cool
wieder was dazu gelernt
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ZitatOriginal geschrieben von Martyn
In sein Board muss definitiv DDR-RAM (DDR200 - DDR400)
hab das nur der Vollständigkeit halber erwähnt, falsch mal jemand in dem Thread suchen will.
falsch
DDR 333 muß da rein
(PC 2700 um genau zu sein)
hat er ja selber gesagt
ZitatOriginal geschrieben von h00ligan
Wofür ?
1 Gbyte sind schon überdimensioniert, da sind 2 Gbyte blödsinnig
schon klar
hab nur den
oder
smilie vergessen
btw: ist euch schonmal aufgefallen das DDR speicher in vielen shops als DDR SDRAM ausgehängt wird ?
ist diese bezeichnung nicht falsch ?
entweder ist es DDR (also double data) oder SD (single data)
DDR-SDRAM = double data ram single data ram
ja was denn nu ![]()
Re: @alle
ZitatOriginal geschrieben von kunterbund1503
Mein Nachbar klärte mich auf. Der schüttelte nämlich den Kopf als ich ihm weiß machen wollte das mein P4 2,8 mit einem 512Mb Riegel auf 133mhz läuft.
ZitatOriginal geschrieben von kunterbund1503
Das 4X133 ist der FSB. Der 512Mb Riegel läuft auf 333mhz nicht 133mhz, und ich kann DDR 266/333 bis zu 1ghz pro riegel und das mal 3. Sprich, bis zu 3GB-Ram aufrüsten.
das haut schon eher hin
wobei ich irgendwo gelesen habe das (je nach chipsatz ?) es ein problem mit der dritten speicherbank gibt und im prinzip nur zwei benutzt werden :confused:
also der speicher der in der dritten ist fällt flach weil ihn das system nicht erkennt (oder so in der art):confused:
ist denke ich aber auch egal
2 gb dürften auch reichen
ich glaube wenn du noch 133er ram hast ist die garantiezeit schon fast abgelaufen (schätze ich mal)
266er kannst du in der regel nicht nehmen (zumindest nicht zusammen)
sollte dein board 133er und 266er nehmen muß der 133er speicher raus
schau mal mit aidia 32 nach deinem motherboard hersteller und schau auch evtl. mal in den rechner selber
hast du zwei blaue und zwei schwarze ram bänke könnte es mit dem 266er ram gehen (garantiere ich aber nicht)
aida 32 ist i der hinsicht ein sehr nützliches tool
normalerweise sollte die garantie bei nachträglicher aufrüstung nicht verfallen
würde aber sicherheitshalber mal nachfragen
ZitatOriginal geschrieben von Milhouse
Eins verstehe ich dann aber noch immer nicht.
Wieso ist das mit Musik legal, aber mit Filmen nicht?
einerseits versteh ichs auch nicht
andererseits steht da nichts davon in dem text oben
denn
ZitatPrivatkopien sind kein Recht." Denn was der geistige Eigentümer eines Liedes, eines Textes oder eines Films zulässt und was nicht, obliegt nur ihm.
ist nur die meinung von dem ...
ZitatDoch beim Thema private Kopien von CDs geht Thorsten Braun, dem Syndicus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, das Gesetz nicht weit genug.
und wo mir dem seine meinung vorbei geht können sich ja wohl alle denken ![]()
ob es bei filmen verboten sein wird oder nicht wird sich zeigen
aus dem text da oben zum neuen gesetz ist es nicht zu entnehmen
ZitatOriginal geschrieben von HandyGamer
Mjjja, das Herunterladen mag legal sein, aber sobald du es nach erfolgreichem Herunterladen für eine Millisekunde lang in deinem Shared-Ordner zum Download für andere bereitstellst, macht du was Illegales.
leider falsch
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von lynco
wieder falsch
das saugen von MUSIK war schon immer legal (software, filme waren/sind illegal)
anbieten durfte man sie allerdings nicht, genauso wie jetzt
aber du machst dich erst strafbar wenn jemand 1bit bei dir gesaugt hat, nicht weil du es nur im share hast
also im prinzip hat sich nur die tatsache geändert das der kopierschutz nich umgangen werden darf und kopiertools verboten werden
die sind ja toll....der firmensitz von elborate bytes (clonecd) ist in der schweiz...da greift das gesetz nicht, daher dürfen die es weiter zum dl anbieten
paradoxe welt...
mfg
lynco
leider auch falsch
denn
ZitatSie dürfen nur selber auf keinen Fall den Kopierschutz einer CD knacken und die Songs selber anbieten.
wenn der "anbieter" nicht derjenige ist der auch den kopierschutz der original cd geknackt hat kann/darf er die cd auch im shared lassen ![]()
wie gesagt
das cracken selber ist verboten
weder das gecrackte runterladen noch das anbieten
ZitatAlles anzeigenVon Andreas Oppermann (Berlin)
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien geeinigt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament am Freitag gilt nur noch als reine Formsache. Für die Besitzer von CD- und DVD-Brennern hat das neue Gesetz weitreichende Folgen.
Knacken verboten
Auch in Zukunft bleibt das private Kopieren von Liedern legal. Auch wer sich über eine Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgt, muss nicht damit rechnen, demnächst die Polizei vor der Tür zu haben. Das neue Urheberschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, verbietet zwar das Knacken von kopiergeschützten CDs. Aber wer sich einen Song herunterlädt, der von einem anderen geknackt wurde, wird auch nach dem neuen Gesetz nichts Verbotenes tun.
Gesetz war überfällig
Lange haben sich Politik, Verlage, die Plattenindustrie und die Hersteller von Computern und -zubehör um das neue Urheberrecht gestritten. Allen Beteiligten war klar, dass in Zeiten der Digitalisierung von Musik, Filmen und Büchern das alte Urheberschutzgesetz überholt ist. Als dann die Europäische Union eine Verordnung dazu erlassen hatte, entstand zudem ein enormer Zeitdruck. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist die Bundesregierung aus Sicht der Europäischen Kommission bereits drei Monate überfällig.
Des einen Leid...
Der umfangreiche Gesetzestext ist ein Kompromiss, mit dem niemand vollständig zufrieden ist. Die Phonoindustrie ist zwar froh, dass das Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Doch beim Thema private Kopien von CDs geht Thorsten Braun, dem Syndicus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, das Gesetz nicht weit genug. "Leider gibt es keine Klarstellung, dass nur aus legalen Quellen kopiert werden darf," sagte Braun gegenüber T-Online.
...des anderen Freud'
Was Braun ärgert, wird die Musiktauscher im Web erfreuen. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie etwa ein Song von Robbie Williams zum Tausch angeboten werden kann, obwohl es ihn eigentlich nur auf einer kopiergeschützten CD geben dürfte. Sie dürfen nur selber auf keinen Fall den Kopierschutz einer CD knacken und die Songs selber anbieten.
Kopiertools werden verboten
Tools wie CloneCD oder Alcohol 120% dürfen zukünftig nicht mehr zum Download angeboten werden. Dieses Verbot gilt auch für die Beschreibung des technischen Vorgangs. Wie ein Programm zum Knacken des Kopierschutzes funktioniert, darf in Zukunft niemand mehr erklären. Darüber freut sich Braun: "Zukünftig wird das verboten sein." Er betont weiterhin: "Privatkopien sind kein Recht." Denn was der geistige Eigentümer eines Liedes, eines Textes oder eines Films zulässt und was nicht, obliegt nur ihm.
Paradox: Künstler verdienen am Kopieren
Die geistigen Eigentümer können nur dann Lizenzgebühren fürs Kopieren von Dateien bekommen, wenn es nicht verboten ist. Das wirkt auf den ersten Blick paradox. Doch da die Gerätehersteller von CD-Brennern oder auch von ganzen PCs pauschale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften von Künstlern abtreten müssen, bekommen Komponisten oder Texter auf diesem Umweg wenigstens etwas für die Kopien. Würde das Kopieren vollständig verboten, könnte bei den Herstellern auch keine Gebühr verlangt werden.
Nächste Änderung schon in Arbeit
Das wiederum ärgert die Gerätehersteller. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass Kopieren illegal ist. Und was illegal ist, darf nicht mit Lizenzgebühren belegt werde, heißt es bei Bitkomm, dem Bundesverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation. Wie die Schallplattenindustrie hofft Bitkomm deshalb, dass in einem weiteren Gesetz diese offenen Fragen geklärt werden. Das sieht auch das Justizministerium so. Es will gleich in den kommenen Wochen mit der Arbeit am nächsten Urheberschutzgesetz beginnen. Doch alle sind sich einig, dass dieses Gesetz wesentlich länger als ein Jahr benötigen wird, bevor es im Bundestag verabschiedet wird. Zumindest bis dahin darf also weiter Musik aus dem Netz gesaugt werden
Quelle: T-Online
wenn ich das richtig verstanden habe ist das herunterladen von mp3´s bei tauschbörsen ab freitag legal ?
es macht sich nur noch der strafbar der bei einer cd den kopierschutz umgeht und die lieder auf seine platte macht
edit: also das knacken ist verboten
das von jemand anderem geknackte ist wiederum legal
cooles gesetz wie ich finde ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SiemensFreak³
Mich würde interessieren woher ich dieses Lied kenne: Klick! (Hörbeispiel im wav-Format ca. 200KB)
Ich hab mir das glaub ich mal auf einer LAN unter 1000en anderen geleecht und weiss nichts über das Lied ausser, dass das MP3 "After The Fire - 1980-F.mp3" heisst. Unter dem Namen ist es auch bei Kazaa und Co. zu finden aber als Artist steht da eben nur Artist
-SF³
also ich kenne das lied auch
zumindest kann ich mich noch daran erinnern
ich glaube das war vom aktuellen sport studio ende der 80er (?)
was ich aber mit gewissheit sagen kann ist das es von einer tv sendung ist