Über diese Diskussion bin ich ein wenig erstaunt. Ich dachte, das wäre irgendwo hier schon abschließend erörtert worden. Nur bezüglich der Zinsen bei Bargeldverfügungen bin ich mir nicht ganz sicher, ob dort wirklich Zinsen anfallen, wenn Guthaben besteht.
Den Rest hatte ich so abgespeichert:
Es wird alles der Reihenfolge nach abgerechnet. Das ist der Grund, warum man bei Advanzia alles bis einschließlich der Bargeldverfügung ausgleichen muss, wenn man keine Zinsen zahlen möchte. Es ist nicht der Umstand, dass Bargeldverfügungen erst nach allen bargeldlosen Umsätzen beglichen werden. Bin kein Fan von AGB, aber in der Advannzia AGB gibt es nur eine Stelle, wo das Wort Bargeld vorkommt. Von daher glaube ich, dass diese Falschannahme dort auch nicht drin steht.
Das Führen des Kontos auf Guthabenbasis ist laut AGB zwar nicht gestattet, aber es wird toleriert. Mein Konto ist schon seit 2-3 Monaten mit mehr als 30 EUR im Plus. Davor war das Konto ausgeglichen und ich habe dieses Guthaben willkürlich erzeugt. Ich glaube nicht, dass höhere Einzahlungen verweigert werden. Man wird dann aber evtl. darauf hingewiesen, das Guthaben wieder abzubauen. Kann mir nicht vorstellen, dass einem (sofort) gekündigt wird, wenn man auf eine solche Aufforderung nicht reagiert.
Ich werde einmal ausprobieren, ob bei Guthaben wirklich Zinsen für Bargeldverfügungen anfallen.