Generell gehören die Nummern primär auch nicht dir oder gar dem Provider sondern sinngemäß der Netzagentur. Ein mutwilliges Überschreiben einer Nummer (auch einer herein portierten) lässt ggf. keine Sinnhaftigkeit erkennen. Will man diese "eigene" Nummer haben, besteht ja das Recht, diese heraus zu portieren.
Moin!
Das mit der BNetzA als Eigentümerin der Nummern ist immer richtig (und kann deshalb auch immer gleich ausgeklammert werden)...
Bleibt also die Frage, wer nach einem Portierungsvorgang (zumindest für 30 Tage) der Besitzer der Nummer bleiben sollte, bevor der Netzbetreiber wieder Besitzer der zugeteilten Nummer wird. Meines Erachtens der Kunde.
Da die Anbieter es (bis auf die Telekom) im Prepaid-Vertragsbereich nicht hinbekommen (wollen), zwischen Opt-In (und Ersatznummer) und Vertragskündigung mit Portierung zum Vertragsende zu unterscheiden, halten sie sich nicht an das TKG, was die BNetzA toleriert (mit einem sinngemäßen Geschwurbel wie 'da die Kunden bei PrePaid nicht von einem Vertrag ausgehen" o.ä.)
Und da helfen einem Kunden, der die Rufnummer ggf. in einem anderen Netz braucht, aber den PrePaid-Vertrag nicht kündigen möchte, die ganzen ressourcenverschwendenden 'Tipps' wie 'Sie können danach ja wieder eine neue SIM-Karte kaufen (und ...identifizieren und ...aktivieren und ...aufladen und ...konfigurieren)' nicht weiter.
Die Hinweise auf die 'Sinnhaftigkeit' werden ja nur nötig, weil die Anbieter im PrePaid-Bereich nicht TKG-konform Opt-In mit Ersatznummer hinbekommen. :\