Beiträge von Hightower2004

    Zitat

    Original geschrieben von BlindGuardian
    Auch am gestrigen CL-Spieltag hat es IMHO keine Überraschungen gegeben!
    Alle "Favoriten" sind wieder ihrer Rolle gerecht geworden.


    Toll, dass Bayern noch den (in meinen Augen verdienten) Siegtreffer gemacht hat.
    Und jetzt soll mir ja keiner mit Bayerndusel kommen ;)


    Nun, als Neuschweizer taten mir die Basler etwas Leid. Aber es war interessant. die ersten 18 Minuten dominieren die Bayern, dann ein blöder Fehlpass und dann das tolle Tor von Alex Frei. Kurz darauf das 2. Tor der Basler, das wg. knappen Abseits (zurecht) nicht gegeben wurde. Aber danach haben die Basler wirklich gut mitgehalten. Die zweite Halbzeit habe ich zum grössten Teil verpasst. Es gibt ähnliche Situationen, da wird der 11er nicht gepfiffen, man kann sich aber auch nicht beschweren, dass er gepfiffen wurde.


    Mein Fazit: Ein Unentschieden wäre gerecht gewesen, aber als Deutscher freue ich mich natürlich über die drei Punkte für die "Nationenwertung".


    Hoffentlich holen die Bremer heute auch drei Punkte!


    Ich habe übrigens eine
    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze gefunden. Folgende Abschnitte finde ich sehr interessant:


    WICHTIGSTE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER UNTERSUCHUNG ÜBER DIE
    AUSWIRKUNGEN ERMÄSSIGTER STEUERSÄTZE


    Die Untersuchung betont, dass ein einziger Mehrwertsteuersatz rein
    wirtschaftlich betrachtet
    die beste Gestaltungsalternative darstellt. Eine
    Hinwendung zu einheitlicheren Sätzen hat daher beträchtliche Vorteile. Erstens
    würde eine weniger komplizierte Struktur der Steuersätze bedeutende
    Kosteneinsparungen für die Unternehmen und die Steuerverwaltungen nach sich
    ziehen. Zweitens könnten dadurch Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt
    verringert werden. Drittens könnte es auf diese Weise zu einer leichten
    Verbesserung des „Wohls der Verbraucher“ kommen.


    Doch kann die Anwendung ermäßigter Steuersätze in sorgsam ausgewählten
    Bereichen
    auch spezielle Vorzüge bieten....


    Die Kommission versteht diese Ergebnisse als Bestätigung, dass die Anwendung
    ermäßigter Steuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen nützlich sein kann,
    jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie sehr gezielt erfolgt und dass
    bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Es ist jedoch zu betonen,
    dass sich der Beschäftigungseffekt in Grenzen hält. Bei den Leistungen des
    Gaststättengewerbes ruft die Untersuchung einerseits zur Vorsicht hinsichtlich
    der grenzüberschreitenden Wirkungen ermäßigter Sätze auf, da solche
    Leistungen in einigen Fällen Bestandteil eines umfassenderen Tourismussektors
    sein können, der für den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet ist;
    andererseits deutet sie jedoch darauf hin, dass es hier ziemlich gute Chancen für
    die Wirksamkeit ermäßigter Sätze gibt.


    [small]Hervorhebungen wie im original Dokument[/small]

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... die zum Zweck der Abgabe der Medikamente zur Behandlung von Patienten aber über eine den Vorschriften entsprechende Krankenhausapotheke verfügen müssen. Die Krankenhausärzte dürfen Medikamente zwar verordnen und anwenden, die "Abgabe" selbst muss aber durch einen Apotheker erfolgen.


    Und hier gehe ich mangels besseren Wissens mal davon aus, dass diese Apotheken am üblichen Vergütungssystem teilnehmen. Insoweit dürften hier dieselben Abgaben (etc.) anfallen, wie in gewöhnlichen Apotheken. Der hauptsächliche Kostenvorteil dürfte sich aus der Verwendung besonders großer Verpackungseinheiten ergeben.


    Der Staat wird auf seinen Anteil (USt) in diesem Verfahren wahrscheinlich nicht verzichten.


    Wie das genau läuft weiss ich leider nicht. Aber sicher wird ein Krankenhaus die Medikamente nicht umsonst abgeben. So dass die Kosten (wahrscheinlich incl. MwSt. und damit wird der Staat nicht leer aus gehen) für Medikamente bei der Abrechnung des Krankenhausaufenthaltes an die Krankenkasse auch mit auf der Rechnung auftauchen werden.


    Ob die Krankenkasse das jetzt als Zahlung an eine Apotheke oder an ein Krankenhaus oder an eine Krankenhausapotheke statistisch erfasst weiss ich leider nicht.

    Leicht OT: Leyen-Ministerium räumt Zahlenpanne ein


    In der ausführlichen Begründung zum Gesetzestext waren ... Ungereimtheiten aufgefallen... So haben die Autoren des Textes hier offensichtlich bei den beiden Einzelposten für "Nachrichtenübermittlung" und "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" den Überblick verloren.


    Die Folge: Je nachdem, welche Summen der Einzelposten aus dem Begründungsteil man addiert, ergibt sich ein Regelsatz von 369,81 Euro oder 353,81 Euro - also acht Euro mehr oder weniger, als von der Bundesregierung im Gesetz selbst errechnet.


    [URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720256,00.html]Quelle[/URL]

    Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Macht man sowas eigentlich erst beim Teamleiter bekannt, beim Chef oder schickt die Kündigung in die Personalabteilung? Bin echt ohne Erfahrung, was das angeht.


    So etwas geht von unten nach oben. D.h. Du gibt die Kündigung deinem direktem Vorgesetzten ab. Er leitet das dann nach oben weiter.


    Lasse Dir auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung geben (evtl. schickt Dich Dein Chef zum Sekretariat), damit bist Du auf der sicheren Seite. Sonst könnte es passieren, dass Deine Kündigung ignoriert wird. Aber das dürfte wohl auch eher die Ausnahme sein.

    Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Was ist mit den Resturlaubsansprüchen? Habe noch ca. 5 Tage, die ich im November nehmen müsste... Zählt die Frist da etwa nicht?


    Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist haben nicht miteinander zu tun. Wenn Du am 1.12. wo anders anfängst, dann kündigst Du zum 30.11. bei 5 Tagen Resturlaub wäre der 23. November Dein letzter Arbeitstag (wenn Du Sa. und So. keinen Urlaub nehmen musst).