ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Ganz stimmt deine Rechnung auch wieder nicht, ein selbst bewohntes Eigenheim muß man nicht verkaufen, das darf man schon behalten, es sei denn es ist ein größeres Mehrfamiilienhaus, wo man was vermieten kann, dann muß man sich mögliche Mieteinnahmen anrechnen lassen. Eines stimmt natürlich wer sein Geld verpraßt und nichts spart wird fast genauso gut gestellt wie der was gespart hat, er muß sich sein Vermögen zumindest teilweise anrechnen lassen. Der Freibetrag pro Lebensjahr gleicht das natürlich nicht voll aus. Eines ist aber auch klar, eine Harz IV Regelung die absolute Gerechtigkeit für jedem Einzelnen bietet, ist nicht möglich und wird es auch nie geben können.
Die Quadratmeter werden schon grosszügiger bedacht als bei Mietern. Aber wenn Du eine bezahlte grosse 4-Zimmer-Wohnung hast und die Kinder ausgezogen sind, dann kann es kritisch werden (würde ich sagen).
Aber auch wenn Dein Kredit noch läuft (z.B. Annuitätendarlehen), so bezahlt das Amt die Zinsen (entspricht in etwa der Miete, nicht der Betragshöhe nach sondern vom Sinn her). Die Tilung (Eigentumsvermehrung) muss man selbst bezahlen. Aber kurz bevor das Darlehen getilgt ist, ist der Tilgungsteil extrem höher als der Zinsanteil. Ich denke, das das für viele auch schwierig werden wird, was dann wahrscheinlich zum Verkauf der Immobilie führen wird.