man auch nur, wenn den Kunden dann bei Überlast mehr zugeteilt wird als den Kunden ohne klauseln. Und ich würde da auch bei den Mobilfunkern soweit gehen und sagen, dass sie den Geschäftskunden mehr zuteilen im Lastfalle als den Privaten.
Es gibt ja auch sehr viele Tests, wo es immer wieder deutlich wurde, dass im gleichen Netz, unterschiedliche Verträge am selben Ort, im selben Gerät zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Gerade im o2-Netz konnte man das oft beobachten. Habe ich selber. Freenet Funk-Karte kam z.b. auf 12/7 Mbit, Tchibo mobil hatte stets 30/10 Mbit. (oder anderer Test mit 1und, o2-Testkarte und FF-Karte). Geht ja auch z.b. im Falle von 1u1 und Freenet nicht anders, da diese ja prozentuale Kapazitäten des Netzes gemietet haben bei Telefonica. Wenn da keine Einstufung der Sim-Karten erfolgen würden, könnte man sich das schenken.
Auch eine unterschiedliche Nutzung von Bändern muss ja vom System irgendwie gemacht werden, anhand von Kategorisierungen. Wenn man Aldi-Talk z.b. bevorzug ins Band 1 drückt, und vielleicht nur CA mit Band 20 zulässt, aber die Haustarife bevorzugt ins Band 3 lässt und CA über 1-3-20 machen lässt, ist das ja auch eine Einstufung, anhand eines Kriteriums.