Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
Listenpreis = 30000,- , Entfernung Wohnung-Arbeit 25 km
1% = 300,-
0,03% = 225,-
X2 = X1 + 300,- + 225,-
Z= X1 - Y - ( Steuer auf X2 )
X1 = Bruttogehalt
X2 = Bruttogehalt plus rechnerischem Geldwertem Vorteil ( fiktives Gehalt )
Y = Sozialabgaben ( RV, KV, ALV, usw. )
Z = Nettogehalt
Sprich dein Z wird niedrieger, weil du mehr Steuer bezahlst. Hintergrund ist, das die der geldwerte Vorteil als "Mehrgehalt" auf dein Bruttogehalt draufgerechnet wird und von diesem Betrag die Steuer berechnet wird. Dieser Steuerteil wird dann von deinem normalem Bruttogehalt abgezogen. Somit hast du netto weniger.
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Ums mal mit Zahlen darzustellen, nehm ich mal den Gehaltsrechner von Focus/MSN als Grundlage...
Als (fiktive!!!) Richtwerte: Niedersachsen, allg. LSt.-Kl. I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Krankenkasse 14,2%.
Ohne Firmenwagen 2.500,-€ brutto ergeben dort 1542,72€ netto.
Firmenwagen 20.000€ plus 10km Weg => fiktives Mehrgehalt also 200€ (1% von 20.000€) plus 60€ (0,03% von 20.000€) = 260,-€ --> 2.760,-€, was laut dem Rechner dort netto 1663,82€ netto ausmachen würde.
1663,82€
- 1542,72€
=========
121,10€.
D.h. mit 121,10€ würde dem Arbeitnehmer bei einem Verdienst von 2.500,-€ ein Firmenfahrzeug von 20.000,-€ zu Buche schlagen.
Oder hab ich das immer noch nicht verstanden?!
Zitat
Wenn Du einen Firmenwagen mit Privatnutzungsrecht hast, bezahlt der Arbeitgeber natürlich auch den Sprit für Privatfahrten. Dieses zu trennen wäre auch garnicht so einfach möglich.
Erfreulich zu hören. 
Privat fahre ich übrigens etwa 5.000km im Jahr. Insofern sollte ich wohl doch die Kilometerweise Abrechnung anstreben. 