Was ist das doch für ein Wiggle mit den ständig wechselnden Vertragsübernahmekonditionen...
Hier kann man sich mal einlesen, wie es vor einiger Zeit gehandhabt wurde: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1925570#post1925570
Bis vor kurzem war das doch noch so, dass eine Vertragsübernahme weniger als 25 EUR kostete, oder? Jedenfalls gab es doch die Mutmaßungen günstig einen alten Genion card loszuwerden ... man sparte gegenüber den 25 EUR für die Vertragsumstellung auf genion card S.
"Wegfall der Altkonditionen" und "Wegfall der Festnetznummer" sind Stichworte, bei denen sich o2 nach dem Wortlaut vorbehält, Änderungen nach gutdünken vorzunehmen. Allerdings wird das bisher ja wohl nicht gemacht, solange keine personengebundenen Boni vorliegen (Studi/Schüler/RV, Onlinebonus ist dagegen unschädlich). Allerdings könnte o2 ja jetzt nach Schließen der Lücke der günstigen Umstellung auf card S (und damit Kündigungsmöglichkeit) auch anders vorgehen. Die Frage ist nur, wie sie das machen. Einerseits könnte man die Altkunden in den teureren Tarifen lassen und von dem "Neukunden mit Altvertrag" nochmals 25 EUR nehmen, damit er in den Genuss der besseren Tarife kommt. Allerdings stehen auf der anderen Seite die bwhz, eventuelle FreiSMS, Inside-Option, AWP und Co.
Bezüglich der Festnetznummer steht noch immer die Erfahrung, dass diese insoweit automatisch erhalten bleibt, wie der geänderte Vertrag in Sachen Homezone noch dem gleichen Vorwahlbereich zugeordnet wird.
Wäre schön, wenn jemand mal einen aktuellen Stand geben könnte, damit man die aktuelle Linie von o2 erkennt.
Der ganze Schmarrn um die gesamtschuldnerische Haftung ist übrigens auch so ein Ding von o2: Die haben die Formulierungen immer schön rotiert, bis keiner mehr wusste, was gemeint war. Zwischendurch musste man die Regelungen sogar so verstehen, als seien Altkunde und Vertragsübernehmer gesamtschuldnerisch für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bis in alle Zeit verbandelt. Das ist Schwachsinn. Meiner Auslegung nach besteht lediglich eine gesamtschuldnerische Haftung für noch offene Verbindlichkeiten des Altkunden. Bezüglich jeder Verbindlichkeit des Neukunden wird nur dieser verantwortlich sein. (Keine Garantie darauf, dass das die einzig wahre Interpretation ist! Das ist nur meine mittlerweile unumstößliche Meinung, was o2 damit wirklich meinen will und darf)