Das ist richtig, der Fehler war dann aber möglicherweise schon, eine wichtige Rufnummer in dieses kostenlose Produkt zu portieren. Das ist wie ohne Geld in den Urlaub zu fahren, und zu hoffen dass man sich vor Ort bei der Tafel versorgen kann. Wenn es klappt ist schön, aber wenn nicht, drohe ich doch nicht mit rechtlichen Schritten?
Oder ein Arbeitskollege sagt "ich kann dich nach der Arbeit mitnehmen" und dann klappt es doch nicht. Den verklage ich doch auch nicht, er hat ja keine Gegenleistung von mir verlangt?
Ich will das Verhalten von 1&1 nicht gutheißen, frage mich aber wirklich woher die sehr deutlich formulierte Anspruchshaltung in der o.g. Mail kommt.
Traurig, dass man hier auch noch verspottet wird (aber das sehen die anderen ja zum Glück nicht so verbissen und falsch), wenn ich hier aufzeige mit welcher totalen Inkompetenz, gepaart mit dem absolut kundenfeindlichen Geschäftsgebaren und dem wettbewerbswidrigen Verhalten 1&1 hier vorgeht. Letztendlich soll das ja auch als Hilfestellung und Warnung für andere potentiell geschädigte Mitmenschen dienen (und öffentlich dokumentieren, dass dort etwas gehörig falsch läuft), was der ein oder andere hier ja zum Glück zu schätzen weiss.
Konkret zu deinem Vorwurf bzw. deiner nicht korrekten Sichtweise:
1. ist das Produkt nicht "kostenlos" bzw. ohne Gegenleistung - man zahlt den Vertrag (!) mit seinen Daten und bekommt zusätzlich Werbung und ihre App aufgezwungen - außerdem besteht ja das Risiko, dass man eben auch einen Monatsbeitrag zahlen muss, wenn man vergisst sich nicht an mindestens 10 Tagen im Monat in die App einzuloggen (oder 1&1 ggf. einfach behauptet, man hätte die App einmal zu wenig geöffnet - who knows), worauf ja 1&1 eben spekuliert - demnach dürfte trotzdem genug für 1&1 hängen bleiben
2. ich weiß ja nicht in welcher Welt du lebst, aber ein solch rechtswidriges Geschäftsgebaren ist in Deutschland mindestens mal abmahnfähig und (auch wenn das für dich offensichtlich nicht vorstellbar ist) auch bei "nicht direkt entgeltpflichtigen Verträgen", muss sich der Vertragspartner an Recht und Ordnung halten und es gibt keinen Freifahrtschein in einen rechtsfreien Raum (in dem man "nichts erwarten darf" und der andere sich einfach erlauben darf, was er möchte)!