Beiträge von njoy_az

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    Original geschrieben von sin-4711
    Möchte das Thema gerne nochmal ausgraben. Wo kann ich mich umfassend über Reifen am besten noch heute abend informieren. Muß mir sehr wahrscheinlich 4 neue Reifen (sommer) kaufen, habe aber keinen blassen Schimmer, welche. Die oben genannten Seiten habe ich durchforstet, vorgeschlagen vom Handler wurden mir Reifen von Uniroyal (laut Lieferprogramm von denen können das nur Reifen aus der Serie Rally 540 Serie 55 sein, da diese auch die passende Größe (185/55 - R15) bieten.


    Kann mir da einer vielleicht noch einen guten Tipp geben?


    am bestem mal bei ADAC, ÖAMTC nachlesen oder bei google suchen. :) Empfehlen kann ich Michelin Energy für Sommerreifen und Pirelli für Winterreifen. Sie sind zwar nicht die güstigsten, waren aber beide unter den Top 3 der getesteten Reifen (und Qualität hat nun mal ihren Preis).


    njoy_az

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    Original geschrieben von mega
    Die allgemeien Verarbeitung ist schon gut. und bei mir sind aus dem S55 auch keine Tasten rausgefallen!


    Bei mir schon, :eek: aber vom Siemens Kundenservice :top: sollte sich manch anderer Hersteller mal eine Scheibe abschneiden ... :rolleyes:


    Davon abgesehen ist das S55 in der Summe seiner Eigenschaften (klein, sehr gut ausgestattet: bt, Adressbuch, mit iSync kompatibel etc. , sehr stabil) bisher unübertroffen. Welches andere Mobiltelefon erfüllt denn die gleichen Vorgaben?
    Bis zur x65 Serie (oder genauer bis zum SL55) haben Siemens Mobiltelefone immer zu den bestausgestatteten Geräten ihrer Klasse gehört.
    Beim M65 (kein bt, ein echter Fehler (nicht nur) in meinen Augen), fing Siemens dann an, genauso wie Nokia oder Motorola (V3 -> kein Adressbuch) selektiv (und ohne ersichtlichen Sinn und Zweck) einzelne Fähigkeiten wegzulassen. Von dem total überflüssigen "Elchtest" mal ganz abgesehen.


    njoy_az

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    Original geschrieben von indiana1212
    Diese Behörde wird darüber informiert und kann ggf. eine MPU anordnen. Und dann Freunde des Gamma GT wirds eng :D


    Das gleiche könnte einem u.U. auch als alkoholisierter Fußgänger blühen.


    njoy_az

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    Original geschrieben von booner
    Was du da zitierst sind Normen des japanischen Bürgerlichen Rechts :top:


    Ein gutgläubiger rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb scheitert wegen § 935 I BGB, es sei denn, die Sache wurde im Wege öffentlicher Versteigerung (nein: Nicht ebay!) erworben, § 935 II BGB.
    Möglich wäre grdsl. ein gesetzlicher Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen. Bei einem SDA fiele mir das spontan keine Möglichkeit ein :D


    Das ist mir beim Überarbeiten des Artikels zum Einfügen des (ursprüglich geplanten) Verweises auch sofort aufgefallen (daher der :apaul: :D), nur hatte ich zu diesem Moment den Artikel leider schon veröffentlicht. :o ( oder anders ausgedrückt: manuelr war einfach schneller ... :top: )


    njoy_az

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    Original geschrieben von manuelr
    §194 regelt Verjährung :confused: Du meinst eventuell §932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten), der allerdings in Verbindung mit § 935 unwirksam wird.


    Manuel


    Das hat mich auch etwas stuzig gemacht. Ich habe meinen Beitrag auch umgehend dahingegehend korrigiert.


    njoy_az


    Hallo Stefan,


    ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet ja nicht die Welt :) (und ein SDA ist ja auch nicht gerade billig). Er konnte dann auch prüfen ob Du den SDA evtl. gutgläubig erworben hast und ihn daher möglw. behalten dürftest.


    njoy_az


    Edit: Verweis auf §194 entfernt :apaul: