Hallo zusammen!
Das habil. als Anhang zu einem Doktortitel bedeutet - wie schon korrekt erwähnt - habilitus (lat., geschickt). Dieser Zusatz kann an jeden Doktortitel angehangen werden (so z.B. Dr. med. habil., Dr.-Ing. habil.) und bedeutet, daß der Inhaber der Doktortitels berechtigt ist, in seinem Fachgebiet an einer Hochschule zu lehren. Es heißt nicht, daß der Träger demnächst zum Professor berufen wird. Auch ist die Habilitation seit einigen Jahren keine Voraussetzung zur Professur mehr. Als Habilitus darf man allerdings - auch ohne Professor zu sein - als längere Vertretung selbständig Vorlesungen halten, oder komplett eigenständig z.B. Seminare halten.
Häufig wird als Titel im Schriftverkehr nur "Dr." angegeben - ohne jeglichen Zusatz. Allerdings gibt es sehr viele Doktortitel, und oft wird fälschlicherweise jemand, der einen "Dr." in seinem Namen trägt, als Arzt angenommen. Die wichtigsten Doktortitel sind z.B. Dr. med. (Medizin), Dr. vet. (Veterinärmedizin), Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften, z.B. Physik oder Mathematik), Dr. rer. pol. (Politikwissenschaften), Dr.-Ing. (Ingenieurswissenschaften), und so weiter... Daher gibt man in offiziellen Schreiben immer seinen kompletten Doktortitel (mit Fachgebiet) an, auch wenn man das Mitführen des Fachgebietes in "inoffiziellen" Sachen der Faulheit halber gerne mal vergißt...
Eine Ausnahme bildet hier der Doktortitel Dr. h.c. (honoris causa),d er als Ehrung für besondere Verdienste von best. Fakultäten vergeben werden kann. Das h.c. muß immer mitgeführt werden.
Viele Grüße!
J