Beiträge von TMausHB

    Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Das ist garnicht so leicht zu beantworten da es oft auch kaum jemand interessiert wie zweiräde parken. Wobei das auch vom 2 Rad abhängt..ich rede von Rollern, klar wenn du da ne ewig große Choppermaschine quer übern Gehweg stellst wird das wohl jemanden stören ;)


    Es geht bei mir auch "nur" um einen Roller...
    Dennoch wäre es interessant zu wissen, wie man parken darf, ohne dass jemand in irgendeiner Form dagegen rein rechtlich etwas unternehmen könnte. Also so, dass selbst eine Knöllchenschreiberin in Austeillaune nichts machen kann... ;)

    Ich meine, einen ähnlichen Thread gab es hier im TT schonmal... Ausgang wie bei vielen Automotive-Threads... Chaos!
    Meine Prognose:
    Es werden sich mehrere Fraktionen bilden, die jeweils ihren Standpunkt vehement verteidigen; die einen werden sagen "Alles Abzocke der Reifenindustrie, Allwetterreifen sind ausreichend!", die anderen werden aufgrund diverser unabhängiger Tests urteilen "Im Sommer nur Sommerreifen, im Winter nur Winterreifen!" (so handhabe ich es übrigens auch, der Grund wurde bereits von Brainstorm formuliert: Der Reifen ist der einzige Teil des Fahrzeugs mit Bodenkontakt, also da keinesfalls sparen und jeweils auf der Witterung entsprechenden Reifen fahren!), wieder andere tragen bei "Mir doch egal, ich fahr immer auf Winterreifen!".

    Wie und wo darf man mit einem Zweirad legal parken?


    Sicherlich gibt es vereinzelt spezielle Zweiradparkplätze, da ist das natürlich keine Frage, die sollte man benutzen dürfen. ;) Aber ansonsten...?


    Wenn man dem Wortlaut der StVO folgt, sollen Kraftfahrzeuge gesichert am rechten Straßenrand abgestellt werden. Ich denke, das ist für Zweiräder eher unpraktikabel, da diese doch recht schnell übersehen werden können (verglichen mit einem PKW) und dadurch in dieser Art und Weise geparkt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr darstellen.
    Man sollte wohl normale Parkplätze für PKW nutzen dürfen. Problem hierbei: Wo den Parkschein befestigen? Ihn (wie auf der Rückseite von Parkscheinen meist angegeben) "gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren" fällt wohl aus. Selbst, wenn man dies täte, würde der Parkschein nach kürzester Zeit weggepustet werden. Gleiches gilt wohl auch bei Parkscheinen, die jeder Hans und Franz verstellen oder gar entwenden könnte.
    Auf dem Gehweg oder dem eventuell vorhandenen schmalen Grünstreifen, der einen Rad-/Gehweg von der Straße trennt, dürfte ein Zweirad niemanden behindern - darf man dort also so ohne weiteres parken?


    Wie sieht es mit Parkhäusern aus? Mir ist kein Parkhaus bekannt, an dem an der Einfahrt ein Verbotsschild für Zweiräder prangt. Meist sind aber die Ticketautomaten mit Sensoren ausgestattet, die ein Ticket nur dann ausgeben, wenn das Fahrzeug eine gewisse Gewichtsgrenze überschreitet, die man aber mit einem Zweirad nicht oder nur schwer erreichen kann (vielleicht erkennen diese Sensoren auch, ob ein Fahrzeug ein- oder mehrspurig ist, weiß ich nicht genau).
    An der Schranke passt man in den meisten Fällen zwar vorbei, aber im Sinne des Erfinders kann das ja auch nicht sein; wobei ich noch nie von einem Parkwächter (:D) ermahnt wurde, das zu unterlassen.


    Wer hat fundierte Informationen, wo man mit einem Zweirad parken darf, ohne dass man damit rechnen muss, ein Knöllchen zu bekommen, oder das Fahrzeug gar beim Abschleppdienst gegen "Auslöse" wieder abholen zu müssen?

    Zitat

    Original geschrieben von Hul
    Was für ein Auto?


    Zitat

    Original geschrieben von kNz
    es ist ein VW Passat von 1997.


    ;)


    Luftmassenmesser oder Kühlerthermostat könnte ich mir auch vorstellen. Aber einfach zu sagen "Pech, is' halt noch was anderes kaputt!" finde ich eine Frechheit. Würde die Angelegenheit mal dem ADAC vortragen, vielleicht können die gelben Engel ein Statement dazu abgeben.


    Ansonsten: Ab zum Anwalt. Mach Dir selber nicht den Stress, da hinterher zu turnen.