Beiträge von Tipsy

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    Original geschrieben von Daniel_23
    Ich finde es nur Haarsträubend, daß es für den Mist nun auch noch n Abo gibt...

    Um zeitnah reagieren zu können, ist der Online-Zugang das einzig sinnvolle, siehe auch die Antwort von RzwoD2.

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Ja was passiert denn wenn ich nicht möchte, daß der Verein mitbekommt wenn ich n neuen Handyvertrag haben möchte?
    Das prinzip der Schufa ist ja nicht verkehrt

    Da widersprichst du dir erneut selbst.

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    nur daß das ne Privatfirma macht stört mich sehr.

    Genau, melden wir doch alles dem Staat.


    Nochmal: die Grundsatzdiskussion, ob die Schufa sinnvoll ist oder nicht, gehört nicht hierher. Hier werden Fragen und Antworten zum Schufa-Angebot gestellt und gegeben.


    BTT: Gestern hatte ich über "Rückfrage" drei Rückfragen gestellt. Nun sind diese nicht mehr zu sehen, es wird kein Briefumschlag o.ä. gezeigt. Bearbeitet wurden sie offensichtlich auch noch nicht. Und unter Mitteilungen ist auch nichts zu finden.
    Sind die Rückfragen nun im Nirvana gelandet?

    Kannst ja die Schufa-Einwilligung bei deinen nächsten Mobilfunkverträgen, Online-Einkäufen, Kreditkartenanträgen etc. streichen.
    Wozu führt das? Genau, die Diskussion "böser Unternehmer versus Schutz vor Zahlungsausfall, unmündiger Verbraucher, soziale Marktwirtschaft etc."
    Darauf wolltest du mit deinem ersten Post doch hinaus. Dafür ist dieser Thread aber nicht, da gibt es tausend andere bei TT.

    Steht im Gesetz, § 34 Abs. 5, 6 BDSG, das sollte aber eigentlich der Herr zwei Postings vor dir rausfinden...:D

    Zitat

    5) 1Die Auskunft ist unentgeltlich. 2Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. 3Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. 4Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.


    (6) 1Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. 2Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.

    Dann klage doch auf einen kostenlosen Online-Schufa-Zugang und nenne gleich mal die Anspruchsgrundlage.


    Ich klage gegen einen TK-Anbieter und warte darauf, auch gegen einen erwarteten (eventuellen) negativen Schufa-Eintrag zu klagen. Ich habe nicht die Zeit, alle zwei Tage in eine Auskunftstelle zu gehen und mir den Ausdruck vorlegen zu lassen.


    Vielleicht kannst du dein Stammtisch-Posting etwas präzisieren?

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    - Debitel --> 1 Eintrag unabhängig von der Anzahl der Verträge

    Widerspruch! ;) Habe drei Debitel-Verträge, zwei stehen drin.

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    ... und Arcor löscht keine Daten von Ur-Alt-Telefonanschlüssen

    Dito.

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    mein Festnetzanschluss über Alice/Hansenet steht nämlich nicht in der Schufa!?!

    Dito.


    T-Mobile: nicht eingetragen.
    o2: nur einer eingetragen.


    Score: 96,99 %.


    Einen seit zwei Jahren nicht mehr bestehenden Telco-Vertrags-Eintrag habe ich zur Löschung veranlasst.


    Wie und was steht eigentlich bei einem Negativ-Eintrag genau in der Online-Auskunft?
    Interessiert mich doch sehr. Wer sich nicht outen möchte, kann ja mit Zweitaccount posten oder sagen dass er von einem Bekannten weiss, der... :D
    Gibt ja auch genug Negativeinträge, die rechtswidrig erfolgt sind.