ZitatOriginal geschrieben von TBCMagic
Lag es bei A im Briefkasten oder hat A bei der Entgegennahme etwas unterschreiben müssen?
Es wurde mit Unterschrift bei Warenübergabe, zugestellt.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Imho ist zwar kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, aber das Gerät darf man nicht einfach so nutzen als wäre es eigenes Eigentum. Das halte ich im Zweifel für arg problematisch.
Richtig wäre, die Sendung aufzubewahren und auf die Rechnung/Mahnung zu antworten, dass man das nicht bestellt hat und es möge abgeholt werden.
Stellt euch nur mal vor. Irgendjemand bestellt auf euren Namen etwas bei Amazon und amazon liefert es euch. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass amazon "nichts" unternehmen wird, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und Amazon das Gerät nicht zurück bekommt...
Selbiges auch wenn man selbst bestellt und dann vorgibt nicht bestellt zu haben...
Ich halte es für am sinnvollsten hier tatsächlich erstmal die Füße stillzuhalten und "nichts" zu machen. D.h. auch bloß nicht bei C anzurufen oder nachzubohren. (Das ist aber nur rein subjektiv...!)
Hier übrigens noch zwei weitere Fundstellen aus dem Internet:
http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html
http://www.helduser.de/service…tellt-und-trotzdem-zahlen
Man wird wohl nicht drum herumkommen einen Fachanwalt für Verbraucherrecht zu Rate zu ziehen.