Beiträge von tribal-sunrise
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Original geschrieben von gt3driver
... alle dazugehörige Daten von einer SIM Karte auf eine andere zu übertragen? (Eventuell eine "leere SIM", sofern es soetwas gibt)Deutsche SIM Karten können AFAIK nicht (legal) kopiert werden!
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Und was die Blödzeitung schreibt ist die Bibel, oder wie? O2 hat nicht das zu akzeptieren was die verzapfen sondern was sich letztlich als rechtlich OK herausstellt.
Allein schon den Satz "Stehen die teuren Gebühren auf der Telefonrechnung, ..." find ich lächerlich. Was soll das damit zu tun haben? - maßgeblich ist in erster Line mal ob die neuen Gebühren Vertragsbestandteil geworden sind - ob das auf meiner Rechnung steht ist zweitrangig (im Gegenteil - genau das ist schliesslich der Fehler - hätte es auf meiner Rechnung gestanden hätte o2 es wieder so ausgelegt ich wäre ja sozusagen "informiert" worden
)Ebensowenig kann ich mir keinen rechtlichen Grund vorstellen für den ich mind. einmal zu den falschen Gebühren tel. haben muss um dann erst Widerspruch einlegen zu können obwohl mein Vertrag bereits vorher - unberechtigt - umgestellt wurde ...
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Eben - wenn Du widersprichst dann musst Du ja einen Grund haben - dann aber erst kannst Du kündigen - da beisst sich die Katze in den Schwanz denn Du würdest ja ohnehin auch keine vorzeitige Kündigung aussprechen ohne einen Grund - d.h. Du wisrt automatisch in Deiner Kündigung widersprechen oder was willst Du da als Grund reinschreiben? - worauf willst Du also hinaus?
Egal - ich sag da jetzt nix mehr zu da es eigentlich auch nicht zum Thema hier gehört was ein Fax für Rechte hat und ob Du Nachweise brauchst oder nicht - soll jeder kündigen wie er es für richtig hält - ich mach es auf meine Art ...
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Zitat
Original geschrieben von KingBoa
... und ohne den kunden zu informieren vorgenommen hat. es kan u.U. lange dauern, bis jeder einzelne dies gemerkt hat.Und an dem Tag, an dem Du es gemerkt hast musst Du aber zuerst widersprechen - in dem Widerspruch musst Du nachweisen wann und wo Du davon erfahren hast - am stichhaltigsten ginge dies in unserem aktuellen Beispiel z.B. mit dem Zeitungsartikel oder einer aktuellen Rechnung - beides hat ein Datum - da hast Du Deine Frist ...
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symbianworld
Was im übrigen erst hinterher reineditiert wurde
- reingefallen ist reingefallen und zuerst hast Dus nicht bemerkt 
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Klar reicht eine "telekommunikative Übermittlung" aus wenn sie im Vertrag vereinbart wurde - das hab ich ja geschrieben - aber es muss eben drinstehen - bei o2 kann ich das im Moment nicht sagen weil ich gerade keine AGBs zur Hand habe - man sollte es m.E. jedenfalls vorher überprüfen ...
Eine Sonderkündigung muss übrigens innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntwerden des/r Fehler/s verschickt werden - also gibt es eine Frist und ein Nachweis kann ggf. erforderlich werden! Daneben geht es ja abgesehen vom aktuellen Fall o2 auch darum eine Fehlinformation zu korrigieren dass ein Fax dasselbe wäre wie ein Einschreiben, was eben nicht der Fall ist ...
"Geltendes Recht" != "Das, was im allgemeinen praktiziert wird" - wenn o2 das bislang alles egal war heisst das nicht dass das immer so bleiben muss und dass ein Gericht im Zweifelsfall für den Verbraucher entscheidet, nur weil der argumentiert: "Das haben die doch ganze Zeit immer gemacht - warum jetzt nicht mehr?"
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Zitat
... mehr nicht. Ich muss mir nichts irgendwo reinstecken und muss auch sonst nichts irgendwo ...
sorry, aber das musste sein

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bzgl. Fax:
Klares "jein" - eine Erklärung in Faxform ist grundsätzlich nur "rechtswirksam" - gerichtlich durchsetzen z.B. lässt sich damit aber nichts da der Sendebericht juristisch gesehen "wertlos" ist - erst mit der Bestätigung der "Gegenseite" hat man in so einem Fall eine Chance - wenn diese ausbleibt (wie ja hier u.U. zu erwarten) hat man schlechte Karten wenn man dann vor Gericht ziehen will!
EDIT: Ausnahme: die AGBs beinhalten nicht den ausdrücklichen Hinweis auf die Schriftform oder im Gegenteil bieten sogar die Künd. per Fax, E-Mail usw. an ...
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Wurde bereits geschrieben - sofern die Trennung einvernehmlich ist sollte das im Regelfall kein Problem sein ...