Beiträge von Postkartenuserin
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Ich habe zwei alte kostenlose Accounts bei Sipgate, einer mit einer Mobilfunknummer und der andere mit drei Festnetznummern.
Zwecks Vereinfachung und Zusammenlegen des Guthabens, würdet ihr mir raten, über den Kundenservice beide Accounts zu einem zusammen zu fassen lassen?
Oder machen die das gar nicht mehr?
Bei unserer omi war das zusammen legen damals ( zu der Zeit als es noch hieß für Bestandskunden wird es deutlich teurer ) noch gratis und nach einem Anruf erledigt.
Da aber mittlerweile klar ist, das die Alt.Accounts gratis bleiben.....würde ich persönlich es nicht mehr zusammenlegen wollen.
Intern umleiten zur Simkarte ist gratis...
Auf dem VoIP Account kann der Anruf trotzdem empfangen werden....
Wenn man dagegen einen älteren Simquadrat Account inkl. VoIP Zugangsdaten hätte, dann wäre das aber wohl okay.
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Also ICH würde mich so nicht verhalten bzw. "daran halten" denn ICH persönlich würde in einer solchen Situation anders dort auftreten, nun habe ICH aber auch einen Anwalt in der Familie und so kann ICH nicht nur freundlich und firm bestehen, sondern dann auch durchsetzen. Und, ja, auch gegen große Banken wirken einstweilige Verfügungen Wunder, da werden angebliche komplexe interne Prozesse wunderbar beschleunigt, und man erhält ein Schreiben dass es sich bedauerlicherweise nur um Missverständnisse handelte.
Unabhängig von MIR ist der Rechtsanspruch dennoch für ALLE, also auch für DICH, gegeben.
Dann wird dir - ganz sicher - der Anwalt in deiner Familie auch raten erstmal das ganze ruhig angehen zu lassen....zumindest bis das Geld wieder auf deinem Konto ist...
...oder wahlweise es erstmal ( in deinem Auftrag ) ...ruhig... versuchen bis das Geld wieder auf deinem Konto ist.
Was danach passiert....kann er dann sicherlich aufgrund seiner Ausbildung leichter bzw. besser einschätzen als jemand anderes ohne derartige Ausbildung.
Aber mit der Rückzahlung hat er ja erstmal sein Geld verdient ( oder auch nicht innerhalb der Familie )...indem er deines zurückgeholt hat.
Ob ein Rechtsanwalt dann noch eine solche Erklärung abgeben muss / soll wie es vielleicht von einer Privatperson erstmal gefordert wird....ist auch noch die Frage.
...und ob er dir letztendlich dazu rät es an die grosse Glocke zu hängen, oder einfach nur damit zufrieden zu sein, das das Geld zurück ist ?
...das ist ja letztendlich auch eine Frage ob man dann zufrieden ist mit der Bank ( bzw. der Reaktion der Bank in dem Fall ) und dort länger bleiben will, oder ob man sowieso erstmal die Bank wechselt und sich danach an die Öffentlichkeit / Presse wendet.
Aber letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden wie er im Fall der Fälle damit umgehen will.
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Sorry, chikolino, aber das ist eigentlich erledigt. Die Bank haftet vollumfänglich denn sie muss die Unterschrift sorgfältig prüfen (siehe auch BGH Az XI ZR 117/96 vom 18.03.1997 und Az. XI ZR 325/00 vom 17.07.2001). Bei nicht autorisierten Vorgängen muss die Bank das Zahlungskonto auf den Stand ohne diese Zahlung bringen, das ist gesetzlich geregelt (§ 675 u BGB).
Ja natürlich muss die Bank die unterschrift prüfen...
Trotzdem hast DU den Ärger....DIR fehlt das Geld auf dem Konto
...und wenn DIR die Bank sagt, wir erstatten ( aber kleiner Hinweis, nur wenn sie es nicht überall weitererzählen ).
...wirst DU dich vermutlich auch daran halten.
....zumindest so lange bis das geld wieder bei dir auf dem Konto ist....und dann musst du sicherlich noch was unterschreiben dafür.... und da kommt es darauf an, was dort dann steht und wie rechtssicher es formuliert ist.
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In der Regel reicht mir ehrlichgesagt die Info wo eine Überweisung hingegangen ist um zu wissen was es war, da brauche ich keinen Verwendungszweck.
Dennoch würde es wohl weder das Layout/Design ruinieren noch jemanden stören bzw. wär sogar schön eine Zeile mit dem Verweis anzuzeigen (wenn auch nur im Onlinebanking).Und weißt du auch wie es leergeräumt wurde?
Ja....das eine Mail mit dem Überweisungsträgervordrucktrick
Das andere mal, war es tatsächlich auch ein Bankmitarbeiter und ist im Rahmen der Revision aufgefallen.
Aber....darum wie genau, ging es ja mir letztendlich nicht, sondern eher im die Vorgehensweise der Banken im allgemeinen.
Eben, dem Kunden das verlorene Geld zu erstatten aber mit der Auflage für einen Maulkorb.
Also letztendlich weniger DKB spezifisch, sondern eher übliche Bankentypische Vorgehensweise.
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wer bitte verkauft per eigener IBAN auf Kleinanziegen?
Wenn die story dazu passt.....
Ja...ich komme ja eigentlich auch aus...Buxtehude...
Bin aber gerade am umziehen und will den zwillingskinderwagen unbedingt haben. Ich weiss noch nicht wann es klappt mit abholen....aber ich würde sofort den vollen Betrag überweisen damit ich nicht weiter suchen muss und sicher bin das ich ihn auch bekomme und mich dann zum abholen nochmal melden....wenn ich weiss das ich wieder in Buxtehude was abhole aus der alten wohnung....
Ruck.zuck...IBAN und Name da....niemand meldet sich mehr....und 6 Monate später werden plötzlich 95 Euro abgebucht....weil irgendwer einen überweisungsträger bei der Bank eingeworfen hat...
Ich glaube....das kann so oder ähnlich sicherlich dem einen oder anderen passieren.
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Lastschrift zurückholen ist ja kein Ding.
Eine Überweisung ist ja keine lastschrift....
Aber insoweit hast du Recht, das dort die Kunden einer ( nicht regionalen bzw. ggf. noch besser Onlinebank ) erstmal im Vorteil sind.
Kommt es aber ( wie auch immer ) zum Fall der Fälle...hat dann der Onlinebankkunde natürlich mehr Schwierigkeiten als der Kunde der Regional ankommt. Denn der Regionalbankkunde kann
Kann bei der DKB nicht passieren.
Ich bin jetzt kein Berliner....aber die DKB hat doch eine Adresse in Berlin.
Ist die DKB für Berliner nicht öffentlich ? Liegen dort keine Überweisungsvordrucke ? Ist dort kein Briefkasten in die man einen ausgefüllten Überweisungsträger einwerfen kann ?
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Und erstmal muss der Schaden auch entstehen, bei mir (aus den beschriebenen Gründen) unwahrscheinlich.
Das geht manchmal schneller als du denkst und dazu braucht es nichtmal das onlinebanking.
Du willst irgendwas bei Kleinanzeigen im Internet verkaufen...
Der verkäufer schickt erstmal kein Geld du verkaufst anderweitig und nach einem halben jahr hast du plötzlich eine Abbuchung.
Der damalige Käufer hatte ja deinen Namen und deine iban...
Da fahren Betrüger in ganz Deutschland Kreuz und quer und nehmen in jeder Bank überweisungsformulare mit....haben sie eines von deiner Bank, wird ein Überweisungsträger ausgefüllt und eine Überweisung ins Ausland gemacht und fertig....
Gerne, werden auch mal überweisungsträger aller Banken in einer Region eingesammelt und danach kleinanzeigen regional geschaltet....um speziell die Leute aus dieser Region anzusprechen.
Du musst gegenüber der Bank beweisen, daß es nicht deine Unterschrift ist....
Oftmals sind es kleinstbeträge, die nicht auffallen sollen ( bei der Bank als auch beim Bankkunden) und die später auch von der Bank erstattet werden...
Aber erstmal hat man den Ärger damit.
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Ich hatte einen Brief bekommen,auf dem 4 Kaufland Mobil Rufnummern von mir drauf waren und für jede Rufnummer wurden mir 5 Euro extra zugesagt bei Aufladung.
Habe das Angebot allerdings nicht in Anspruch genommen.
Ichnur für eine von 4 aktiven kaufland mobil nummern....habe es aber auch nicht in anspruch genommen.
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bis mal die Bank dann mal keinen Anlass sieht, den Schaden zu übernehmen
Aber....dann kann man es doch immer noch öffentlich machen und ein Gerichtsverfahren anstreben....
Ich persönlich würde wohl auch erstmal abwarten, was für ein Angebot von Seiten der Bank kommt.