Beiträge von TMausHB

    Zitat

    DEN Schuh musst Du Dir schon ganz alleine anziehen...


    ...ich zieh mir nicht deswegen etwas an, weil mir dies jemand zu sagen versucht, der sich in Diffamierungen ("Blödsinn, Unsinn usw.) zu flüchten versucht. Wer so etwas nötig hat, ist für mich eher bemitleidenswert.


    Aus eben diesem Grund möchte ich auch, dass dieser Thread geschlossen wird. Niemand soll weiterhin von meinem "Unsinn" oder "Blödsinn" belästigt werden, um der Sache mit Deinem Gedankengut zum Ausdruck zu bringen... :D ;) :P


    Tobias

    Ich habe noch mit dem "unseriösen" Verkäufer des Dienstes sprechen können, da ich ihn durch Zufall übers Handy noch erreicht habe.
    Eine Ortung ist selbstverständlich nur dann legitim, wenn eine explizite Einverständniserklärung des Inhabers der georteten Handynummer vorliegt!


    Bitte, liebe Admins, diesen Thread schließen. Danke.


    Tobias

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Schon erstaunlich, mit welcher Sicherheit der Vertriebler da behauptet, es gäbe keine Konflikte mit geltendem Recht. Noch viel erstaunlicher, dass Du Dir das auch hast einreden lassen... ;)


    Denn selbstverständlich verstieße die Ortung eines fremden Handys ohne die Einwilligung dessen Besitzers sehr wohl gegen geltendes Recht und wird in dieser Form daher nicht kommen (bzw. sehr schnell wieder verboten werden).


    Das ist dermaßen offensichtlich, dass man dazu gar keine §en zitieren muss... ;)


    Glaube mir, mit großer Sicherheit lasse ich mir so etwas nicht "einreden". :)
    Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist - schön.



    Ich bitte drum, diesen Thread nicht weiter zu zerreißen. Sachliche Argumente sind durchaus gewünscht, jedoch sind Formulierungen wie "dass Du Dir das auch hast einreden lassen" durchaus als nicht wertungsfrei auffassbar. Zu urteilen, dass ich mir etwas 'einreden lasse', kennst Du mich zu wenig (genauer: Du kennst mich gar nicht).
    Danke.


    Tobias
    http://www.toptrade24.de

    sammelbares hat Recht - sobald ich mehr weiß, gibts mehr Info. :)


    Zum Thema "Rechtliches" kann ich nur so viel sagen, dass ich mich recht lange diesbezüglich mit dem "einen Vertriebler" (übrigens ein Mitarbeiter einer Firma, die in Deutschland definitiv keine "Nullnummer" ist und sich hierüber auch einige Gedanken gemacht hat) unterhalten habe - auch ich hatte gewisse Bedenken! Sicherlich sind Bedenken berechtigt! Mir wurde mehrfach zugesichert, dass es keine Konflikte mit geltendem Recht gebe.


    Anyway - sobald ich näheres in diese Richtung gehende weiß, melde ich mich zurück! ;)


    Tobias

    Hallo! :)


    Der Besuch auf der CeBIT hat sich gelohnt! :D
    In Kürze wird es bei uns die Möglichkeit geben, Handys nach Angabe der Rufnummer zu orten - bei einer Genauigkeit, die mich selber fasziniert hat. Übers Internet wird die Nummer abgefragt, man erhält auf einer Landkarte angezeigt, wo sich das "angepingte" Handy befindet. In der Version, die ich gestern habe testen können, war es möglich, nach Angabe meiner Handynummer zu sehen, in welcher Messehalle ich mich befinde. :D


    Funktionsweise: Es wird ein Voucher über 8 Ortungen im voraus erworben, man legt sich das Guthaben im Internet auf einen Account, und die Abfragen können direkt im Internet getätigt werden.


    Der Clou bei der Sache - der User, der gefunden wurde, erhält hierüber keine Nachricht. Also eine Spitzensache z.B. für eifersüchtige Ehefrauen! :D
    Nach Angabe des Anbieters dieses Services ist dies alles komplett legal und tritt in keinerlei Hinsicht in Konflikt mit Datenschutzgesetzen o.ä.


    Funktionieren wird der Service mit allen Mobilfunknetzen (zumindest den deutschen, mehr weiß ich derzeit noch nicht).


    Die 8 Ortungen haben einen Normalpreis von 6,95€ (was an sich schon ziemlich günstig ist!) , für TT-User können wir dieses Paket während der Einführungsphase zu einem Preis von 5,-€ anbieten! :eek:
    Ein entsprechender Code wird dann per eMail zugestellt.


    Sobald dieser Service sofort verfügbar ist (wir erwarten die nötigen Sachen Anfang nächster Woche) werde ich das hier entsprechend posten. :)


    Fragen hierzu einfach hier in den Thread schreiben! Sofern ich kann, werde ich diese auch beantworten! ;)


    Tobias
    http://www.toptrade24.de

    Hallo!


    Erkläre der Käuferin nochmals (Telefon? eMail? Fax? Notfalls Einwurf-Einschreiben? :confused: ), dass Du nach wie vor auf die Abwicklung des geschlossenen Vertrages bestehst, und dass es an ihr ist, die Zahlung vorzunehmen. Mach ihr ebenfalls klar, dass Du nötigenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst - wobei das in diesem Fall wohl vermutlich eine etwas überdrehte Holzhammermethode wäre, schließlich könntest Du an den Zweitbieter verkaufen, so dass Dir seitens der Erstbieterin lediglich noch die Differenz zwischen dem Gebot des Zweitbieters und ihrem Gebot zusteht...


    Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, der Nichtzahlerin eine Negativbewertung reinzuwürgen (würd ich ein paar Minuten vor "eBay-Verjährung" machen, damit sie keine Reaktionszeit hat, sich zu rächen! :D), und die Differenz unter "dumm gelaufen" zu verbuchen.


    Leider kommen Spaßbieter immer wieder durch... :rolleyes: Auf jeden Fall bei eBay melden würd ich das trotzdem, evtl. kann man so einen Spaßbieter rauskriegen und andere davor bewahren.


    Tobias