Beiträge von TMausHB

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Nur ich sehe keine Unterschied zw. einer starren und einer abnehmbaren AHK im Sachen Gefährdungspotential.


    Gibt es wohl auch nicht. Ob Du mit dem Schienbein gegen eine abnehmbare oder eine starre knallst, wird Dir relativ egal sein. ;)
    Nur kannst Du aber bei einer abnehmbaren das Risiko minimieren, indem Du die "überstehenden Teile" einfach (naja... im Idealfall ist es einfach :D) abnimmst, eine starre ist eben nicht so ohne weiteres mal zwischendurch abnehmbar.

    Zitat

    So stehts in der StVzO:
    § 30c StVzO Vorstehende Außenkanten


    (1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.


    Als Unvermeidbarkeit kann in diesem Zusammenhang schon gewertet werden, dass ggf. durch das Abnehmen der AHK eine Gefährdung weniger wahrscheinlich gewesen wäre. Eine nicht abnehmbare AHK ist eben nicht abnehmbar, somit kann man die "überstehenden Teile" nicht mal eben so entfernen.


    In einem anderen Forum schrieb ein Nutzer folgendes Zitat eines Nutzers eines noch anderen Forums, was dieser widerum auch in diesem 'noch anderen Forum' geschrieben hat, nachdem er sich mit der Frage "Muss eine abnehmbare AHK immer abgenommen werden?" an den ADAC gewandt hat (Ui, wie kompliziert! :D):



    Quelle

    Zitat

    Original geschrieben von .me
    Täte ich auch sagen, aber bist Du sicher, daß das mit Elektrik und nicht nur die Mechanik ist ?


    Japp. Ist (wie gesagt) derzeit so eine Aktion von "meiner" Haus- und Hof-Werkstatt, für VW Golf, Bora und Audi A3. :)


    Zitat

    IMHO dürfen an Zugfahrzeugen nur noch 13polige Buchsen verbaut werden :confused:


    Aha?! :) Genau das, was ich bräuchte. :D