Beiträge von TMausHB

    Zitat

    Original geschrieben von TBCMagic
    Lag es bei A im Briefkasten oder hat A bei der Entgegennahme etwas unterschreiben müssen?


    Es wurde mit Unterschrift bei Warenübergabe, zugestellt.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Imho ist zwar kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, aber das Gerät darf man nicht einfach so nutzen als wäre es eigenes Eigentum. Das halte ich im Zweifel für arg problematisch.
    Richtig wäre, die Sendung aufzubewahren und auf die Rechnung/Mahnung zu antworten, dass man das nicht bestellt hat und es möge abgeholt werden.


    Stellt euch nur mal vor. Irgendjemand bestellt auf euren Namen etwas bei Amazon und amazon liefert es euch. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass amazon "nichts" unternehmen wird, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und Amazon das Gerät nicht zurück bekommt...
    Selbiges auch wenn man selbst bestellt und dann vorgibt nicht bestellt zu haben...


    Ich halte es für am sinnvollsten hier tatsächlich erstmal die Füße stillzuhalten und "nichts" zu machen. D.h. auch bloß nicht bei C anzurufen oder nachzubohren. (Das ist aber nur rein subjektiv...!)


    Hier übrigens noch zwei weitere Fundstellen aus dem Internet:


    http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html


    http://www.helduser.de/service…tellt-und-trotzdem-zahlen


    Man wird wohl nicht drum herumkommen einen Fachanwalt für Verbraucherrecht zu Rate zu ziehen.

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Behalten oder wegschmeissen bzw. heimlich verkaufen<g>, denn Besitz und Eigentum sind in dem Fall zwei paar Schuhe. Natürlich nur,wenn nichts bestellt wurde. Auf keine Fall antworten oder irgend etwa zustimmen, sonst entsteht im Nachhinein ein Kaufvertrag. Bei so Leuten auf einen Prozess ankommen lassen, da passiert nie was...wie auch ;-)


    :top:
    Genau meine Haltung dazu...


    Der Streitwert liegt hier bei gut 200€. Dafür dürfte wohl keinem in dem hart umkämpften Feld der Unterhaltungselektronik tätigen Konzern an einem Rechtstreit gelegen sein.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    AGB? Teilnahmebedingungen? Vergünstigter Kauf, wenn kein Gewinn?


    Die rückseitig auf der Rechnung aufgedruckten AGB beziehen sich vollumfänglich auf Unternehmer als Abnehmer.


    Es handelte sich um Preisausschreiben, bei denen auch andere Gewinne ausgelobt wurden. (Ich hatte ähnliches auch schon vermutet... :D)


    Zitat

    Zudem: Die Rechnung ist ja verschickt worden; ging diese an den richtigen Namen und die richtige Adresse?


    Name ist korrekt - gibt es übrigens nur ein einziges Mal weltweit (eigene Recherche).
    Straße ist falsch geschrieben, und zwar im übrigen so, wie A sie nie schreiben würde.

    Hallo zusammen!


    Vielleicht kann ich in diesem Fall aus dem Freundeskreis Hilfe von Euch bekommen, gern natürlich gleich unter Erwähnung der rechtlichen Hintergründe.


    Folgendes Szenario:
    Eine Person (A) bekommt von einem Unternehmen/Hersteller/Händler (B) ein Produkt (C) zugesendet; eine entsprechende Bestellung hierfür wurde nicht platziert. Produktwert, d.h. üblicher Marktwert, 300€. Der Paketsendung selbst liegen weder Lieferschein noch Rechnung bei.
    A ist Verbraucher und kein Unternehmer.


    A hat an ein paar Gewinnspielen teilgenommen, in denen es gerade diesen Artikel zu gewinnen gab, und freut sich über seinen Gewinn.


    Ein paar Tage später findet A im Briefkasten eine Rechnung für das Produkt C vor. Es wird ein ungewöhnlich hoher Rabatt von gut 40% eingeräumt, der unüblich für diesen Hersteller (hochwertige Unterhaltungselektronik) bzw. dieses Produkt ist, zumal dieses erst seit ca. 8 Wochen im Markt ist.


    §241a (1) BGB besagt folgendes:


    Zitat

    Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.


    Es gibt zahlreiche Fundstellen im Internet zu ähnlichen Fällen, siehe u.a. hier:


    http://www.verbraucherzentrale…/Unbestellte-Ware-was-tun


    http://www.recht-finanzen.de/c…stellte-zusendung-was-tun


    http://www.nutriviva.com/belie…tellte-warenzusendung.htm


    http://www.anwaltseiten24.de/r…-nicht-zur-bezahlung.html


    http://www.rechtsanwalt-eilenb…sten/unbestellteWaren.php


    Ich habe A geraten erst einmal das Produkt weiterhin zu nutzen – "damals" :D in der Ausbildung (kaufmännischer Beruf) habe ich gelernt, dass ein Verbraucher ein unaufgefordert zugesandtes Produkt nicht bezahlen oder zurücksenden muss. Seinerzeit hatten wir das Beispiel anhand der alljährlich zugesandten Weihnachtskarten in der Berufsschule durchgekaut, denen freundlicherweise immer gleich ein Überweisungsträger beiliegt. ;)


    Wie verhält es sich nun rechtlich?
    Kann B gegenüber A jedwede Forderungen geltend machen? Der Artikel C wurde, wie beschrieben, inzwischen genutzt.


    Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen! :top:


    Danke und viele Grüße


    Tobias

    Hallo!


    Hiermit möchte ich mein iPhone 5, schwarz, mit 32GB Speicher zum Verkauf anbieten.
    Das Gerät wurde im Frühjahr im Rahmen des ACPP durch Apple gegen ein Neugerät getauscht, direkt mit einer Displayschutzfolie versehen und seitdem ausschließlich in einer stabilen Schutzhülle genutzt. Man kann sich also auf ein pfleglich behandeltes vollfunktionsfähiges Gerät in einwandfreiem Erhaltungszustand aus Nichtraucherhänden freuen. :)


    Mitgeliefert werden:


    Das Gerät an sich in Originalverpackung.
    Steckernetzteil (Original).
    Lade-/Synckabel (Original).


    Einen Jailbreak oder Hacks gleich welcher Art hat das Gerät nicht über sich ergehen lassen müssen, ausschließlich die offiziellen Firmwareupdates wurden regelmäßig durchgeführt. So wird das Gerät der Käuferin bzw. dem Käufer mit einem auf Werkseinstellungen zurückgesetzten iOS übergeben.


    Preis: 290€ inkl. versichertem Versand.
    Mir ist allerdings die persönliche Warenübergabe in Bremen, Bremerhaven oder Hamburg (nach Absprache) lieber, dann abzgl. 5€. :cool:


    Ich freue mich auf Eure PN! :top:


    Viele Grüße


    Tobias

    Ich nutze die "Datenablage" zwar als solche, da ich aber mit mehreren Rechnern arbeite, die alle auf dem gleichen Datenstand sein soll(t)en, ist eine Cloud vermutlich die sinnvollste Lösung.


    Wir nutzen ein NAS mit RAID zuhause - funktioniert auch wunderbar. Was aber ist im Falle eines Feuers? Im Falle einer Überflutung? Im Falle eines Einbruchs verbunden mit Diebstahl des NAS? Die Daten sind weg... Daher suche ich eine Cloud im Netz.


    TrendMicro ist ja schon ziemlich nah dran an dem, was ich suche - leider jedoch werden die Daten unverschlüsselt abgelegt, wenn ich das richtig deute.