Der allgemeine DKB Bank Sammelthread

  • Mich würde dabei ja immer noch das neue Banking (im Browser) stören. In der Umsatzübersicht keinen Verwendungszweck zu sehen finde ich extremst unpraktisch. Nur das Datum, Zahlungsparter, Betrag, und ob es sich um einen Ein- oder Ausgang handelt. Sehr spartanisch. Hab ich bisher nur bei ING DiBa gesehen, aber dort nur in der App, und eben nicht im Onlinebanking. Das kann Bank nur DKB :-/

    In der Regel reicht mir ehrlichgesagt die Info wo eine Überweisung hingegangen ist um zu wissen was es war, da brauche ich keinen Verwendungszweck.
    Dennoch würde es wohl weder das Layout/Design ruinieren noch jemanden stören bzw. wär sogar schön eine Zeile mit dem Verweis anzuzeigen (wenn auch nur im Onlinebanking).


    Ich weiss von 2 Fällen wo ein Konto ( nicht bei der DKB, trotzdem aber vermutlich exemplarisch für die Finanzbranche ) leergeräumt wurde....

    Und weißt du auch wie es leergeräumt wurde?

    Bei meinem Onkel wurde auch das Konto leergeräumt, nur war es da der gute alte lokale Bankberater der sich bedient hatte. Ist glücklicherweise durch eine interne Revision gleich aufgefallen. Bzw. um es anders zu sagen ich denke nicht dass die App die Gefahr des Leerräumens so viel erhöht, da es dazu eben einiger weiterer Faktoren bedarf.

    Und die Überweisungsträgerstroy klappt ja wie angemerkt nicht bei der DKB und zudem, wer bitte verkauft per eigener IBAN auf Kleinanziegen?

    Einmal editiert, zuletzt von Kloeffer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kloeffer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • wer bitte verkauft per eigener IBAN auf Kleinanziegen?

    Wenn die story dazu passt.....


    Ja...ich komme ja eigentlich auch aus...Buxtehude...


    Bin aber gerade am umziehen und will den zwillingskinderwagen unbedingt haben. Ich weiss noch nicht wann es klappt mit abholen....aber ich würde sofort den vollen Betrag überweisen damit ich nicht weiter suchen muss und sicher bin das ich ihn auch bekomme und mich dann zum abholen nochmal melden....wenn ich weiss das ich wieder in Buxtehude was abhole aus der alten wohnung....


    Ruck.zuck...IBAN und Name da....niemand meldet sich mehr....und 6 Monate später werden plötzlich 95 Euro abgebucht....weil irgendwer einen überweisungsträger bei der Bank eingeworfen hat...


    Ich glaube....das kann so oder ähnlich sicherlich dem einen oder anderen passieren.

  • In der Regel reicht mir ehrlichgesagt die Info wo eine Überweisung hingegangen ist um zu wissen was es war, da brauche ich keinen Verwendungszweck.
    Dennoch würde es wohl weder das Layout/Design ruinieren noch jemanden stören bzw. wär sogar schön eine Zeile mit dem Verweis anzuzeigen (wenn auch nur im Onlinebanking).


    Und weißt du auch wie es leergeräumt wurde?

    Ja....das eine Mail mit dem Überweisungsträgervordrucktrick




    Das andere mal, war es tatsächlich auch ein Bankmitarbeiter und ist im Rahmen der Revision aufgefallen.


    Aber....darum wie genau, ging es ja mir letztendlich nicht, sondern eher im die Vorgehensweise der Banken im allgemeinen.


    Eben, dem Kunden das verlorene Geld zu erstatten aber mit der Auflage für einen Maulkorb.


    Also letztendlich weniger DKB spezifisch, sondern eher übliche Bankentypische Vorgehensweise.

  • Sorry, chikolino, aber das ist eigentlich erledigt. Die Bank haftet vollumfänglich denn sie muss die Unterschrift sorgfältig prüfen (siehe auch BGH Az XI ZR 117/96 vom 18.03.1997 und Az. XI ZR 325/00 vom 17.07.2001). Bei nicht autorisierten Vorgängen muss die Bank das Zahlungskonto auf den Stand ohne diese Zahlung bringen, das ist gesetzlich geregelt (§ 675 u BGB).

  • Sorry, chikolino, aber das ist eigentlich erledigt. Die Bank haftet vollumfänglich denn sie muss die Unterschrift sorgfältig prüfen (siehe auch BGH Az XI ZR 117/96 vom 18.03.1997 und Az. XI ZR 325/00 vom 17.07.2001). Bei nicht autorisierten Vorgängen muss die Bank das Zahlungskonto auf den Stand ohne diese Zahlung bringen, das ist gesetzlich geregelt (§ 675 u BGB).

    Ja natürlich muss die Bank die unterschrift prüfen...


    Trotzdem hast DU den Ärger....DIR fehlt das Geld auf dem Konto


    ...und wenn DIR die Bank sagt, wir erstatten ( aber kleiner Hinweis, nur wenn sie es nicht überall weitererzählen ).


    ...wirst DU dich vermutlich auch daran halten.


    ....zumindest so lange bis das geld wieder bei dir auf dem Konto ist....und dann musst du sicherlich noch was unterschreiben dafür.... und da kommt es darauf an, was dort dann steht und wie rechtssicher es formuliert ist.

  • Also ICH würde mich so nicht verhalten bzw. "daran halten" denn ICH persönlich würde in einer solchen Situation anders dort auftreten, nun habe ICH aber auch einen Anwalt in der Familie und so kann ICH nicht nur freundlich und firm bestehen, sondern dann auch durchsetzen. Und, ja, auch gegen große Banken wirken einstweilige Verfügungen Wunder, da werden angebliche komplexe interne Prozesse wunderbar beschleunigt, und man erhält ein Schreiben dass es sich bedauerlicherweise nur um Missverständnisse handelte.


    Unabhängig von MIR ist der Rechtsanspruch dennoch für ALLE, also auch für DICH, gegeben.

  • Also ICH würde mich so nicht verhalten bzw. "daran halten" denn ICH persönlich würde in einer solchen Situation anders dort auftreten, nun habe ICH aber auch einen Anwalt in der Familie und so kann ICH nicht nur freundlich und firm bestehen, sondern dann auch durchsetzen. Und, ja, auch gegen große Banken wirken einstweilige Verfügungen Wunder, da werden angebliche komplexe interne Prozesse wunderbar beschleunigt, und man erhält ein Schreiben dass es sich bedauerlicherweise nur um Missverständnisse handelte.


    Unabhängig von MIR ist der Rechtsanspruch dennoch für ALLE, also auch für DICH, gegeben.

    Dann wird dir - ganz sicher - der Anwalt in deiner Familie auch raten erstmal das ganze ruhig angehen zu lassen....zumindest bis das Geld wieder auf deinem Konto ist...


    ...oder wahlweise es erstmal ( in deinem Auftrag ) ...ruhig... versuchen bis das Geld wieder auf deinem Konto ist.


    Was danach passiert....kann er dann sicherlich aufgrund seiner Ausbildung leichter bzw. besser einschätzen als jemand anderes ohne derartige Ausbildung.


    Aber mit der Rückzahlung hat er ja erstmal sein Geld verdient ( oder auch nicht innerhalb der Familie )...indem er deines zurückgeholt hat.


    Ob ein Rechtsanwalt dann noch eine solche Erklärung abgeben muss / soll wie es vielleicht von einer Privatperson erstmal gefordert wird....ist auch noch die Frage.


    ...und ob er dir letztendlich dazu rät es an die grosse Glocke zu hängen, oder einfach nur damit zufrieden zu sein, das das Geld zurück ist ?


    ...das ist ja letztendlich auch eine Frage ob man dann zufrieden ist mit der Bank ( bzw. der Reaktion der Bank in dem Fall ) und dort länger bleiben will, oder ob man sowieso erstmal die Bank wechselt und sich danach an die Öffentlichkeit / Presse wendet.


    Aber letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden wie er im Fall der Fälle damit umgehen will.

  • Wie gut dass das bei der DKB nicht passieren kann, und es hier nicht weiter vertieft werden brauch.

    Ich will jetzt keinen auf dumme Gedanken bringen, aber ich habe früher (bevor es online banking gab) ausschließlich blanko Vordrucke genutzt, mit dem Laser ausgefüllt und per Post verschickt, das natürlich nur für meine eigenen Konten. Filialen oder Bank-eigene Vordrucke sind für diese Masche also nicht unbedingt nötig.

  • hat die neue DKB debit Visa ein anderes Limit als die alte echte Visa Karte ( für Abhebungen am Geldautomaten / am Geldautomaten im Ausland ) ?


    Früher hatte ich in Asien mit der ...echten... DKB Visa immer maximal 1000 Euro verfügbar beim Geld in Fremdwährung ziehen.


    Mit der neuen Debit.Visa habe ich es noch nicht ausprobiert, das ich mit Wise doch deutlich günstiger wechsele - und die DKB Debit Visa nur noch 2.Wahl bzw. Plan B ( wenn Plan A mal ausfällt ) ist.

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