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Original geschrieben von nokiaschrotter
Witzig. Bei heute-online wird sogar von einer Kriese bei Siemns gesprochen, witzig ist aber, dass trotz dieser "Kriese" laut dem Boersenindex (~10:30) auf der selben [URL=http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/4/0,1367,COMP-0-2185636,00.html]Seite[/URL] die Aktien ein Plus bei Siemens anzeigt! 
Es wird alles halb so hiess gegessen wie es gekocht wird!
Viel Spass
Nokiaschrotter
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Sell on good news, buy on bad news 
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Original geschrieben von Mallory
Was mir heute auch noch aufgefallen ist: Mein Akku ist schon wieder so gut wie alle, obwohl ich den Mittwoch morgen erst aufgeladen habe. Und das bei normaler Benutzung. Naja, bekomme ja am Montag ein neues.
Den Akku wirst Du wohl behalten müssen. Kann mir kaum vorstellen daß VF 1:1 tauscht. Ladegerät, Akku etc. bleiben sicher bei Dir, nur das "nackte" Gerät wird ersetzt.
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Original geschrieben von Squib
Wieso denn immer gleich vom schlimmsten ausgehen?
Eigentlich bin ich auch der "ruhig Blut" Typ, aber was Cellway angeht, muß man von diesem Grundsatz leider öfter abweichen 
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Hast du Vertrag direkt in einem Laden abgeschlossen, oder über ne Zeitungsanzeige (Handydirekt oder wie die heissen) Dann isses nämlich so, dass letzendlich die den Vertrag in der Form wie er zu Stande kommen soll an mobilcom (Cellway) weiterleiten.
Nein, habe den Vertrag bei einem TT Händler abgeschlossen, habe den Original Cellway Vertrag ausgefüllt und unterschrieben, Kopie hab ich, eindeutig ist EVN Standard angekreuzt.
Mal schauen, ob die Gutschrift kommt. Und welcher EVN nächsten Monat berechnet wird.
Was passiert eigentlich, falls ich im nächsten Abrechnungsmonat, in dem die Gutschrift erfolgen soll, ne Rechnung über 0,00 Euro hab (da GG Befreiung und Freiminuten)? Zahlt mir Celllway dann die Gutschrift auf mein Bankkonto aus oder auf mein Kundenkonto?
Oder warten die solange (ca. 2 Jahre), bis die Erstattung auf dem Kundenkonto aufgebraucht ist und eine Rechnung anfällt, die wieder vom Bankkonto abgebucht wird? :eek:
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Guckst Du 1. Posting im Thread und nimmst zur Not einen Taschenrechner 
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Es geht mir ja auch darum, auf ein möglicherweise "systematisches Mehrkassieren" aufmerksam zu machen. Ich hoffe auch, daß ich nur ein Einzelfall bin. Aber falls noch andere "EVN Standard" angekreuzt haben und auch den "EVN Komfort" berechnet bekommen, gäbe das schon zu denken.
Viele schauen sich die Rechnung nicht genau an, und schon hat der Provider mehr in der Kasse :eek:
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Habe heute meine erste Cellway Online Rechnung erhalten.
Einen Posten kann ich nicht nachvollziehen, und bevor ich die Hotline kontaktiere, möchte ich euch fragen:
"Basisleistungen
1 Detaillierte Rechung 21.07.2004-21.07.2004 2,54 € (ohne MwSt.)"
Im Vertrag (Kopie liegt vor) ist bei EVN "EVN Standard (kostenlos)" angekreuzt worden und eben nicht "EVN Komfort (Monatspreis tarifabhängig)."
Zweite Seite der Rechnung ist dann die Verbindungsübersicht mit Überschrift: "Ihr Einzelverbindungsnachweis mit Komfort."
Es kann doch nicht sein, daß Cellway einen EVN Komfort abrechnet, obwohl nur ein kostenloser EVN Standard beantragt wurde. Wobei es die (Vor-?) Urteile über Cellway bestätigen würde.
Wurde bei euch auch der EVN Komfort berechnet, obwohl Standard beantragt wurde?
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Original geschrieben von nele
oder kann man sich das hndy bestellen und erst später bezahlen so in 10 tagen oder so ???
o2 bucht erst ca. 3 Wochen nach Vertragsschluß / VVL den Gerätepreis ab.
Oder willst Du jetzt einen Vertrag abschließen mit dem 7610, Gerät gleich erhalten, aber nur mit dem zukünftigen Preis im Oktober? So :gpaul: hört sich das nämlich an...
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Deshalb schützt das BGB ja gerade durch die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag die Verbraucher, die via. Telefon u.a. geradezu überrumpelt wurden.
Deine Freundin kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht gar länger widerrufen, da ich davon ausgehe, daß sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde und daher die Frist noch nicht läuft.
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Original geschrieben von NiceIce
Der Händler kann 2x nachbessern. Danach kannst du vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zitat §449 BGB:"(...)Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. "
:eek: 449? Mit dem Eigentumsvorbehalt wird das hier nix. Also lieber 439 :top:
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Original geschrieben von blauwal
Eure Erfahrungen scheinen eher die Vermutung zu bestätigen, dass die Erstellung eines ÜBERTRAGUNGSberichts (nochmal: ich meine NICHT den SENDEbericht) vom Netzbetreiber abhängig ist.
Auch Art und Umfang des SENDEberichts sind vom Netzbetreiber und nicht vom Gerät abhängig. Vor ca. einem Jahr hat man bei o2 dann einen Sendebericht bekommen, wenn die SMS auf dem Gerät des Empfängers angekommen war. In dem Bericht standen "gesendet" und "empfangen" und dabei jeweils Datum und Uhrzeit. Dann hat o2 den Umfang des Berichts geändert, nun wird im Sendebericht lediglich die Versende-Zeit angegeben. Der Sendebericht kommt an, wenn die SMS auf dem anderen Gerät empfangen wurde, man weiß also nicht, wann genau die SMS angekommen ist, weil man ja nicht ständig auf das Handy schauen kann 