Dann können die rechtmäßigen Erben eigentlich den Vertrag fortführen.
Oder der verstorbene müsste das opt.in setzen lassen....
Idealerweise von der bei Netzclub hinterlegten E.Mailadresse....Denn dann gilt als verifiziert, das der richtige die Anfrage macht.
Wäre also die Frage....ob Zugriff auf das netzclub Konto durch den verstorbenen erlaubt wurde ( dann könnte die e.mail in seinem Namen angepasst werden ) oder ob evtl. Zugriff auf dieses e.maklkonto des verstorbenen von ihm für bevollmächtigte erlaubt wurde....so das es direkt als e.mail von dort laufen könnte.
Machbar ist das sicherlich....viele haben ja vor ihrem Tod dann Dinge von Verwandten oder bevollmächtigten erledigen lassen....ggf. mit einer Vollmacht über Ihren Tode hinaus.