Beiträge von TMausHB

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    stimmt, nachdem ich gestern 20 Minuten am Drive gewartet hab, am Ausgabefenster nach 5 Minuten auf den Parkplatz gebeten wurde und dort nochmal ca. 10 Minuten warten musste hätte das höchstens noch ne Verdoppelung der Wartezeit bedeutet - hatte mir die Frage verkniffen da ich mithelfen wollte die Schlange irgendwann mal kürzer zu bekommen und in München ja alles ohne R bekam.


    Das mit dem ewigen Warten hatten wir hier auch schonmal. Nach 15 Minuten bin ich dann reingegangen, habe mich direkt an die Dame am Drive-In-Schalter gewandt. "Für die Wartezeit gibts doch sicher auch noch für jeden einen McFlurry zum Nachtisch, oder?" - hat funktioniert. Vielleicht aber auch nur, weil der Laden voll war, und der vorangegangene Hinweis auf die bisherige Wartezeit von 15 Minuten einige in der Schlange schon zum Grübel bewegt hatte, ob man auch so lange warten wolle.
    Sicherlich kann einem nach 15 Minuten warten in einem "Schnell"restaurant auch die Hutschnur platzen; schließlich steuert man einen Drive-In-Schater bevorzugt dann an, wenn man nicht unbedingt viel Zeit hat.


    Aber Fehler passieren. Aber ich denke, bei dem Output, den McD zu Peakzeiten hat, prozentual gesehen sehr wenige. Immer sehr ärgerlich für den, den es trifft - aber da hat wohl auch jeder Verständnis für!

    Jetzt mal ne ganz dumme Frage dazu:
    Wurde Euer Kind in dem Strampler bereits getauft? Dann dürfte die Erinnerung ja an diesem speziellen Strampler hängen, wenn er nun in die eigentlich bestellte Größe getauscht wurde, ist ja "der Zauber" davon ab...


    Andere Annahme:
    Ihr beschwert Euch beim Händler, der schreibt zurück, dass es alle Strampler zu groß produziert wurden, und daher immer eine Größe kleiner ausgeliefert wurde als bestellt. Was dann?


    Vom Grundsatz her halte ich "Es wurde die falsche Größe geliefert" durchaus für einen Sachmangel, den der Verkäufer zu beheben aufgefordert werden kann. (Vgl. §434(1) BGB, "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.". Die vereinbarte Beschaffenheit hat sie ja in diesem Fall nicht. Also 24 Monate Gewährleistung.)


    §476 BGB sagt zum Thema Beweislastumkehr folgendes: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war,[...]" - soweit so gut, bis hier hin kann man sagen "War ja schon bei Lieferung die falsche Größe!" und die Entscheidung fällt klar pro Käufer.
    Aber §476 setzt sich wie folgt fort: "[...] es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
    Aha. Die Art des Mangels ist hier in diesem Fall "Passt nicht, weil falsche Größe!"... Dass das erst nach einer Zeit auffällt, die außerhalb der Widerrufsfrist liegt, und in der der Strampler offenbar mehrfach getragen wurde, ist (zumindest für mich) eher ungünstig.


    Eventuell könntest Du dem Verkäufer noch kommen, wenn er etwas mit der Widerrufsbelehrung verpatzt, diese Dir also nicht ausgehändigt hat o.ä.
    Ob es den eventuellen Ärger und die für die Durchsetzung der (zumindest für mich nach dem derzeitigen Wissensstand fraglichen) rechtlichen Interessen aufzuwendende Zeit rechtfertigt, musst Du selber entscheiden. :)

    Hallo!


    Wieviel Zeit darf zwischen einem Ampelblitzer und dem Eingang des Anhörungsbogens vergehen?
    Anfang des Jahres habe ich als Mitfahrer bei einem Freund einen Ampelblitzer mitbekommen, als dieser bei dunkelgelb noch mal eben schnell mit über die Ampel wollte und hinter dem vorausfahrenden Wohnmobil her schoss - er hat jedoch noch keinen Anhörungsbogen bekommen.
    Es hat aber auch nur 1x geblitzt, nicht wie ich es (vor Jahren) an der gleichen Ampel kennengelernt habe 2x. (Das hat damals auch schon richtig Kohle gekostet... :rolleyes: )

    Ich würde auch so argumentieren, dass ich die Wohnung ohne den Sonnenschutz gar nicht gemietet hätte.
    Wie lange wohnst Du denn in der Bude schon? Und um welchen konkreten Wert gehts da?
    Vielleicht kannst Du Dich mit dem Vermieter 50/50 einigen, wenn er sie nicht ganz zahlen will - schließlich erhöhen Wärme-/Sonnenschutzrollos ja auch den Wert seiner Mietsache.

    Zitat

    Original geschrieben von Veloraptor
    International ist es gang und gaebe bereits den Aufbau einer Verbindung (der zudem mit Abstand die meisten Ressourcen bindet und damit auch am teuersten ist) mit einer Verguetung zu versehen.


    Kann ich bestätigen, zumindest was das Netz in den USA angeht, das ich mit meinem Net10- bzw. beim vorletzten Mal Tracfone-Handy benutzt habe.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Manchmal frage ich mich, ob es sinnvoll ist, daß Menschen, einfach so, ohne eine vorherige staatliche Prüfung, voll geschäftsfähig werden.


    :D


    Hm, Ihr habt über 2 Jahre lang ständig Rechnungen bekommen, auf denen u.a. die Rufnummer zu finden ist (bzw. in diesem Fall "zu finden sind"), und Ihr habt nie dran gedacht, die Verträge zu kündigen?!