Hallo,
ich werd mich mal ein bisschen an der Problemlösung beteiligen. (Bin angehender Wirtschaftsinformatiker).
Wenn ich die Treuepflicht nicht falsch verstehe, geht es darum den Arbeitgeber mit seinem persönlichen Verhalten nicht zu schaden. D.H. keine Firmengeheimnisse verraten, Mitarbeiter abwerben und ähnlich verwerfliche Sachen.
Weiterhin stellt es sich so, dar, dass die Treuepflicht doch eng an die Stellung im Unternehmen gekoppelt ist. Ein leitender Angestellter hat eine höhere Treuepflicht dem AG gegenüber als der Lagerarbeiter.
Ist der AN in deinem Fall in einer leitenden Position, so sollte er sich über sein Verhalten gedanken machen, da es sich für die Stellung nicht "schickt".
Ist der AN in einer ich sag mal niederen Position, so ist ja die Treuepflicht nicht so sehr stark bindend für ihn. Der AG kann demnach weniger auf solche restriktiven Mittel wie die Lohpfändung zurückgreifen.
Generell würde ich erst einmal nach dem Arbeitsvertrag fragen und nachschauen, ob so etwas überhaupt geregelt worden ist oder ob eine Abtretungsklause mit im Vertrag steht.
Wenn es diesbezüglich keine Regelung gibt, dann sag ich mal aus dem Bauch heraus das unserem X nicht einfach das Gehalt um den säumigen Vertrag gekürzt werden kann, da er ja die Firma durch sein handeln nicht in der Existenz bedroht.
Um dem Ärger ganz aus dem Weg zu gehen sollte X einen Z beauftragen für ihn zu bestellen. Nur muss der Z das halt mitmachen, das X seinen Zahlungsverpflichtungen nicht immer pünktlich nachkommt.
Ich hoffe, ich konnte dir zu einem Denkanstoß verhelfen.