Beiträge von babapapa

    Hi,


    das Problem bei der verwendeten Software bei ATU ist möglicherweise das Fehlen einer Rechningskontrolle bzw. eines Mahnwesens. D. h. die Mitarbeiter/Buchhaltung haben keine Möglichkeit einen Zahlungseingang zu kontrollieren...


    Deshalb gibt es da möglicherweise nur bar oder elektronische Sofortzahlung.


    Was passiert, wenn Du nicht zahlst?
    Da ATU den Weg zur Bank durch den Taxi-Service erleichert hat, kannst Du wenig machen. Wenn Du die Zahlung verweigerst, kann ATU das Auto einbehalten. das Autohaus hat tatsächlich ein Pfandrecht bis zur Bezahlung der Rechnung.


    Grüße
    babapapa

    Hi all,


    ihr habt Recht mit euren Ausführungen.
    Aber Achtung, die Durchsetzung der Forderung könnte schwierig werden.


    Sicher besteht nach BGB die Verpflichtung des Nachweises beim Händler, der wird sich aber auf die Rechnung berufen und behaupten, es war das eingebaut, was auch berechnet wurde. Und das wird den meisten Richtern erstmal ausreichen. Nur so meine Meinung, die ich aber in ähnlicher Situation auch schon live erlebt habe (ich war Händler :) gegen frechen Kunden).


    Also, wenn der Händler sich auskennt, wie oben gefordert, dann könnte er sich einfach querstellen.


    Recht haben und Recht bekommen...


    Am besten ist es freundlich auf den Sachmangel hinweisen und um den Tausch des Speichers gegen vorhandenen (oder bestellt und gelieferten) Speicher zu bitten. Eine kurze Erklärung, dass der Rechner ja nicht ohne funzt sollte überzeugen.


    Da hast Du sicher die besten Chancen ohne (Rechts-)streit raus zu kommen. Du hast es ja rechtzeitig bemerkt.


    Viel Erfolg und Grüße
    babapapa

    Hi Fropper,


    bei der Definition der Werksqualität sind wir sicher nicht weit auseinander, zumindest ist bei mir Qualität nicht im Kaufhaus ;) erhältlich.


    Aber oft werden die Kosten für ein Werk überschätzt, in vielen Markenuhren steckt extrem viel Geld im Marketing und Vertrieb. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit mechanischen Uhren und glaube, den Markt und die Preise auch für Uhreneinzelteile zu kennen.


    Meine erste Uhr war übrigens eine Speedmaster, die ich mir mit 16 Jahren selbst erarbeitet habe. Meine Eltern wissen bis heute nicht, was die Uhr damals kostete :) Und die Uhr ist mittlerweile 25 Jahre alt.



    Grüße
    babapapa

    Hi,


    wer günstige Automatiks sucht, sollte mal im Netz nach Ingersoll (Ami-Marke) suchen. Günstig und schönes klassisches Design.


    Zu ETA-Werken, wenn oben einer schreibt, gute Werke kosten Geld, das entlockt mir nur ein müdes Lächeln.


    Helmut Sinn (ehemaliger Besitzer der fa. Sinn) beweist immer wieder, das hochwertige Uhren mit seltenen Werken auch günstig sein können.


    Rolex ist übrigens die billigste Uhr, die es gibt. Heute für 5 Mille kaufen, in ein paar Jahren wieder für 5 Mille verkaufen...



    Grüße
    babapapa

    Oh,


    bite ich hab gar nix gegen ausschweifende Diskussionen :)


    Aber in einem Beitrag über seltene Autos dann über Audi zu schwätzen...
    Aber das mit den Bayern-Spielern wusste ich auch nicht.


    Übrigens, mein bestes Auto-Erlebnis:
    Mit W. Röhrl im Porsche über einen zugeschneiten Waldweg zu fliegen und dabei zu sehen, wie spielerisch ein echter Profi mit dem Auto über Schnee und Eis rutscht/fliegt. Obergeil


    Grüße
    babapapa

    Hi,


    ich dachte hier geht es um seltene Autos?
    Wieso schreiben alle hier von Audis, VWs und Mercedes?


    Wirklich selten und ein Hingucker ist wohl eher was anderes. Vor kurzem sah ich einen Aston Martin Vantage... da läuft das normale unwissende Volk einfach vorbei. DAS ist Understatement.


    Selten?
    Alpina RV8 - wird aber nur im Sommer gefahren...


    Ansonsten kann ich nur Autos von Kleinserienherstellern oder mittlerweile nicht mehr gebaute Autos (siehe RV8) als selten bezeichnen, Autos, die nicht jeder kaufen kann. Kleinserienhersteller bieten keine günstige LEasing oder Finanzierung, gebrauchte, seltene Schätzchen zahlt man eher in bar.


    Grüße
    babapapa

    Hallo,


    zu dieser Frage sollte man sich mal die Rechtsgrundlage ansehen, die das Impressum fordert.


    Geregelt ist das Ganze im Gesetz über die Nutzung von Telediensten:


    ------------------------------------Zitat--------------------------------------------------


    TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten


    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:


    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,


    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
    elektronischen Post,


    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
    Aufsichtsbehörde,


    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
    entsprechende Registernummer,


    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
    Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über
    eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
    mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.


    16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des
    Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
    89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie
    97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)
    geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,


    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
    Berufsbezeichnung verliehen worden ist,


    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
    zugänglich sind,


    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.


    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


    ------------------------------------Zitat-Ende---------------------------------------------


    Und dort ist durchaus erkennbar, dass eine private Homepage im Stil "Hallo das bin ich und ich habe folgende Hobbies..." kein Impressum benötigt, da nicht geschäftsmäßig. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Links zu Partnerprogrammen führen, die dem HP-Besitzer einen Benefit bieten. Da könnte eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden.


    Grüße
    babapapa

    Hi,


    dieses Thema sollte man nicht alleine angehen.


    Wenn die Jungs so nett und gut sind, sollten Sie Dir überall Einblick gewähren. So lässt Du einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer das Ganze prüfen. Der kann Dir genau sagen, ob der Laden lukrativ ist. Wenn finanziell alles passt, bilanztechnisch alles ok ist, dann überleg noch mal genau, ob Du eigener Chef sein willst. 6 Tage in der Woche arbeiten, nie wieder frei, kein Urlaub. Oder Angestellte einstellen und sich mit Personal rumärgern. Aber all das musst Du für Dich selbst entscheiden.


    Einen solchen Laden zu beurteilen an den nackten Zahlen ist im Übrigen gar nicht so einfach, da es auch viele "weiche" Faktoren gibt. Bestehen besondere Geschäftsbeziehungen, z. B. zu Netzanbietern, Support-Verträge, z. B. zu Nokia oder andere Verträge, die Kunden anziehen. Diese Beziehungen sind meiner Meinung nach schon Geld wert, da sie einen Anteil am Einkommen sichern können.


    Also bei der Entscheidung ja oder nein solltest Du das Geld in einen kompetenten Wirtschaftsprüfer investieren. Wenn so einer einen Tag lang den Betrieb unter die Lupe nimmt, kostet das vielleicht 2 Mille, wenn Du einen Schrottladen kaufst, kostet Dich das das 50-fache.


    Und immer eine Nacht länger drüber schlafen, als es der Verkäufer will...


    Grüße
    babapapa

    Hi,


    das hab ich grad per mail gekriegt:



    Betreff: WG: !!! Heisssse Info!!! BITTE an so viele w ie möglich weiterleiten!! !! Die perfekte Strafe für den Mediamarkt




    Hab da mal recherchiert...


    Warst Du am Montag bei Media Markt einkaufen - ja? Dann bekommst Du Geld zurück !!!


    Die Werbeaussagen "in Deutschland zahlt der Kunde am 03.01.2004 in allen Media Märkten keine Mehrwertsteuer" sind selbstverständlich nicht legal. Jedes Unternehmen in Deutschland muss seine Mehrwertsteuer abführen und sie somit auch ausweisen. Media Markt hat also letztlich nur eine normale Preissenkung um ca 16% gemacht.


    Da sich der Media Markt natürlich darüber im klaren ist, dass er nicht die Steuergesetze neu erfinden kann ist auf jedem Kassenbon die 16%ige Mehrwertsteuer ausgewiesen.


    Nach Aussagen der Verbraucherzentrale NRW haben sich bereits heute über 1000 erboste Kunden Ihre 16% von Media Markt gegen Vorlage des Kassenbons auszahlen lassen - MediaMarkt zahlt (sich offensichtlich der Rechtslage
    bewusst) problemlos aus. Ein Mitarbeiter der
    Verbraucherzentrale: "Wenn das allgemein bekannt wird geht die Aktion für MediaMarkt mehr als nur nach hinten los".


    Also auf zum MediaMarkt und sich die 16% auszahlen lassen und diese email an alle weiterleiten!!! Mal sehen wer hier wen verarscht...:)


    weiterleiten +++weiterleiten +++weiterleiten +++weiterleiten
    +++weiterleiten +++weiterleiten +++weiterleiten +++weiterleiten
    +++weiterleiten +++