Einen Gefallen tue ich mober damit nicht, sondern ich würde seine Nutzerverpflichtung erfüllen, die er mal eben so hier nachschiebt.
Den Anwalt bringe nicht ich ins Spiel, sondern der käme ins Spiel, wenn obocom mit diese hanebüchene Vorgehensweise tatsächlich versucht umzusetzen.
Es bleiben bei mir zwei Bemerkungen:
-Bietet doch einfach keine Schubladenkarten oder danach riechende Kombinationen an, wenn ihr keine Schubladenkarten haben wollt.
-Wenn ihr Mindestnutzungen oder sowas verlangt, schreibt es groß genug den Leuten vor Vertragsschluss dahin. Dann sollte da auch keiner ein Problem mit haben. Wenn ihr gut drauf seit, sollte das auch in einem freundlichen Ton rüberkommen, woran erst recht niemand Anstoss nimmt.
Bevor mich hier einer falsch versteht: Schubladenkarten finde ich dämlich und ich schließe persönlich nur Mobilfunkverträge ab, damit ich sie nutze. Ich hätte auch niemals einen potentiell ungenutzen Prof. XL dazubestellt, um andere Verträge günstiger zu machen. Die Vorgehensweise von obocom kreide ich hier allerdings an. Und wenn der TE hier richtig mitliest, sollte er sich eventuell auch mal andere Threads im Providerforum angucken. Dort werden diese Kombis mit Prof. XL geradezu empfohlen und stehen nicht weit weg vom Begriff Schublade. In der Angelegenheit ist Sprengstoff drin.
Tut mir Leid, wenn das hier ein wenig unentspannt rüberkommt. Guckt Euch mal entsprechende Threads bezüglich Nichtnutzung bei Eteleon und Forderungen ohne Grundlage an ... das hier ist nichts anderes als die Ankündigung dasselbe im Fall der Fälle vorzunehmen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das ernst gemeint ist - sowas zerstört den Ruf und man würde bald einen Thread mit "was muss ich bei obocom beachten" herausfordern.